Die Toten waren alle Prominente: der Sozialforscher Günter Amendt, der vor allem durch seine Arbeiten über Sexualität und Drogen bekannt geworden ist und auch mal das „Kursbuch“ herausgegeben hat, der Schauspieler Dietmar Mues, der in vielen Fernsehrollen, unter anderen im „Tatort“ und bei „Bella Block“, spielte, und seine Frau Sibylle sowie die Bildhauerin Angela Kurrer, die Stiefmutter des ebenfalls aus dem „Tatort“ bekannten Schauspielers Dominic Raacke. Der Schauspieler Peter Striebeck und seine Frau Ulla saßen in dem Golf Cabrio, das bei dem Unfall zerstört wurde. Sie erlitten bei dem Zusammenprall aber nur leichte Verletzungen.
Der 39 Jahre alte Mann, der den Unfall in Hamburg verursachte, steht seit Montag vor dem Hamburger Landgericht und muss sich wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Der Mann ist schwerkrank. Er leidet an Epilepsie. Am 12. März des vergangenen Jahres, einem schönen Vorfrühlingstag in Hamburg, war er kurz vor 17 Uhr im Stadtteil Eppendorf mit seinem Auto, einem Fiat Punto, unterwegs, als ihn einer seiner Krampfanfälle ereilte. Es war kurz vor einer Kreuzung. Das Auto fuhr führungslos mit 100 Kilometern in der Stunde bei Rot über die Stelle, wo sich die Eppendorfer Landstraße und der Eppendorfer Baum sowie drei weitere Straßen treffen, prallte gegen einen Golf Cabrio, überschlug sich und wurde in hohem Bogen auf den Fußweg in eine Menschenansammlung geschleudert, die an der Kreuzung auf das Ampelsignal grün wartete. Vier Personen kamen ums Leben, drei wurden verletzt, unter ihnen der Unfallversucher, der mit leichten Blessuren davonkam.
Schon drei schwere Unfälle des Fahrers bekannt
Wenn es so etwas wie kollektives Entsetzen gibt, dann trifft das in Hamburg für den „Horror-Crash“ von Eppendorf zu, einer der feinen Gegenden der Hansestadt. Bis heute liegen an der Unfallstelle immer wieder Blumen. Bis heute herrscht Fassungslosigkeit über den Hergang des Unfalls. Ein Jahr nach dem Unfall gab es eine bewegende Gedenkfeier in der nahe dem Unfallort gelegenen Hamburger Hauptkirche St. Nikolai. Inzwischen sind Einzelheiten bekannt, die den Unfall noch unglaublicher machen. Caesar S., der Beschuldigte, hatte, hervorgerufen von seinen Anfällen, schon mehrere schwere Verkehrsunfälle. 2009 war ihm von seinem damaligen Arbeitgeber sogar untersagt worden, ein Dienstfahrzeug zu führen. Drei Unfälle zum Teil mit Totalschaden soll es vor dem „Horror-Crash“ gegeben haben. Es war dann die Versicherung, die den Arbeitgeber darüber informierte, dass sie den Versicherungsschutz unter diesen Umständen nicht mehr gewähren könne.
Caesar S. soll dennoch weiter gefahren sein, so dass der Arbeitgeber 2010 das Fahrverbot schriftlich festhielt. Caesar S. musste unterschreiben, dass er das Fahrverbot zur Kenntnis genommen hat. Musste der Angeklagte jederzeit mit einem Anfall rechnen? Das dürfte die Hauptfrage sein, mit der sich das Landgericht zu beschäftigen hat. Im Moment des furchtbaren Unfalls war der Mann wegen seines Anfalls jedenfalls nicht schuldfähig. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft so. Sie wirft Caesar S. aber vor, „in Kenntnis seiner Krankheit und der damit verbundenen Risiken“ Auto gefahren zu sein. Es dreht sich also um die Frage, ob Caesar S. überhaupt hätte fahren dürfen.
Einen Führerschein jedenfalls hatte er. Dieser war ihm sogar durch richterlichen Beschluss wieder zuerkannt worden. Nach seinem dritten Unfall im November 2008 wurde ihm der Führerschein entzogen. Der Mann legte dagegen Beschwerde ein, und das Landgericht Kiel gab ihm recht. Ein epileptischer Anfall am Steuer sei für ihn nicht vorhersehbar gewesen, hieß es damals zur Begründung. Im Februar 2009 bekam er seinen Führerschein zurück. Auch nach der Todesfahrt in Eppendorf ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären, er habe die Gefahr eines Unfalls nicht voraussehen können.
Staatsanwaltschaft erachtet Drogeneinfluss als irrelevant
Als er nach dem Unfall untersucht worden war, stellte sich auch noch heraus, dass der Mann berauscht war – von Cannabis-Konsum. In seinem Blut wurde der Wirkstoff THC nachgewiesen, der in Haschisch oder Marihuana vorkommt. Freilich sieht die Staatsanwaltschaft es so, dass der Drogenkonsum für den Hergang des Unfalls ohne Bedeutung war: „Das Fahrverhalten des Angeklagten ist nicht mit der eher antriebsmindernden Wirkung von Cannabis in Einklang zu bringen.“ Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten, der sich selbst an den Unfall nicht erinnern kann, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Es könnte aber auch sein, dass der Angeklagte wegen seiner Krankheit straffrei ausgeht. Vor Gericht hat er bislang geschwiegen und keine Regung gezeigt. Nur als Bilder des Unfallortes mit dem zerstörten Auto und Fahrradteilen vorgestellt wurden, wirkte er betroffen.
Zehn Verhandlungstage sind angesetzt, vier Sachverständige und 28 Zeugen geladen. Ein Urteil ergeht frühestens im Mai. Die drei Söhne des Ehepaars Mues treten als Nebenkläger vor Gericht auf. Für sie sei es wichtig, dass die Schuldfrage des Todesfahrers geklärt werde, sagten sie dem „Hamburger Abendblatt“, um „in der Trauer weiterzukommen und irgendwann hoffentlich mal einen Punkt zu finden, an dem die Sache abgeschlossen ist“.
Trotz vorangegangener schwerer Unfälle
Andreas Jensen (andreasj)
- 27.03.2012, 19:21 Uhr
Grundsätzliche Frage?
Dominik Karos (d.chaos)
- 27.03.2012, 13:22 Uhr
Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes vollkommener Unsinn
Closed via SSO (Heribert_Muehlberger)
- 27.03.2012, 13:01 Uhr
das ist nicht mehr grob fahrlässig, das ist schon Vorsatz
Paul Banaschak (paul.banaschak)
- 27.03.2012, 10:04 Uhr
Jederzeit
Arndt-B. Janssen (HorseloverFlesh)
- 27.03.2012, 08:44 Uhr