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Vierter Tag im Kasseler Prozeß Gericht vernimmt mögliche Opfer des Kannibalen von Rotenburg

15.12.2003 ·  Das Landgericht Kassel hat am Montag mit der Zeugen vernommen, die als weitere mögliche Opfer zum „Schlachten“ Kontakt mit dem Angeklagten Armin M. aufgenommen hatten.

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Im Prozeß gegen den so genannten Kannibalen von Rotenburg hat das Landgericht Kassel am Montag mit der Vernehmung von Zeugen begonnen, die als weitere mögliche Opfer zum „Schlachten“ Kontakt mit dem Angeklagten Armin M. aufgenommen hatten. Bei der Vernehmung eines Kochs wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Gericht gab außerdem erstmals einen rechtlichen Hinweis dazu ab, wegen welcher Straftat der Angeklagte verurteilt werden könnte.

Der heute 42jährige M. hatte vor Gericht in allen Einzelheiten gestanden, in der Nacht zum 10. März 2001 einen 43jährigen Arztsohn aus Berlin erstochen, danach ausgenommen und teilweise gegessen zu haben. Über das Internet hatte er Kontakt zu nach eigenen Angaben mindestens fünf weiteren möglichen Opfern aufgenommen.

Der am Montag vernommene Koch hatte sich dem Angeklagten als „Schlachtopfer“ angeboten, aber nur für ein Rollenspiel. Nach Angaben des Verteidigers Harald Ermel erklärte der Zeuge, daß der Angeklagte nichts gegen seinen Willen unternommen habe. Der Zeuge trat vor Gericht mit tief hängender blauer Schirmmütze und dunkler Sonnenbrille auf, um möglichst unerkannt zu bleiben. M. hatte ausgesagt, daß er den Mann für das kannibalistische Rollenspiel in seinem Schlachtraum im hessischen Rotenburg kopfüber aufgehängt hatte. „Ich wollte ihm noch Schnitte aufmalen. Aber ihm wurde gleich schlecht, und es war ihm kalt“, sagte M.. Später sei der Zeuge wieder nach Hause gefahren. „Ein Rest Mißtrauen war aber da“, sagte der Anwalt in Bezug auf den Koch. Schließlich sei der Mann ja hilflos gewesen, als er gefesselt am Haken gehangen habe. Seinen Tötungswillen habe M. aber nicht umgesetzt, betonte Ermel. Dies seien alles Indizien, daß sein Mandant auch bei dem getöteten Berliner nichts gegen dessen Willen getan habe.

Keine weiteren Taten

Insgesamt hatte M. fünf Personen zu solchen Rollenspielen in seinem Haus im hessischen Rotenburg eingeladen, darunter auch einen 27jährigen Conference-Organizer, der auch am Montag vor Gericht erschien. Der Zeuge, der ebenfalls unter Ausschluß der Öffentlichkeit aussagte, hatte beim Betreten des Gerichtssaal für den Angeklagten keinen Blick übrig. Meiwes Anwalt Ermel sagte bezüglich des Prozesses und der Kannibalen-Szene: „Es ist nur die Spitze eines Eisberges. Gehen Sie einfach ins Internet. Das ist Wahnsinn.“

Unter den Kontaktpersonen sollen ein Lehrer und ein Rentner gewesen sein. Aus verschiedenen Gründen war es aber nicht zu weiteren Taten gekommen. So hatte M. berichtet, die Männer seien ihm teilweise zu dick oder zu alt gewesen. Andere hätten von sich aus einen Rückzieher gemacht. M. hatte stets betont, er hätte nie etwas gegen den Willen des Anderen getan.

Zum Auftakt des vierten Verhandlungstages hatte ein Polizist von Vernehmungen im beruflichen Umfeld des Computertechnikers M. berichtet. Dort sei M. als „höflicher, netter und hilfsbereiter Mensch“ beschrieben worden. Keiner der Kollegen habe ihm solch eine Tat zugetraut. Der Vorsitzende Richter Volker Mütze hatte für Montag auch „rechtliche Hinweise“ angekündigt, welche Straftatbestände das Gericht bislang für eine Verurteilung in Betracht zieht.

Urteilsspruch auf Mord möglich

Der Vorsitzende Richter Volker Mütze sagte, M. könne wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes oder Mordes aus anderen niedrigen Beweggründen verurteilt werden. Die Kammer prüfe auch, ob Totschlag oder Tötung auf Verlangen vorliege. Das Gericht denke „in alle Richtungen“, sagte er am vierten Verhandlungstag.

Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus, der mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe geahndet werden würde. Die Verteidigung macht Tötung auf Verlangen geltend - in diesem Fall würde M. eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren erwarten. Vor Beginn des Prozesses hatte der Anwalt des Angeklagten, Harald Ermel, die Rückfallgefahr seines Mandanten als minimal bezeichnet.

Am kommenden Montag wird der Prozeß fortgesetzt. Fünf weitere Zeugen sind geladen.

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