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Sonntag, 19. Februar 2012
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Urteil Amokläufer von Stuttgart in Psychiatrie eingewiesen

14.12.2005 ·  Der Amokläufer von Stuttgart wird wegen Schuldunfähigkeit dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der 25jährige Tamile hatte im April in einer Kirche mit einem Samurai-Schwert eine Frau getötet und drei andere Menschen lebensgefährlich verletzt.

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Der Amokläufer von Stuttgart wird wegen Schuldunfähigkeit dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Landgericht Stuttgart entschied am Mittwoch, der 25jährige Tamile habe das Verbrechen in einer Kirche in schuldunfähigem Zustand verübt.

Bei der Tat am ersten Aprilsonntag waren eine Frau getötet und drei andere Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Gutachter hätten festgestellt, daß der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Täter mordete mit einem Samurai-Schwert

Der Tamile wird als abgewiesener Asylbewerber seit Jahren in Deutschland geduldet. Noch in Sri Lanka war er vom Hinduismus zum Christentum übergetreten. Der Tamile war mit einem Samurai-Schwert bewaffnet in den Gottesdienst einer evangelisch-methodistischen Kirche in Stuttgart-Zuffenhausen eingedrungen. Mit Schwerthieben und -stichen tötete er eine 43jährige Frau und verletzte drei weitere Gläubige. Einem jungen Mann schlug er die linke Hand ab, die in einer 16-stündigen Operation wieder angenäht wurde.

Der geständige Tamile hatte seine Tat als Ergebnis der Einflußnahme durch Jesus Christus verteidigt. Am Vortag des Amoklaufs hatte eine junge Frau geheiratet, in die der Täter eigenen Angaben zufolge verliebt war.

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