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Urteil Freiburger dürfen wieder öffentlich trinken

28.07.2009 ·  Pauschalverbote für Alkohol sind eine nicht gerechtfertigte Freiheitseinschränkung: So urteilte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg und kippte damit das seit einem Jahr geltende Alkoholverbot im Freiburger Kneipenviertel.

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In der Freiburger Innenstadt darf auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg erklärte am Dienstag das vor gut einem Jahr erlassene Alkoholverbot für unwirksam. Der VGH ließ eine Revision zu seinem Urteil nicht zu.

Die entsprechende Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. Damit war die Klage eines Jurastudenten gegen die sogenannte Bermudadreieck-Regelung erfolgreich. Freiburg hatte damit Kriminalität und Gewalt in einem Kneipen- und Diskothekenviertel bekämpfen wollen. Seit Sommer 2008 waren von Freitag bis Montag Bier und Hochprozentiges im Freien untersagt. Zudem galt seit Januar 2008 ein Aufenthalts- und Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen (Az: 1 S 2200/08 und 1 S 2340/08).

Das Verbot galt nicht für Biergärten und Grillplätze. Vielmehr sollte die Regelung verhindern, dass sich Gruppen mit mitgebrachtem Alkohol draußen zum Trinken treffen konnten. „Es ist der verständliche Versuch der Gemeinden, etwas in eine Verordnung zu pressen, das sich nicht in eine Verordnung pressen lässt“, sagte Richter Karl-Heinz Weingärtner zur Begründung des Urteils. Erforderlich sei aber eine Entscheidung im Einzelfall.

Falls Freiburg die Entscheidung nun noch vom obersten Verwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen will, müsste die Stadt dort zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einreichen.

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