31.01.2012 · Der 25-Jährige, der am vergangenen Vatertag einen 44-jährigen Familienvater zu Tode geprügelt hatte, ist vor dem Rostocker Landgericht verurteilt worden. Der Richter sprach von einem Racheakt.
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Der Angeklagte war übrigens bisher nur in vier Gerichtsverfahren
wegen Körperverletzung und Nötigung involviert, da besteht
für ein deutsches Gericht weder eine erkennbare Tendenz noch
irgendeine Wiederholungsgefahr.
.
Zudem wird in deutschen Gerichten immer noch der Alkoholgenuss und die
daraus resultierenden Folgen für die s. gen.
"Steuerungsfähigkeit" in die Überlegungen zum
Strafmaß mit einbezogen. Das muss aufhören! Kontrollverlust
durch saufen ist schließlich keine unvermeidliche Sache. Und wer
sich in eine Form der Hemmungslosigkeit hineinsäuft und in diesem
Zustand Verbrechen begeht, hat für diese Taten genauso gerade zu
stehen wie jeder andere.
Das liegt entweder an der schlechten Berichterstattung (???) oder an
meinem Rechtsverständnis.
Wenn sich jemand von hinten an einen arg - und wehrlosen heranschleicht
und ihm gezielte Schläge gegen Kopf und Hals versetzt, nachdem er
eine vermeintliche "Niederlage" erlitten hat, so finde ich
könnte man darüber nachdenken, ob hier nicht das ein oder
andere Mordmerkmal vorliegt. Rache(gelüste) sind zwar kein
Mordmerkmal, können aber sehrwohl ein Mordmotiv sein. Ebenso wurde
die Tatausführung (kurzfristig) geplant, es war kein Affekt und der
Tod trat auch nicht als längerfristige Folge der Verletzungen auf,
sondern unmittelbar. Bei Körperverletzung mit Todesfolge, sollte
der Gesetzgeber dringend nachbessern und (u.a.) festlegen, dass der Tod
als längerfristige Folge der Verletzung auftrat, nicht als
kurzfristige oder unmittelbare Folge, denn das ist mindestens Totschlag.
Im Rechtsstaat scheint ein Jeder ein Recht zu haben, nur die Opfer und
Hinterbliebenen nicht
"viereinhalb" für ein Menschenleben
Viereinhalb Jahre - das StGB hätte locker zehn hergegeben.
Wenn also in D jemand einen (lt. Videobeweis) "entspannt an einen
Pfeiler gelehnten" Menschen mit dem er gerade eine
Auseinandersetzung hatte, aus Rache, heimtückisch von hinten
anfällt und mit gezielten Schlägen tötet - gibts
viereinhalb Jahre (Version für minderschwere Fälle).
.
Der Täter führt nach milden viereinhalb Jahren weiter sein
gewohntes Leben, wohingegen die Hinterbliebenen des Opfers lebenslang an
den Folgen der Tat zu leiden haben. Ausfall des Partners/Vaters bei der
Erziehung der Kinder, Ausfall eines Einkommens für die Familie,
etc.. Von den mentalen Folgen für die Kinder selbst haben wir da
noch garnicht gesprochen.
.
Solche Urteile demütigen Opfer und ermutigen Täter.
Es gibt Länder, in denen die normale Wehrpflicht für unbescholtene Männer fast so lang ist wie die Haft'strafe' für einen Totschläger hierzulande. In Israel zum Beispiel wird man für 3 Jahre eingezogen und verliert - wie in allen Armeen der Welt - für diese Zeit das Selbstbestimmungsrecht. Der Vergleich hinkt, das ist mir klar, wie aber anders ließe sich die Un-Verhältnismäßigkeit für so ein mildes Urteil für so eine feige Tat darstellen?
Der Untertitel spricht Bände ...
Der 25-Jährige, der am vergangenen Vatertag einen 44-jährigen Familienvater
zu Tode geprügelt
hatte, ist vor dem Rostocker Landgericht zu einer
empfindlichen Haftstrafe
verurteilt worden. Der Richter sprach von einem Racheakt.
4,5 Jahre Haft für einen zu Tode geprügelten Familienvater.
Wer lebt hier in einem Paralleluniversum? Der Richter oder ich?
Das Strafmass ist ein schlechter Witz und kann nur als Freifahrtssschein
für alle Schläger verstanden werden.
Wären die ersten Verfahren nicht alle eingestellt worden, so hätte der Täter rechtzeitig einen Schuß vor den Bug erhalten und der Familienvater wäre vielleicht noch am leben. Man lässt jungen Straftätern viel zu viel durchgehen.
Empfindliche Haftstrafe? eher ein Hohn
Ich habe heute wieder Kleists Kohlhaas gelesen. Michael Kohlhaas hat ews
vielleicht ein kleines wenig übertrieben. Aber er konnte erlittenes
Unrecht zumindest bekannt machen.
4 Jahre Gefängnis ist keine "empfindliche Haftstrafe"
für einen Totschläger. Die Wortwahl empfinde ich als Hohn.
Da wird ein Pädophiler Priester, nach mehrmaligen Missbrauch an
Kinder, zu sechs Jahren Haft verurteilt. (zu Recht!)
Ein Mensch, der einen anderen zu Tode prügelt, bekommt vier Jahre
und acht Monate Freiheitsentzug.(zu Milde!)
Stimmt hier die Relation oder irre ich, in meinem Urteilsvermögen?