Nach dem tödlichen Schuss auf einen jungen Räuber bleibt einer 67 Jahre alten Juwelierin aus dem hessischen Büdingen das Gefängnis erspart. Das Landgericht Gießen sprach sie am Mittwoch vom Vorwurf des Totschlags frei - weil sie in Notwehr gehandelt habe. Allerdings verurteilten die Richter sie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die Frau hatte bei dem Überfall auf ihr Schmuckgeschäft im Juli 2011 den 18 Jahre alten Täter in den Hinterkopf geschossen und tödlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen Totschlags eine mehrjährige Haftstrafe gefordert.
Der Täter hatte das Schmuckgeschäft in der Wetterau im Juli 2011 maskiert und mit einer ungeladenen Gaspistole überfallen. Er forderte Geld und Goldschmuck. Nach Überzeugung des Gerichts fiel der Schuss in einem Nebenraum, wo die 67 Jahre alte Frau einen Revolver versteckt hielt. „Sie wollte sicherlich den Täter nicht töten“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie habe aber „bewusst und gewollt“ einen Schuss abgegeben. Dieser bleibe jedoch straffrei, weil die Frau in Notwehr gehandelt habe. Dass die Gaspistole des Achtzehnjährigen nicht geladen war, hatte die Frau wohl nicht erkannt. Allerdings hatte die Frau nicht sofort einen Notarzt alarmiert, sondern erst ihren Mann angerufen. Dies wertete das Gericht als unterlassene Hilfeleistung.
Zu Beginn des Prozesses hatte die sichtlich betroffene Frau betont, sie habe den ihr bekannten 18 Jahre alten Mann nicht töten wollen: „Ich habe das nicht absichtlich gemacht.“ Sie habe die Waffe gehalten, dann ist es „in meiner Hand plötzlich zu einem Schuss, Knall gekommen“. Die Verteidigung hatte denn auch von einem „reinen Unglücksfall“ gesprochen und Freispruch vom Totschlags-Vorwurf gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Fall von Notwehr gesehen. Die Juwelierin hätte nach Auffassung der Anklagevertretung zum Beispiel zunächst einen Warnschuss abgeben müssen oder dem Mann nur in die Beine schießen dürfen.
Im März war gegen die Juwelierin, die das Schmuckgeschäft zusammen mit ihrem Mann betreibt, Anklage erhoben worden – eine überraschende Wende in dem Fall. Sie hatte zuvor erzählt, ein zweiter Räuber habe seinen Komplizen erschossen. Nach diesem wurde zunächst gefahndet. Im Lauf der Ermittlungen kam aber heraus, dass die Geschichte nicht stimmen konnte.
Es ist für die Staatsgewalt immer ärgerlich, wenn jemand ...
Sabine Mersmann (Sabine2772)
- 13.09.2012, 14:11 Uhr
Bemerkenswert aber ist doch ...,
Ulrich Stauf (DH7XU)
- 13.09.2012, 06:55 Uhr
Verurteilung
Henning Kratochwill (Nighthawk2010)
- 13.09.2012, 06:52 Uhr
Wenn man einem Pistolen-bewaffneten Täter gegenübersteht, -
Ellen Webereit (Artaxerxes)
- 13.09.2012, 00:07 Uhr
Berufsrisiko
Gerrit Senger (elgerrito)
- 12.09.2012, 23:28 Uhr