Hat die Kriminalität in Deutschland zu- oder abgenommen? Die Frage ist leicht zu beantworten. Doch mit der Auflistung aller registrierten Straftaten ist nur eine Aufgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfüllt, die Bundesinnenminister Schäuble am Donnerstag in Berlin für das vergangene Jahr vorgestellt hat.
Die andere wesentliche Aufgabe - die Daten für die kriminologische Forschung und somit für Prävention und Kriminalpolitik nutzen zu können - ist nur unzureichend erfüllt. In den Informationen zu Tatverdächtigen und Deliktarten fehlen Einzelheiten. Nur das genaue Wissen darüber, mit was und mit wem man es zu tun hat, erlaubt es, eine Strategie auszuarbeiten, damit mehr Straftaten aufgeklärt und weniger Bürger zu Opfern oder Straftätern werden.
Innenministerkonferenz fordert mehr Angaben über Tatverdächtige
Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz, die sich mit der Gewaltkriminalität junger Menschen befasst, forderte daher jüngst in ihrem Abschlussbericht, „die Tatverdächtigendaten um die Herkunftsfaktoren“ zu erweitern - bislang werden diese nur in „deutsch“ und „nicht-deutsch“ unterteilt.
Auch sollten mehr Angaben zu Tatort, Tatzeit und Tatwaffen gemacht werden. Gerade zur Gewaltkriminalität sind genaue Aussagen zu den Tatverdächtigen wichtig.
Entscheidend ist das besonders bei der Jugendkriminalität, die oft langfristige Tendenzen der Kriminalitätsbelastung begründet; hier spielt die allgemeine Prävention bis hin zur Erziehung im weitesten Sinne eine wichtige Rolle. Daher ist es bedeutsam zu wissen, wo man ansetzen muss. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert schon seit längerer Zeit, in der Kriminalstatistik die Herkunftsländer der Straftäter zu erheben.
Nicht ermittelbar: Straftaten, die von „geborenen Deutschen“ begangen werden
„Je größer die Zahl der eingebürgerten Deutschen ist, umso größer wird die Zahl der kriminalstatistisch erfassten deutschen Tatverdächtigen“, sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende Rolf Jäger. Eine genaue Aussage, welche Kriminalität von in Deutschland geborenen deutschen Straftätern ausgehe, könne seit Jahren nicht mehr getroffen werden.
„Jede Tat, die einem eingebürgerten Deutschen zugerechnet wird, wird damit der Gesamtgruppe der Deutschen zugerechnet.“ Die Folge sei, dass „hier geborene Deutsche in einem viel höheren Maße kriminalisiert werden, als sie kriminell sind“. Um möglichst vergleichbare Daten zu erhalten, sollten demnach in Kriminalstatistiken und auch in Einwohnermelde- und Ausländerdateien differenzierte Informationen zu Herkunft und Staatsangehörigkeit abgebildet werden.
Nur auf diese Weise sei es möglich, festzustellen, „ob Menschen aus anderen Herkunftsregionen in bestimmten Deliktsbereichen besonders auffällig sind“. Überdies könne man dann auch Vorurteile der Bevölkerung aus dem Weg räumen, dass Ausländer für das Gros der Kriminalität verantwortlich seien.
„Kriminalpolitischer Schnellschuss“
Dem widerspricht allerdings die Deutsche Vereinigung der Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ). Als „kriminalpolitischen Schnellschuss“ bezeichnet der Bundesvorsitzende Bernd-Rüdeger Sonnen den Vorschlag der Innenministerkonferenz. Zwar sehe man auch, dass Daten über „Migrationshintergründe“ wichtig für die kriminologische Forschung seien. Allerdings sieht der DVJJ die Datenerhebung lieber in den Händen der Forschung als der Polizei - auch wenn sie gerne zugibt, dass mit keiner Studie so umfassende kriminalistische Daten erhoben werden könnten wie mit der Polizeilichen Kriminalstatistik.
Überdies könne in der täglichen Polizeiarbeit nicht gewährleistet werden, dass diese Daten „sauber“ ermittelt würden. Zudem habe das Ansinnen etwas „Geschmäcklerisches“ und „Stigmatisierungspotential“. Es sei einem Tatverdächtigen mit deutschem Pass kaum zuzumuten, Fragen nach seiner Herkunft zu beantworten.
