16.10.2006 · Ein Kriminalfall wird neu aufgerollt: Wegen versuchten Totschlags schon einmal verurteilt, dann aus Mangel an Beweisen freigesprochen, muß sich der 40 Jahre alte Harry Wörz schon zum dritten Mal für die Tat verantworten.
Mehr als neun Jahre nach der versuchten Tötung einer jungen Polizistin muß sich deren ehemaliger Ehemann zum dritten Mal vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Montag in Karlsruhe überraschend den Freispruch gegen den Angeklagten Harry Wörz auf. Die Beweisführung des Landgerichts Mannheim sei fehlerhaft, befand der erste Strafsenat des BGH. Die Mannheimer Richter hatten den Mann in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.
In einem ersten Verfahren war der Bauzeichner in einem Indizienprozeß zu elf Jahren Haft verurteilt worden, von denen er mehr als vier Jahre abgesessen hatte. Wörz muß sich nun vor einer anderen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim erneut wegen versuchten Totschlags verantworten.
Opfer ist ein Pflegefall
Er soll seine damalige Frau 1997 mit einem Schal gewürgt haben. Das Opfer ist wegen Gehirnschädigungen seither ein Pflegefall und kann nicht mehr aussagen. Die Frau, eine Polizeibeamtin, war zur Tatzeit 26 Jahre alt und hat ein Kind mit dem Angeklagten. Beide lebten damals schon getrennt.
Wörz hatte die Tat bestritten und seine Unschuld beteuert. Der Bauzeichner will zur Tatzeit zu Hause geschlafen und keinen Schlüssel mehr von der früheren Wohnung gehabt haben. Der Geliebte und der Vater des Opfers waren ebenfalls bei der Polizei. Der Geliebte galt zeitweise ebenfalls als Tatverdächtiger.
Fehlerhafte Beweisführung
Der Bundesgerichtshof warf den Richtern in Mannheim eine fehlerhafte Beweiswürdigung vor. So gehe das Landgericht von einer Spontantat aus, ohne sich mit Umständen auseinandergesetzt zu haben, die zur Annahme einer geplanten Tat gedrängt hätten. „Lückenhaft bleiben auch Erörterungen, mit denen das Landgericht den Inhalt einer am Tatort aufgefundenen Plastiktüte, die Herkunft der bei der Tat verwendeten Einweghandschuhe und DNA-Antragungen an deren Innenseite würdigt“, urteilte der Strafsenat.
Außerdem habe die Schwurgerichtskammer einen Brief des Angeklagten nicht gewürdigt, der laut BGH einen hohen Beweiswert haben könnte. Der maßgebliche Satz in dem Brief lautet: „Wenn sie sagt: ,ja, ich war's, bin ich für Jahre im Knast.'“ Er wurde eine Woche nach der Tat verfaßt, als der Angeklagte noch davon ausgehen konnte, daß die Polizistin als nichtbehinderte Zeugin Angaben zum Täter würde machen können, urteilte der Bundesgerichtshof.
Brief muß interpretiert werden
Der Vorsitzende Richter Armin Nack, sagte, ein unschuldig Verdächtigter würde eher hoffen, daß das Opfer aufwache und ihn entlaste. Sollte der Ehemann jedoch eine Falschbelastung durch seine Frau befürchtet haben, hätte man einen Zusatz erwartet, daß er ihr das zutraue. An solch einem Zusatz fehle es aber in dem Brief.