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Urteil Dresdner Bombenleger zu zwölf Jahren Haft verurteilt

29.07.2005 ·  Der Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof muß für zwölf Jahre hinter Gitter. Der 64 Jahre alte Ulrich V. hatte kurz vor Pfingsten 2003 eine Bombe in einem Koffer auf dem Bahnhof deponiert. Experten sagen, Dresden sei damals nur knapp einer Katastrophe entkommen.

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Der Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof muß für zwölf Jahre hinter Gitter. Das Dresdner Landgericht verurteilte den 64 Jahre alten Ulrich V. an diesem Freitag unter anderem wegen mehrfachen versuchten Mordes und versuchter schwerer räuberischer Erpressung.

Der Angeklagte habe mit einer scharfen Bombe versucht, seine Forderungen durchzusetzen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. Der Staatsanwalt hatte lebenslang gefordert, was in Deutschland in der Regel 15 Jahre bedeutet. Die Verteidigung verlangte maximal sieben Jahre Haft.

Die Tat schürte Angst vor Terroranschlägen

Die Richter sahen es als erwiesen an, daß der Geschäftsmann aus dem Vogtland kurz vor Pfingsten 2003 eine Bombe in einem Koffer auf dem Bahnhof deponiert hatte. Der Sprengsatz ging glücklicherweise nicht hoch. Experten zufolge war Dresden damals nur knapp einer Katastrophe entkommen. Die Tat schürte Angst vor Terroranschlägen.

Der verschuldete Finanzmakler aus Sachsen hatte die Bombe deponiert, um einer Erpressungsforderung gegen die Deutsche Bank in Millionenhöhe Nachdruck zu verleihen. Der mehrfach Vorbestrafte hatte nach seiner Festnahme ein Teilgeständnis abgelegt, dieses dann aber im Prozeß widerrufen. Er bestritt zugleich, daß die Bombe scharf war und detonieren sollte. Nach Angaben von Gutachtern war der Sprengsatz jedoch nur wegen eines zufälligen technischen Defektes nicht explodiert.

Der Täter hatte Sprengstoff zusammen mit Schottersteinen in einem Schnellkochtopf gepackt und einen Wecker als Zeitzünder präpariert. Am 21. September 2003 wurde Ulrich V. festgenommen. Der Fall hatte die Debatte um eine Ausweitung der Videoüberwachung in Deutschland neu entfacht. Der Prozeß dauerte über ein Jahr.

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