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Vierfachmord von Eislingen „Gemeinschaftlich und arbeitsteilig“

13.10.2009 ·  Aus Habgier erschossen Andreas H. und Frederik B. die Eltern und die Schwestern von Andreas. Der Sohn hatte es auf das Vermögen der Mutter abgesehen. Der Freund sollte davon auch profitieren. Er hatte schon eine Wunschliste erstellt. Nun begann der Prozess gegen die jungen Männer.

Von Peter-Philipp Schmitt
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Vor einem Jahr, am 4. und 10. Oktober 2008, brachen Andreas H. und Frederik B. in das Vereinsheim der Schützengilde Eislingen ein. Es war nicht ihr erster Diebstahl, doch dieses Mal hatten es die beiden Freunde nicht auf Computer, Geld oder Alkohol abgesehen. Sie entwendeten 17 groß- und kleinkalibrige Kurz- und Langwaffen, darunter zwei Pistolen der Marken „Hämmerli“ und „Ruger“, Kaliber .22 long rifle, sowie etwa 1700 Schuss Munition. Zu Mördern wurden Andreas und Frederik sechs Monate später, am Gründonnerstag, dem 9. April 2009. Im Hause der Familie H. erschossen sie zunächst kaltblütig die zwei älteren Schwestern von Andreas - mit neun beziehungsweise zehn Schüssen. Einige Stunden später auch und wiederum „gemeinschaftlich und arbeitsteilig“ die Eltern: Der Vater, der 57 Jahre alte Heilpraktiker Hansjürgen H., wurde acht Mal getroffen, die Mutter Else H., eine 55 Jahre alte Lehrerin, drei Mal.

Dass die Tat seit dem Einbruch bei der Schützengilde Eislingen im Oktober geplant war, lässt sich zumindest nicht ausschließen. Seit Februar allerdings stand für Andreas H. offenbar sicher fest, dass seine Familie sterben musste: Damals wurde dem Achtzehnjährigen die Vollmacht für ein Konto seiner Mutter bei einer Schweizer Bank erteilt. Als Alleinerbe hätte er Zugriff auf ein sechsstelliges Guthaben gehabt. Den Freund hatte er nicht nur eingeweiht: Frederik sollte und wollte von dem Vermögen gleichfalls profitieren. Er hatte schon eine „Wunschliste“ erstellt.

Vierfacher heimtückischer Mord aus Habgier

Am Montag begann der Prozess gegen die beiden Angeklagten wegen vierfachen heimtückischen Mordes aus Habgier und wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Da Andreas und Frederik bei den Diebstählen noch minderjährig waren, wird der Fall vor der Jugendkammer des Landgerichts Ulm in einer nichtöffentlichen Sitzung verhandelt.

Zu Beginn des Prozesses lehnten die Richter den Antrag der Verteidigung, die Öffentlichkeit ausnahmslos auszuschließen, allerdings ab. Einige wenige Medienvertreter dürfen also aus dem Gerichtssaal berichten. Danach verlas die Staatsanwältin Brigitte Lutz die Anklage, die die beiden Tatverdächtigen, wie Berit Schmidt für die Deutsche Presseagentur schreibt, regungslos verfolgten. Mit gesenktem Kopf, zeitweise geschlossenen Augen, aber dennoch aufmerksam hören sie zu. Die beiden wirken verstört und nicht so eiskalt, wie sie allem Anschein nach in der Nacht zum Karfreitag in Eislingen vorgegangen sind.

Keines Blickes hätten sie sich gewürdigt, die „einst so eng befreundeten Schulkameraden“, heißt es weiter. Beide sind an Händen und Füßen gefesselt, tragen Kapuzenpullover, als sie den Gerichtssaal betreten. Frederik B. hat seine Kapuze über den Kopf gezogen - er will sich verstecken, wie es scheint. Seinen Eltern im Saal wirft er nur einen scheuen Blick zu. Danach schaut er sie nicht mehr an, nimmt aber die Kapuze vom Kopf.

