Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör eine Entschädigung zahlen. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3000 Euro und Zinsen, entschied das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag. Der 36-Jährige hatte 10.000 Euro und einen Schadenersatz in unbekannter Höhe gefordert und argumentiert, er leide wegen der Drohungen unter psychischen Spätfolgen.
Die Polizei hatte mit ihrer Drohung im Verhör den von Gäfgen entführten Bankierssohn Jakob von Metzler retten wollen. Die Leiche des Kindes war wenig später aus einem Tümpel geborgen worden, nachdem Gäfgen das Versteck im Verhör verraten hatte. Diese Folterandrohung der Polizei nannte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter „rechtswidrig und verwerflich“. Die Beamten hätten „durch die Androhung von Schmerzen planvoll und vorsätzlich in die Menschenwürde eingegriffen“, sagte Hefter. Dieses höchste Verfassungsgut könne aber keinem Menschen abgesprochen werden, „mag es angesichts der von dem Kläger begangenen Straftat auch schwerfallen“.
Kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld
Der Beamte hatte Gäfgen in der Vernehmung mit der Verabreichung eines „Wahrheitsserums“ gedroht. Auch werde ein Folterspezialist per Hubschrauber eingeflogen, der Gäfgen „unvorstellbare Schmerzen“ zufüge. Diese Drohungen seien „in hohem Maße angsteinflößend“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Darüber hinaus habe die Polizei die Taten nicht nur angedroht, sondern bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen.
Dass der Ermittler selbst in der Vernehmung handgreiflich wurde, habe Gäfgen derweil nicht überzeugend nachgewiesen, urteilte das Gericht. Ebensowenig sahen es die Richter als erwiesen an, dass der mittlerweile 36-Jährige allein durch die Vernehmung psychische Störungen davontrug. Entsprechend lehnte das Gericht Gäfgens Forderung nach Schmerzensgeld oder Schadenersatz ab, ebenso wie einen Befangenheitsantrag des Anwalts. Diesen hatte der Jurist zuletzt gegen die zuständige Kammer gestellt, da sie sich nach seiner Überzeugung bereits vorab festgelegt hatte, ohne wichtige Unterlagen zu berücksichtigen. Der Anwalt habe den Antrag nur „rechtsmissbräuchlich“ eingesetzt, urteilte die Zivilkammer.
Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses Bosbach: „Schlag ins Gesicht“
Die Vertreter des Landes Hessen nahmen das Urteil am Donnerstag positiv auf. „Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das Gericht weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zugesprochen hat“, sagte der Anwalt des beklagten Bundeslands, Thomas Kittner. Das Gericht habe „keine Verletzung von Körper und Seele“ bei Gäfgen festgestellt.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, hat das Urteil zugunsten Gäfgens scharf kritisiert. „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern und Angehörigen des Opfers Jakob von Metzler“, sagte der CDU-Politiker der „Bild“-Zeitung (Freitagausgabe). „Dass hier ein Mörder eine Entschädigung bekommt, ist für mich völlig unverständlich.“ Er bedauere die Entscheidung der Richter sehr.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, kritisierte, das Urteil sei emotional nur sehr schwer erträglich. Die Entscheidung dürfe nicht zur Folge haben, dass die Polizei in Vernehmungen nicht mehr intensiv nachfragen dürfe. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, monierte: „Das Urteil lässt die eigentliche ungeheuerliche Tat - die Ermordung eines Kindes - in den Hintergrund treten.“ Die Justiz sei dem Ansinnen des Täters, sich als Opfer darzustellen nachgekommen.
„Ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können“
Die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring kritisierte hingegen die Entscheidung. „Jeder Cent war hier zu viel“, sagte deren Sprecher Helmut Rüster im Fernsehsender „N24“. Es sei „ein Urteil, „das die Bürger nicht verstehen können“. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, mahnte, das Urteil dürfe nicht zur Folge haben, „dass die Polizei in Vernehmungssituationen nicht mehr intensiv nachfragen darf“.
Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer bezeichnete das Urteil im Fernsehsender „n-tv“ als „ein wichtiges Signal für die Menschenrechte“. Gäfgen und sein Anwalt waren nicht zur Urteilsverkündung erschienen.
Gut gemeint, Herr Glabauke
Henry Mann (henrywilhelm)
- 04.08.2011, 16:23 Uhr
Und zu solchen Urteilen...
Closed via SSO (JohnBrown)
- 04.08.2011, 16:22 Uhr
@Helga Zießer: Wollen Sie im Iran leben, wo es heißt...
Closed via SSO (shoppe57)
- 04.08.2011, 16:18 Uhr
Bravo
Katharina Baier (Calisia)
- 04.08.2011, 16:18 Uhr
Verwirkung von Grundrechten?
Peter Thanhäuser (Ardbeg1974)
- 04.08.2011, 16:16 Uhr