Der Peiniger der kleinen Karolina hörte seine Strafe ohne jede Gefühlsregung: Zehn Jahre und drei Monate muß Mehmet Akul hinter Gitter und auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Der 31jährige habe sich ebenso wie die 26 Jahre alte Mutter des Mädchens, Zaneta Copik, der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, urteilte das Memminger Landgericht am Donnerstag. Copik wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu fünf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie ihrer Tochter während des viertägigen Martyriums nicht half. Beide Angeklagten wurden zudem wegen der Mißhandlung Schutzbefohlener verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Götz Helms sagte, ein direkter Tötungsvorsatz sei bei Akul nicht nachweisbar. Die Tat sei aber „nahe am Totschlag“, weshalb die Strafe relativ hoch ausgefallen sei. Das Gericht ging bei dem 31jährigen von verminderter Schuldfähigkeit aus. Ein Gutachter hatte ihm schwere seelische Abartigkeit und sadistische Züge attestiert. Seine Erziehungsmethoden bestanden vor allem aus brutalen Strafen für Karolina, die natürlich nicht immer folgte. Nach drei Jahren im Gefängnis muß Akul zur Behandlung in eine psychiatrische Anstalt - so lange, bis er geheilt ist. „Es besteht die Gefahr, daß er weiter für die Allgemeinheit gefährlich ist“, betonte der Richter. Der früher drogensüchtige 31jährige ist mehrfach wegen Gewalt- und Körperverletzungsdelikten vorbestraft und hat 16 erfolglose Therapieversuche hinter sich.
Karolina mußte „Höllenqualen“ leiden
Richter Helms sagte weiter, Karolina müsse in den letzten Tagen ihres Lebens „Höllenqualen“ gelitten haben. Demnach schlug der Türke die Tochter seiner aus Polen stammenden früheren Freundin grün und blau: mit der Hand, einem Stock oder einem Gürtel. Er prügelte sie so fest, daß sie mit dem Kopf gegen die Wand oder gegen Möbel prallte, riß ihr büschelweise Haare aus und sperrte die spärlich bekleidete Kleine stundenlang in eiskalte Räume - mitten im Winter. Außerdem verbrannte er ihren Körper mit erhitzten Verschlüssen von Methadon-Flaschen. Oberstaatsanwalt Johann Kreuzpointner sprach von der „Klaviatur mittelalterlicher Foltermethoden“ und forderte eine Verurteilung wegen Mordes.
Stundenlang wurden während der sieben Verhandlungstage seit Mitte März schauerlichste Details der Mißhandlungen besprochen. Karolinas Mutter, eine dünne, blasse Frau, brach immer wieder schluchzend zusammen. Ihren früheren Freund beschimpfte sie als „Sadist und Kindermörder“. Mehmet Akul, der die Verhandlung stets mit versteinerter Miene verfolgte, betonte auch in seinem letzten Wort vor Gericht: „Ich wollte niemals, daß Karolina stirbt.“
Pflichter der Mutter verletzt
Kurz vor ihrem Tod rasierten die beiden Verurteilten der Dreijährigen die rotblonden Haare ab. Nach weiteren Folterungen schlug der 31jährige sie bewußtlos, daß sie nur noch röchelte. Das sterbende Kleinkind wurde am 5. Januar 2004 in einer Kliniktoilettein Weißenhorn gefunden: nackt, kahl geschoren und übersät mit Wunden und Foltermalen. Jede Hilfe kam zu spät. Karolina starb zwei Tage später einer Blutung im Gehirn. Zwei weitere Tage danach wurden die beiden Angeklagten, die in Richtung Türkei geflüchtet waren, in Italien geschnappt.
Richter Helms sagte, Akul habe die „besondere Wehrlosigkeit eines Kleinkindes“ ausgenutzt. Am letzten Tag der Folterungen sei er aber selbst überrascht gewesen, daß Karolina das Bewußtsein verloren habe. Er habe sich um Rettung bemüht, sie mit kaltem Wasser abgeduscht und zu beatmen versucht. Zaneta Copik habe die Pflicht einer Mutter verletzt, ihr Kind zu beschützen. „Sie hat die Gewalthandlungen gegenüber ihrer Tochter nicht unterbunden, sie ist nicht eingeschritten“, sagte Helms. Dies werde immer bei ihr nachwirken: „Sie hat aufgrund eigenen Mitverschuldens ihr Kind verloren, was sie ein Leben lang spüren wird.“ Der Verteidiger der 26jährigen räumte nur „eine moralische Mitverantwortung“ - und forderte einen Freispruch, womit er ungläubiges Gelächter im Publikum hervorrief.
Zuschauer über Urteil empört
Nach dem Urteil war Ralf Schönauer denn auch enttäuscht, mit seiner Forderung nicht durchgekommen zu sein. Er sei aber froh, daß der Mordvorwurf gegen die Mutter Karolinas fallengelassen worden sei. Zaneta Copik, die bereits seit Januar 2004 hinter Gittern sitzt, habe jetzt nur noch gut zwei Jahre Haft zu verbüßen. Ob der Anwalt Rechtsmittel einlegen will, ließ er offen.
Der Verteidiger von Mehmet Akul, Georg Zengerle, sprach von einem Erfolg. „Mein Mandant ist mit diesem Urteil sehr zufrieden.“ Revision werde er nicht einlegen. Wichtig sei, daß Akul bald in die Therapie komme, um aufzuarbeiten, „daß durch seine verkorkste Vergangenheit ein unschuldiges Kind mit dem Leben bezahlt hat“.
Die zahlreichen Zuschauer im Gerichtssaal reagierten dagegen empört. „Das ist ein Skandal“, meinte eine junge Frau. „Das war Mord“, ergänzte eine ältere Frau. Und ein grauhaariger Mann wollte die beiden am liebsten für immer hinter Gitter sehen: „Solche sollte man lebenslang einsperren.“