27.10.2004 · Kann ein Reiseveranstalter für die Folgen eines Terroranschlags haftbar gemacht werden? Nach Ansicht des Landgerichts Hannover nicht. Die Klage der Eltern eines beim Attentat auf Djerba schwer verletzten Jungen wurde abgewiesen. Reisekonzern TUI will trotzdem helfen.
Der fünfjährige Adrian hat wegen seiner Verletzungen beim islamistischen Brandanschlag auf Djerba vor gut zwei Jahren keinen Anspruch auf Schmerzensgeld von Europas größtem Reisekonzern TUI. Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover urteilte am Mittwoch, der TUI könne nicht vorgeworfen werden, daß sie damals nicht vor der Bustour zur weltberühmten Synagoge La Ghriba auf Djerba gewarnt hatte. Der Konzern kündigte nach dem Urteilsspruch humanitäre Hilfe für die Terroropfer auf der Ferieninsel an.
Die Vorsitzende Richterin Britta Knüllig-Dinkeldey erläuterte, bei dem Anschlag habe sich leider „das seit dem 11. September 2001 erhöhte Risiko verwirklicht“. Ein Veranstalter hafte aber nicht für jedes einem Reisenden zustoßende Unheil.
Von der Klage betroffen war das TUI-Tochterunternehmen 1-2-Fly GmbH. „Die Entscheidung des Gerichts entspricht unseren Erwartungen“, teilte die TUI am Mittwoch mit und ließ gleich eine Absichtserklärung folgen: „Wir werden auch in Zukunft alles in unseren Kräften stehende zum Schutz unserer Gäste tun.“
Ausbildungsversicherung für Kinder
Auch die Opfer des Bombenanschlags von Djerba will der Reisekonzern nach eigenem Bekunden nicht im Regen stehen lassen. Unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werde TUI eine Ausbildungsversicherung für alle von dem Terroranschlag betroffenen Kinder abschließen, die für die Kosten einer späteren Ausbildung aufkommen soll, kündigte der Konzern an. Die insgesamt sechsstellige Versicherungssumme werde sieben betroffenen Kindern zugutekommen und über die TUI-eigene Stiftung abgeschlossen.
Zum Zeitpunkt des Anschlags auf der tunesischen Ferieninsel Djerba am 11. April 2002 bestand keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Tunesien. Durch den Bombenanschlag waren 21 Touristen ums Leben gekommen, darunter 14 Deutsche.
Der sechs Jahre alte Adrian erlitt dabei schwerste Verbrennungen. Seine Eltern hatten auf ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro und 800 Euro monatliche Schmerzensgeldrente geklagt. Der Junge ist auch im Gesicht dauerhaft entstellt, hat inzwischen mehr als 30 Operationen hinter sich und wird ein Leben lang unter den Folgen der Verbrennungen zu leiden haben. Trotz des Hilfsangebotes der TUI will der Vater des Jungen, Michael Esper, Berufung beim Oberlandesgericht in Celle einlegen.