26.03.2009 · Wer im Netz oder in E-Mails auf kinderpornografische Inhalte stößt, sollte diese der Polizei melden. Dabei gilt es allerdings unbedingt, ein paar einfachen, aber wichtigen Verhaltensregeln zu folgen.
Von Reinhold ManzNach seinen Aussagen wollte er „eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit“ gewinnen. Um sich im „Schweinestall“ der Kinderpornohändler und -konsumenten selbst ein Bild zu machen, nahm der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss Kontakt zur Szene auf und sammelte Material in Form von DVDs, VHS-Kassetten und Handybildern. Doch dann geriet der 55-Jährige selbst ins Visier der Ermittlungen und muss nun um seinen Ruf kämpfen.
Ob die Version stimmt, die Tauss erzählt, oder ob er selbst einer der „Kinderschänder“ ist, gegen deren Treiben er in der Öffentlichkeit jahrelang gekämpft hat, muss sich noch erweisen. Ist er unschuldig, so muss er sich aber trotzdem fragen lassen, warum er die Ermittlungsarbeit nicht der Polizei überlassen hat. Denn als „Experte“ hätte er wissen können, wie schnell man sich selbst strafbar macht, wenn man der illegalen Szene zu nahe kommt.
Verfolgung den Behörden überlassen
Besonders im Internet ist Vorsicht geboten. Auf der Seite www.anti-kinderporno.de schildert ein User seine Erfahrungen. Per IP-Verfolgung ging er einem eindeutigen Angebot nach: „Die Person bot eine CD mit 7500!! Kinderpornobildern zum Preis von 120 US-$ an. […] Mein Gedanke war sofort: Hier kann doch Interpol sicherlich handeln - und begann sofort mit der Beweissicherung.“ Die gesammelten „Beweise“ übermittelte er dann den Behörden - und erfuhr wenig später, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wurde.
„Der Bürger sollte auf keinen Fall eigene Recherche betreiben, sonst kann der Verdacht ganz schnell auf ihn selbst fallen“, warnt Reinhold Hepp, Leiter der Zentralen Geschäftsstelle des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Es sei zwar wünschenswert und gut, dass Fälle von Kinderpornografie gemeldet würden, man sollte die Verfolgung aber den Behörden überlassen. Denn die können sonst nicht mehr so einfach entscheiden, ob es sich tatsächlich um einen aufmerksamen Bürger handelt oder der Betreffende die Anzeige nur zur Vertuschung seiner eigenen Straftat gemacht hat - und müssen auch ihn als möglichen „Kinderschänder“ ins Visier nehmen.
Melden und dann das Material löschen
Strafbar ist in Deutschland neben der Herstellung und Verbreitung auch der Besitz von kinderpornografischem Material. Und der Tatbestand „Besitz“ kann im Internet schneller erfüllt sein, als man denken mag: Im temporären Speicher hinterlässt jeder Besuch auf einer Internetseite Spuren auf der Festplatte des eigenen Computers. In diesem Moment ist man juristisch im Besitz der entsprechenden Daten und kann dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Das heißt aber nicht, dass man lieber still halten und die Seite schnell vergessen soll. Mit einigen einfachen Verhaltensregeln lässt sich verhindern, dass man selbst in Erklärungsnot kommt. Auf der Seite www.polizei-beratung.de gibt die Polizei detaillierte Hinweise für den Umgang mit kinderpornografischen Inhalten oder Angeboten. Wer zum Beispiel auf eine entsprechende Internetseite stößt, sollte die Adresse umgehend der zuständigen Polizeidienststelle oder gleich dem Landeskriminalamt mitteilen. Danach sollte man unbedingt den Verlauf im Cache-Speicher seines Computers löschen, damit der eigene Kontakt zu der „kontaminierten“ Seite gelöscht ist. Genauso bei E-Mails: Die Mail an die Polizei weiterleiten und dann löschen. „Wer sich so verhält, kommt nicht in Gefahr, selbst Ziel von Ermittlungen zu werden“, sagt Reinhold Hepp.
Wer trotzdem noch Bedenken hat und den Kontakt zur Polizei scheut, kann sich beispielsweise an das Portal www.jugendschutz.net wenden. Dieses 1997 ins Leben gerufene Projekt überprüft und überwacht im Auftrag der Jugendministerien der Länder Internetangebote auf die Einhaltung des Jugendschutzes. Auf jugendschutz.net gibt es ein Kontaktformular für jegliche Beschwerden über Brüche des Jugendschutzes im Netz, das auch anonym ausgefüllt werden kann. Jugendschutz.net prüfe dann die Beschwerde und leite sie an die Polizei weiter oder fordere die Betreiber der entsprechenden Seite auf, die anstößigen Inhalte zu entfernen, erklärt Reinhold Hepp.
Was tun, wenn man im Netz auf kinderpornografisches Material stößt?
- Auf www.polizei-beratung.de gibt die Polizei ausführliche Hinweise.
- Auch die Seite www.jugendschutz.net informiert über das Thema; außerdem kann man dort ein Kontakt-Formular mit einem Hinweis auf Verstöße ausfüllen, wenn man will auch anonym.
- Beschwerden über Verstöße nimmt auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco e.V.) entgegen: auf www.internet-beschwerdestelle.de.