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Sonntag, 19. Februar 2012
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Urteil des Bundesgerichtshofs Vergewaltiger Karl D. bleibt auf freiem Fuß

13.01.2010 ·  Der mehrfach vorbestrafte Vergewaltiger Karl D. bleibt auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof lehnte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Sexualstraftäter ab, obwohl der Mann als rückfallgefährdet gilt.

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Der mehrfach vorbestrafte Sexualverbrecher Karl D. aus Heinsberg bleibt in Freiheit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass der Mann nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den heute 59 Jahre alten Mann beantragt, das Landgericht München II hatte den Antrag jedoch Ende Februar 2009 zurückgewiesen. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt; nach Einschätzung eines Sachverständigen sei die Gefahr weiterer schwerer Straftaten gering, hieß es zur Begründung. Der 1. Strafsenat des BGH in Karlsruhe wies jetzt die Revision der Staatsanwaltschaft gegen diese Entscheidung zurück. Eigens nach Karlsruhe angereiste Anwohner aus Heinsberg waren den Tränen nahe und tief betroffen.

„Keine gesetzliche Handhabe“

Der Vorsitzende Richter Armin Nack sagte, nach der derzeitigen Rechtslage gebe es „keine gesetzliche Handhabe, den Angeklagten nachträglich in der Sicherungsverwahrung unterzubringen“. Er fügte hinzu, dass die Rechtslage „ausgesprochen kompliziert“ sei.

Der Fall hatte in den vergangenen Monaten bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hatte der Landrat des Kreises Heinsberg öffentlich vor dem verurteilten Sexualstraftäter gewarnt. Wochenlang hatten jeden Abend Menschen vor dem Haus des früheren Gabelstapler-Fahrers demonstriert. Sie fürchteten, dass der Mann erneut rückfällig werden könnte.

Eine „tickende Zeitbombe“ auf freiem Fuß

Die Deutsche Polizeigewerkschaft reagierte mit Unverständnis auf den Karlsruher Richterspruch. Gewerkschaftschef Rainer Wendt kritisierte in Berlin, wenn mehrere Gutachter zu dem Ergebnis kämen, dass der Verurteilte weiterhin schwerwiegende Straftaten begehen könne, „dann ist nicht nachvollziehbar, warum man eine 'tickende Zeitbombe' auf freiem Fuß lässt“. Die Deutsche Kinderhilfe erneuerte ihre Forderung, die „eklatanten und unverständlichen Lücken“ bei den gesetzlichen Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen.

Dagegen begrüßte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag das BGH-Urteil. Durch die Entscheidung würden „der Ausnahmecharakter und die Grenzen der Sicherungsverwahrung erneut unterstrichen“. „Ein Sonderstrafrecht darf es nicht geben, auch nicht für Sexualstraftäter.“

Schülerinnen vergewaltigt und zum Teil auch gequält

Laut Urteil hatte Karl D. in den 80er und 90er Jahren in der Nähe von München insgesamt drei Schülerinnen vergewaltigt und zum Teil auch gequält. Für seine zweite Tat hatte er extra einen VW-Bus präpariert und zwei junge Tramperinnen mitgenommen. Insgesamt hatte er rund 20 Jahre in Haft gesessen. Im März 2009 war er entlassen worden und lebt seitdem in Heinsberg.

Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München II unter Berufung auf die geltende Rechtslage abgelehnt. Demnach ist eine solche Maßnahme nur dann möglich, wenn vor Ende des Vollzugs der Freiheitsstrafe „neue Tatsachen“ für die Gefährlichkeit des Verurteilten erkennbar werden. Das treffe in diesem Fall jedoch nicht zu. Diese Wertung ist aus Sicht des BGH nicht zu beanstanden.

Karl D. wird rund um die Uhr bewacht

Bundesanwalt Wolfram Schädler sagte, mit einer Koordinierung von Führungsaufsicht, Polizei und Bewährungshelfer könne in solchen Fällen ein engmaschiges Netz gesponnen werden, damit ein Straftäter überwacht werde und weitere Taten verhindert werden könnten.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird Karl D. weiter rund um die Uhr bewacht. „Wir haben keine andere Möglichkeit. Wir werden die Observationsmaßnahmen in der Art und in dem Umfang wie bisher weiter fortsetzen“, sagte der Kreisdirektor Peter Deckers. Es gebe keine Alternative, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Der Ex-Häftling lebt seit seiner Entlassung bei seinem Bruder.

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