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Freitag, 10. Februar 2012
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Verbrechen Prozess um Jakob von Metzlers Mörder droht zu platzen

09.04.2003 ·  Mit Folterdrohungen hat die Polizei den Angeklagten zu einem Geständnis gezwungen. Daran könnte der bevorstehende Prozess um die Ermordung des Frankfurter Bankierssohns scheitern.

Von Christian Ebner, dpa
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Im bevorstehenden Prozess um die Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hat der Angeklagte unverhofft gute Karten. Erst nach Androhung von Schmerzen, die er sein Leben lang nicht vergessen würde, hatte der Jura-Student Magnus G. die Polizei zur Leiche des von ihm am 27. September 2002 getöteten elf Jahre alten Schülers geführt. Die vom Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner angeordnete und aktenkundige Folterdrohung hat in der Debatte das Entsetzen über die Gewalttat in den Hintergrund gedrängt und macht möglicherweise eine Bestrafung des geständigen Täters unmöglich.

Nach Ansicht vieler Juristen droht in dem Verfahren das illegale Polizeiverhör vom 1. Oktober zum „absoluten Verfahrenshindernis“ zu werden. Diese Möglichkeit sieht auch der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer. Nach Bekanntwerden des Polizeiskandals drohte die wichtigste Säule der Anklage einzustürzen, das Geständnis des 27 Jahre alten Magnus G., abgelegt vor dem jungen Staatsanwalt Justus Koch zwei Wochen nach der Folterdrohung. Die Anwälte wollen bereits am Mittwoch, dem ersten Verhandlungstag, die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragen.

Geständnis in vollem Umfang

Neben dem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren gegen Daschner versuchten die Staatsanwälte zu retten, was zu retten war. Magnus G. spielte mit, wiederholte am 30. Januar - und damit fast vier Monate nach der Folter-Drohung - sein Geständnis im vollen Umfang vor einer Richterin. Mit diesem Beweis von hohem Rang, so hoffen die Ankläger, könne das Verfahren noch „geheilt“ werden. Die Verteidigung meint hingegen, die Richterin habe den angehenden Juristen G. nicht richtig über die möglichen Rechtsfolgen der Folterdrohung belehrt, weswegen auch dieses Geständnis im Prozess nicht verwertbar sei.

Die 22. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Hans Bachl sieht in der Folter-Androhung kein absolutes Verfahrens-Hindernis. Verteidiger Hans Ulrich Endres hat eine faire Vorgehensweise und den Verzicht auf einen reinen Indizien-Prozess angekündigt. Eine Verfassungsbeschwerde haben sich Endres und sein juristisch gebildeter Mandant gleichwohl vorbehalten, denn diese ist auch nach einem Urteil möglich.

Mord bedeutet lebenslange Haft

In das Urteil des Landgerichts dürfen die umstrittenen Verhörmethoden hingegen nicht mildernd einfließen, sagt der Strafzumessungs-Experte Franz Streng aus Erlangen. „Wenn das Gericht den Mord für ausreichend bewiesen hält, muss es den Täter zu lebenslanger Haft verurteilen“, sagt der Professor. Sofern das Geständnis vor dem Richter weiter als Beweismittel anerkannt wird, steht dem wohl wenig im Wege, zumal der Psychiater Prof. Norbert Leygraf dem Angeklagten Magnus G. in einer ersten Expertise volle Schuldfähigkeit attestiert hat.

Endres Minimalziel lautet daher, eine Feststellung der besonders schweren Schuld vom Tisch zu bekommen, die eine Aussetzung der lebenslangen Haft nach 15 Jahren verhindern würde. Staatsanwalt Koch legt es in seiner Anklage auf ein hartes Urteil an - immerhin hat er die außergewöhnlich hohe Zahl von vier Mordmerkmalen aufgelistet: Magnus G. tötete Jakob seiner Ansicht nach heimtückisch, aus Habgier, niedrigen Beweggründen und um eine vorherige Straftat, nämlich die Entführung, zu verdecken.

Verteidiger sieht Widerspruch zwischen Tat und Täter

So einfach will Verteidiger Endres das nicht akzeptieren. Tat und Täter passen für ihn nicht zusammen, hat er in vielen Talk-Shows und Interviews gesagt. Zu groß sei der Widerspruch zwischen der rücksichtslosen Tat und dem bürgerlichen Erwartungen durchaus entsprechenden, hochintelligenten Magnus G. Dieser ist sogar noch im Gefängnis unter Mordverdacht in der Lage gewesen, sein erstes juristisches Staatsexamen mit der respektablen Note „befriedigend“ abzulegen.

Und so einer mordet einen unschuldigen Schüler, um mit Hilfe von einer Million Euro Lösegeld mit reicheren Freunden mithalten und eine materiell anspruchsvolle, erst 16 Jahre alte Freundin an sich binden zu können? Ein weiteres, noch offenes Strafverfahren wegen sexueller Belästigung zweier Nachbar-Jungen deutet auf eine mehr oder weniger unterdrückte Homosexualität bei Magnus G. hin.

Renommierter Strafverteidiger

Mit dem hartgesottenen Endres hat G. jedenfalls einen der renommiertesten Strafverteidiger Deutschlands an seiner Seite, wenn er am 9. April erstmals im Schwurgerichtssaal 165 C Platz auf der Anklagebank nimmt. In diesem Saal mussten sich schon die Entführer des Frankfurter Kaufmanns Jakub Fiszman verantworten, Rainer Körppen und sein Sohn Sven. Anwalt Endres brachte damals den Filius dazu, seinen bis dahin übermächtigen Vater vor Gericht schwer zu belasten und erreichte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für seinen Mandanten. Die Anklage lautete auch damals auf Mord und erpresserischen Menschenraub.

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