Geständnis schon kurz nach der Verhaftung

Nach dem Verlesen der Anklage kündigen die Anwälte an, dass sich ihre Mandanten äußern werden. „Zu gegebener Zeit werden Angaben kommen - auch geständige Angaben“, sagt der Anwalt des inzwischen 19 Jahre alten Andreas H. Der Verteidiger von Frederik B. pflichtet ihm bei. Doch erst soll ein Gutachten abgewartet werden.

Der 19 Jahre alte Frederik B. gestand schon kurz nach der Verhaftung die Taten. Er führte die Polizei auch zu den Erddepots zwischen Eislingen und Salach: In ihnen hatten sie die Waffen, die Schalldämpfer (aus Plastikflaschen) sowie die sorgsam am Tatort eingesammelten Patronenhülsen versteckt. Der damals noch 18 Jahre alte Andreas H. indes schwieg zunächst gegenüber der Polizei. Einem Gefängnismitarbeiter aber gestand er seine Beteiligung, stritt jedoch ab, geschossen zu haben. Anhand der DNA-Spuren und mit Hilfe weiterer kriminaltechnischer Untersuchungen (Schmauchspuren) konnten die Ermittler der Sonderkommission „Familie“ der Polizeidirektion Göppingen die Pistolen allerdings eindeutig zuordnen: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schoss Andreas H. mit der „Hämmerli“, Frederik B. mit der „Ruger“.

„Er hat es schon aus Freundschaft getan“

Die bis heute für die Bewohner Eislingens unerklärliche Tat sorgte für Spekulationen. Von außergewöhnlichen familiären Konflikten war zeitweise die Rede, der Vater Hansjürgen H. soll autoritär gewesen sein. Dafür aber fand die Staatsanwaltschaft kaum Anhaltspunkte. Von einem „Tyrannenmord“ könne keine Rede sein. Möglicherweise aber fühlte sich der jüngere Andreas im Vergleich zu seinen 24 und 22 Jahre alten Schwestern Ann-Christin und Annemarie familiär benachteiligt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sonstige besondere Tatmotive seien nicht ersichtlich. Auch das Gerücht, eine „homosexuelle Beziehung“ habe die beiden verbunden, bestätigte sich nicht.

Dem widersprechen auch die Eltern von Frederik in einem Interview mit der aktuellen Ausgabe des „Stern“. Sie deuten allerdings an, es könnte sich um ein „zartes homoerotisches“ Verhältnis gehandelt haben. Tatsächlich ging die Beziehung der beiden über eine Männerfreundschaft hinaus. Auf die Frage, ob Frederik „für oder wegen Andreas die Tat begangen hat“, antwortet der Vater: „Er hat es schon aus Freundschaft getan.“ Und die Mutter ergänzt: „Andreas war ein sehr charmanter Junge, der sich für sein Alter hervorragend ausdrücken konnte, den man gern um sich hatte. Wir haben die beiden ,unsere Söhne‘ genannt, weil sie hier und auch bei den H.s ein und aus gingen, die hatten sogar gemeinsame Kleiderschränke, trugen die Kleidung des anderen.“

Schwierige Vater-Sohn-Beziehung

Andreas H. sprach noch vor Prozessbeginn erstmals von Reue. „Das Schlimmste ist, dass ich meinen Vater so vermisse“, ließ er über seinen Anwalt der „Bild am Sonntag“ ausrichten. Der Verteidiger widerspricht zugleich der Staatsanwaltschaft: Nicht Habgier sei das Motiv gewesen, sondern die schwierige Vater-Sohn-Beziehung. Der Vater sei streng und dominant gewesen, der Sohn habe sich in der Familie isoliert gefühlt. Der Anwalt spricht von „Regeln, Verboten, Demütigungen und noch viel mehr“ von Seiten des Vaters. Diese hätten den Sohn verzweifeln und in Gewalt- und Selbstmordphantasien abdriften lassen.

Die Staatsanwaltschaft Ulm hat einen psychiatrischen Sachverständigen damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Festgestellt werden soll der Entwicklungsstand der Angeklagten, ob sie womöglich vermindert schuldfähig waren sowie die Voraussetzungen einer „gegebenenfalls vorzubehaltenden Sicherungsverwahrung“. Die Jugendkammer hat zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 27. Januar erwartet.

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Jahrgang 1967, Redakteur im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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