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Urteil Vier Jahre zusätzlich für Schwerverbrecher Zocha

 ·  Für den Angriff auf zwei Gefängniswärter ist der Schwerverbrecher Jan Zocha mit vier zusätzlichen Jahren Haft bestraft worden. Das Landgericht Beilefeld verurteilte ihn am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung. Zocha muss für 14 Banküberfälle ohnehin noch neun Jahre Haft verbüßen.

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Wegen einer versuchten Geiselnahme in einem Gefängnis hat das Landgericht Bielefeld den Serienbankräuber Jan Zocha zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richter befanden den Angeklagten am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Wegen 14 Banküberfällen muss der als hochintelligent geltende 42-Jährige ohnehin noch neun Jahre verbüßen, sodass er nun 13 Jahre in Haft bleibt. Darüber hinaus ist für ihn Sicherungsverwahrung verhängt.

Zocha hatte am 18. Februar 2008 zwei Beamte der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Brackwede I als Geiseln nehmen wollen. Dabei drohte er mit der Tötung der Beamten und wollte sich mit der Explosion von selbst gebastelten Sprengkörpern den Weg in die Freiheit erpressen. Bei der Essensausgabe hatte der Häftling brühendes Wasser auf die damals 51 und 54 Jahre alten Beamten geschleudert. Zudem rief er: „Ich habe Bomben, ich meine es ernst!“

Beamte erlitten Verbrühungen

Überdies versuchte er, mit einem Stuhlbein auf die Beamten einzuprügeln. Den Männern gelang es, den Häftling in seine Zelle zurückzudrängen, nachdem dieser auf einer von ihm selbst verursachten Wasserlache ausgerutscht war. Die Beamten erlitten Verbrühungen im Gesicht. Einer der Männer wurde so schwer verletzt, dass die Sehschärfe seines Auges teilweise verloren ging. Der andere leidet noch immer an psychischen Folgen und ist dienstunfähig. Zocha wurde bei dem Angriff selbst verletzt, weil einer der Sprengsätze in seiner Hand explodierte.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für zweieinhalb Jahre Haft plädiert

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