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Vorwurf der Vergewaltigung Verhandlung gegen Kachelmann beginnt am 6. September

09.07.2010 ·  Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann muss sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Das Landgericht Mannheim eröffnete das Hauptverfahren gegen den 51-jährigen Schweizer. Kachelmann sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Er bestreitet die Vorwürfe.

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Der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann muss sich ab dem 6. September wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Das Verfahren mit 15 Verhandlungstagen soll bis Ende Oktober dauern, teilte das Gericht am Freitag mit. Unabhängig von dieser sogenannten Eröffnung des Hauptverfahrens prüft das Oberlandesgericht Karlsruhe derzeit die Haftbeschwerde Kachelmanns. Das Landgericht hatte dessen Antrag auf Aussetzung der Untersuchungshaft mit dringendem Tatverdacht und Fluchtgefahr begründet.

Laut Anklage soll Kachelmann im Februar seine langjährige Freundin in deren Schwetzinger Wohnung vergewaltigt haben. Kachelmann war Mitte März nach der Rückkehr von den Olympischen Winterspielen in Kanada auf dem Flughafen Frankfurt am Main verhaftet worden, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der 51-jährige TV-Moderator beteuert seine Unschuld.

Das Landgericht Mannheim hatte es abgelehnt, den Haftbefehl gegen den 51-Jährigen aufzuheben mit der Begründung, es halte die Angaben der Ex-Freundin, die Kachelmann schwer belastet hatte, für glaubwürdig. Ihre Aussagen würden durch aussagepsychologische und rechtsmedizinische Gutachten gestützt. Die Aussagen Kachelmanns wirkten dagegen wenig plausibel, erklärten die Richter.

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