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Tödliche Vatertagsschlägerei Täter muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis

 ·  Der 25-Jährige, der am vergangenen Vatertag einen 44-jährigen Familienvater zu Tode geprügelt hatte, ist vor dem Rostocker Landgericht verurteilt worden. Der Richter sprach von einem Racheakt.

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St. Koch
St. Koch (Pensacola) - 02.02.2012 07:56 Uhr

P.S.

Der Angeklagte war übrigens bisher nur in vier Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung und Nötigung involviert, da besteht für ein deutsches Gericht weder eine erkennbare Tendenz noch irgendeine Wiederholungsgefahr.
.
Zudem wird in deutschen Gerichten immer noch der Alkoholgenuss und die daraus resultierenden Folgen für die s. gen. "Steuerungsfähigkeit" in die Überlegungen zum Strafmaß mit einbezogen. Das muss aufhören! Kontrollverlust durch saufen ist schließlich keine unvermeidliche Sache. Und wer sich in eine Form der Hemmungslosigkeit hineinsäuft und in diesem Zustand Verbrechen begeht, hat für diese Taten genauso gerade zu stehen wie jeder andere.

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Holger Weber

es ist mir ein Rätsel...

Das liegt entweder an der schlechten Berichterstattung (???) oder an meinem Rechtsverständnis.
Wenn sich jemand von hinten an einen arg - und wehrlosen heranschleicht und ihm gezielte Schläge gegen Kopf und Hals versetzt, nachdem er eine vermeintliche "Niederlage" erlitten hat, so finde ich könnte man darüber nachdenken, ob hier nicht das ein oder andere Mordmerkmal vorliegt. Rache(gelüste) sind zwar kein Mordmerkmal, können aber sehrwohl ein Mordmotiv sein. Ebenso wurde die Tatausführung (kurzfristig) geplant, es war kein Affekt und der Tod trat auch nicht als längerfristige Folge der Verletzungen auf, sondern unmittelbar. Bei Körperverletzung mit Todesfolge, sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern und (u.a.) festlegen, dass der Tod als längerfristige Folge der Verletzung auftrat, nicht als kurzfristige oder unmittelbare Folge, denn das ist mindestens Totschlag.
Im Rechtsstaat scheint ein Jeder ein Recht zu haben, nur die Opfer und Hinterbliebenen nicht

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St. Koch
St. Koch (Pensacola) - 01.02.2012 10:21 Uhr

"viereinhalb" für ein Menschenleben

Viereinhalb Jahre - das StGB hätte locker zehn hergegeben.
Wenn also in D jemand einen (lt. Videobeweis) "entspannt an einen Pfeiler gelehnten" Menschen mit dem er gerade eine Auseinandersetzung hatte, aus Rache, heimtückisch von hinten anfällt und mit gezielten Schlägen tötet - gibts viereinhalb Jahre (Version für minderschwere Fälle).
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Der Täter führt nach milden viereinhalb Jahren weiter sein gewohntes Leben, wohingegen die Hinterbliebenen des Opfers lebenslang an den Folgen der Tat zu leiden haben. Ausfall des Partners/Vaters bei der Erziehung der Kinder, Ausfall eines Einkommens für die Familie, etc.. Von den mentalen Folgen für die Kinder selbst haben wir da noch garnicht gesprochen.
.
Solche Urteile demütigen Opfer und ermutigen Täter.

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Joachim Mense
Joachim Mense (JMense) - 01.02.2012 09:10 Uhr

Un-Verhältnismäßigkeit

Es gibt Länder, in denen die normale Wehrpflicht für unbescholtene Männer fast so lang ist wie die Haft'strafe' für einen Totschläger hierzulande. In Israel zum Beispiel wird man für 3 Jahre eingezogen und verliert - wie in allen Armeen der Welt - für diese Zeit das Selbstbestimmungsrecht. Der Vergleich hinkt, das ist mir klar, wie aber anders ließe sich die Un-Verhältnismäßigkeit für so ein mildes Urteil für so eine feige Tat darstellen?

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Stefan Sturm

Der Untertitel spricht Bände ...

Der 25-Jährige, der am vergangenen Vatertag einen 44-jährigen Familienvater

zu Tode geprügelt

hatte, ist vor dem Rostocker Landgericht zu einer

empfindlichen Haftstrafe

verurteilt worden. Der Richter sprach von einem Racheakt.

4,5 Jahre Haft für einen zu Tode geprügelten Familienvater. Wer lebt hier in einem Paralleluniversum? Der Richter oder ich?

Das Strafmass ist ein schlechter Witz und kann nur als Freifahrtssschein für alle Schläger verstanden werden.

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Bernd Cremer

Wehret den Anfängen

Wären die ersten Verfahren nicht alle eingestellt worden, so hätte der Täter rechtzeitig einen Schuß vor den Bug erhalten und der Familienvater wäre vielleicht noch am leben. Man lässt jungen Straftätern viel zu viel durchgehen.

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Michael Radloff

Empfindliche Haftstrafe? eher ein Hohn

Ich habe heute wieder Kleists Kohlhaas gelesen. Michael Kohlhaas hat ews vielleicht ein kleines wenig übertrieben. Aber er konnte erlittenes Unrecht zumindest bekannt machen.
4 Jahre Gefängnis ist keine "empfindliche Haftstrafe" für einen Totschläger. Die Wortwahl empfinde ich als Hohn.

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Jörg Tiffert
Jörg Tiffert (Tiffy) - 31.01.2012 19:43 Uhr

Helft mir mal einer!

Da wird ein Pädophiler Priester, nach mehrmaligen Missbrauch an Kinder, zu sechs Jahren Haft verurteilt. (zu Recht!)
Ein Mensch, der einen anderen zu Tode prügelt, bekommt vier Jahre und acht Monate Freiheitsentzug.(zu Milde!)
Stimmt hier die Relation oder irre ich, in meinem Urteilsvermögen?

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