21.04.2006 · Ein besonders brutaler Banküberfall, bei dem eine Rentnerin erschossen und zwei Menschen schwer verletzt wurden, bleibt unaufgeklärt. Der Tatverdächtige wurde nach einem einjährigen Indizienprozeß freigesprochen.
Im Mordprozeß um den Bankraub im baden-württembergischen Siegelsbach ist der Angeklagte am Freitag überraschend freigesprochen worden. Das Landgericht Heilbronn befand den 48jährigen Dorfbäcker für „unschuldig“. Der Mann habe das Verbrechen mit einem Toten und zwei lebensgefährlich Verletzten im Oktober 2004 nicht begangen, betonten die Richter und verwiesen dabei auf zahlreiche Beweislücken und Widersprüche. Die Zuschauer reagierten teilweise entsetzt auf das Urteil. Die Hinterbliebenen der ermordeten Rentnerin verließen demonstrativ den Saal. Tatzeugen hatten den Dorfbäcker schwer belastet. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an. Das Urteil sei „eine Fehlentscheidung, die ihresgleichen sucht“, kritisierte dagegen der Anklagevertreter.
Der Siegelsbacher Dorfbäcker war bereits kurz nach der Tat als Hauptverdächtiger festgenommen worden, hatte die Vorwürfe aber stets bestritten. Nach Auffassung des Gerichts mangelt es nicht nur an ausreichenden Beweisen für eine Verurteilung. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Bender zeigte sich nach dem rund einjährigen Indizienprozeß auch davon überzeugt, daß der Bäcker allein aus zeitlichen Gründen nicht der Täter sein könne. „Das Schlimme ist, die wahren Täter laufen frei herum“, betonte Bender.
Tatzeugen beschuldigten Angeklagten
Bei dem Banküberfall waren rund 33.000 Euro geraubt worden. Der Täter hatte dabei eine 65 Jahre alte Kundin mit Schüssen ins Gesicht getötet. Der damals 66jährige Ehemann der Rentnerin erlitt einen Genickschuß und ein 29 Jahre alte Bankangestellte schwerste Kopfverletzungen durch brutale Schläge. Das Gericht entsprach mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes, versuchten Mordes und räuberischer Erpressung eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Sie stützte sich insbesondere auf die Aussagen der beiden Überlebenden, die in dem unmaskierten Täter den Bäcker erkannt haben wollen. Dem Gericht zufolge ist jedoch unklar, welche Aussagen auf eigener Erinnerung beruhen und welche durch nachträgliche Informationen beeinflußt wurden.