Hamburg und Bayern halten Vorschläge für sinnvoll
Auch in der Politik wird das Thema bislang eher gemieden. Seit vielen Jahren wird die Ungenauigkeit der Herkunftsangaben als Mangel empfunden, zugleich aber fürchten alle Behörden den Vorwurf der Diskriminierung bei Fragen über die Staatsangehörigkeit hinaus - erst recht, wenn sie Eltern und Großeltern miteinbezögen. Und eine deutsche Regelung kann leicht von Menschenrechtsgerichtshöfen überprüft werden.
Zwar halten viele Bundesländer wie Hamburg oder Bayern neuere Überlegungen für fachlich sinnvoll. Sie wollen jedoch erst einmal abwarten, welche Vorschläge eine eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten präsentieren wird, der vom Bildungsministerium gefördert wird. Schwierig wird es indes schon, eine handhabbare Bestimmung für den sogenannten Migrationshintergrund zu finden. Beim Statistischen Bundesamt füllen die Kategorien und Unterkategorien zu den „Personen mit Migrationshintergrund“ Seite um Seite.
Fachleute befürchten Erhebung falscher Daten
Die Bestimmung beginnt beim „zugewanderten Ausländer“ der ersten Generation, reicht bis zum „zugewanderten Deutschen ohne Einbürgerung“ (Spätaussiedler) und hört beim „Kind zugewanderter oder in Deutschland geborener eingebürgerter ausländischer Eltern“ noch lange nicht auf.
Da Tatverdächtige nicht dazu verpflichtet sind, über ihre Staatsangehörigkeit hinaus Angaben zur Herkunft der Familie zu machen, befürchten Fachleute überdies, dass oft entweder keine Daten oder die falschen erhoben werden könnten. Grundsätzlich befürworten jedoch Mitglieder der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur „Optimierung der bestehenden kriminalstatistischen Systeme“ den Vorschlag, Daten der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik um die Herkunftsdaten der Tatverdächtigen zu erweitern.
„Man muss die Gruppe junger Menschen benennen können, die besondere Aufmerksamkeit erfordert“, sagt Wolfgang Heinz, Professor für Strafrecht an der Universität Konstanz. Nur so könne man sich angemessen um Prävention kümmern. „Die Opfer müssen jedoch genauso berücksichtigt werden.“ Auch sei es wichtig, eine einheitliche Definition für den „Migrationshintergrund“ sowohl in Kriminal- als auch in den Bevölkerungsstatistiken zu finden. Schließlich werden die Tatverdächtigenzahlen von Ausländern zum Beispiel im Zusammenhang mit ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung ausgewertet.
Die Deutung ist das Problem
Letztlich ist das Problem jedoch weniger die Datenerhebung als die Deutung der Daten. Denn, so Heinz, selbst wenn nach Migranten und Nichtmigranten unterschieden würde, könne man die beiden Gruppen ohnehin kaum miteinander vergleichen. Da zum Beispiel der Anteil der jungen Männer bei jugendlichen Migranten deutlich höher sei als bei der deutschen Vergleichsgruppe und junge Männer in allen Nationen eine überdurchschnittlich hohe Kriminalitätsbelastung aufweisen, relativiere sich die zunächst überproportional hohe Zahl der jugendlichen ausländischen Tatverdächtigen im Vergleich mit den deutschen Jugendlichen.
Wo viele junge Männer sind, werden viele junge Männer kriminell. So weisen zum Beispiel viele Bundesländer für Intensivtäter einen überproportional hohen Anteil an Jugendlichen mit „Migrationshintergrund“ aus. Dieser Anteil relativiere sich jedoch, wenn man ihn in Beziehung zu Zahlen des Mikrozensus setze, sagt Heinz. So gibt Berlin im Bereich Jugendgruppengewalt einen Anteil von 44,7 Prozent der Tatverdächtigen mit ausländischer Herkunft an - allerdings hatten auch 34,5 Prozent der in Berlin lebenden Jugendlichen den sogenannten Migrationshintergrund.
Somit falle der Anteil der Intensivtäter gar nicht mehr so überproportional aus. „Ebenso wenig wie der Pass ein kriminogener Faktor ist, ist es die Eigenschaft, Migrant zu sein.“ Entscheidend für das Risiko, kriminell zu werden (und somit noch interessanter für die kriminologische Forschung), ist für ausländische und deutsche Jugendliche ohnehin vor allem der soziale Hintergrund: Ausbildung, Bildungsgrad der Eltern, Gewalterfahrung in der Familie. Doch auch diese Informationen sind in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht erfasst.