28.11.2003 · Bei dem Unfalltod von Lady Di vor mehr als sechs Jahren haben nach Auffassung der Richter drei Fotografen die Privatsphäre von Diana nicht verletzt. Die sechs betreffenden Fotos der tödlich verletzten Prinzessin und ihres Freundes wurden nie veröffentlicht.
Mehr als sechs Jahre nach dem Unfalltod der britischen Prinzessin Diana in Paris sind drei Fotografen vom Vorwurf freigesprochen worden, die Privatsphäre von Diana und deren Lebensgefährten Dodi Al Fayed verletzt zu haben. Die drei Fotografen, die damals Diana und Dodi verfolgten, hatten Fotos von der sterbenden Prinzessin und von Dodi in den Trümmern ihres Fahrzeugs gemacht.
Ein Pariser Strafgericht verkündete diese Entscheidung am Freitag. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Aufsehen erregenden Verfahren Haftstrafen auf Bewährung gefordert; die Berufsfotografen hatten sich gegen die Vorwürfe gewehrt. Es wird damit gerechnet, daß Dodis Vater, der ägyptische Milliardär Mohammed al Fayed, gegen die Entscheidung in die nächste Instanz geht. Die sechs betreffenden Fotos der tödlich verletzten Prinzessin und ihres Freundes wurden nie veröffentlicht.
Fotos aus dem Wageninneren
Nach französischem Recht verletzen Fotos, die das Wageninnere zeigen, die Intimsphäre. Als Höchststrafe drohte ihnen ein Jahr Haft und 45 000 Euro Geldstrafe. Vor Gericht hatte der Anwalt Fayeds gefordert, daß die Fotografen symbolisch einen Euro zahlen sollten. Außerdem müsse das Urteil in den Medien verbreitet werden, „damit jeder weiß, daß die Veröffentlichung derartiger Fotos nicht möglich sein wird“.
Diana, die Ex-Frau des britischen Thronfolgers Prinz Charles, und Dodi waren am 31. August 1997 in einem Pariser Straßentunnel tödlich verunglückt. Ihr Mercedes war zuvor von Fotografen verfolgt worden. Im April 2002 entschied das Pariser Kassationsgericht als Frankreichs höchstes Strafgericht endgültig, daß die Reporter keine Mitschuld an dem Unfall treffe. Der bei dem Unfall getötete Aushilfschauffeur hatte Alkohol getrunken und einen Medikamenten-Cocktail eingenommen; er gilt als Hauptverantwortlicher.