05.03.2004 · Auf 9000 Euro belief sich die saftige Telefonrechnung einer Berliner - hervorgerufen durch einen illegalen Dialer. Die Rechnung muß die Frau nicht bezahlen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Telefonkunden müssen erhöhte Gebühren für 0190er- oder 0900er-Nummern nicht zahlen, wenn die Verbindung über ein heimlich installiertes Computerprogramm (Dialer) erfolgte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag in
Karlsruhe bekannt geworden Urteil entschieden.
Demnach haben Telefonnetzbetreiber, die Rechnungen für Dialer-Firmen einziehen, ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Inanspruchnahme dieser Dienste, weil sie daran mitverdienen. Deshalb sei es angemessen, daß sie das Mißbrauchsrisiko in solchen Fällen auch tragen.
Angebliche Software, um schneller zu surfen
Die klagende Berliner Stadtnetzbetreiber Berlikom verlangte von einer Kundin mit ISDN-Anschluß rund 9000 Euro, nachdem ein Großteil der Telefonverbindungen über eine 0190er-Nummer hergestellt worden war. Grund: Der Sohn der Frau hatte beim Surfen im Internet eine Datei auf seinen PC heruntergeladen, die eine
Beschleunigung der Datenübertragung versprach.
Tatsächlich verbarg sich in der Datei ein sogenannter Dialer. Dieser veränderte die Standardeinstellungen im Netzwerk des Computers so, daß sämtliche Verbindungen in das Internet fortan über eine teure 0190er-Mehrwertdienstenummer hergestellt wurden. Die Löschung der scheinbar der Datenbeschleunigung dienenden Datei machte diese Veränderungen nicht mehr rückgängig. Die Manipulationen waren bei standardmäßiger Nutzung des Computers nicht erkennbar.
Netzbetreiber muß Kosten selber tragen
Laut BGH haben weder die Kundin noch ihr Sohn gegen Sorgfaltspflichten verstoßen. Sie hätten keinen besonderen Anlaß zu Schutzvorkehrungen gehabt, da der Dialer nicht bemerkbar gewesen sei, urteilte das Gericht. Die Telefonnetzbetreiberin muß die Mehrkosten deshalb nun selbst tragen. (AZ: III ZR 96/03)