15.03.2010 · Im Prozess gegen einen Berliner Arzt, durch dessen Gruppentherapiebehandlung mit illegalen Drogen im September 2009 zwei Patienten starben, hat ein Zeuge ausgesagt. Es sei kein Druck auf die Patienten ausgeübt worden, versicherte er mehrfach.
Von Katja GelinskyIm Prozess gegen den Berliner Arzt Garri R., der sich wegen versuchten Mordes und Körperverletzung verantworten muss, hat am Montag ein ehemaliger Patient als erster Zeuge Auskunft über die tödliche Gruppentherapiesitzung im September gegeben. Der 47 Jahre alte H. schilderte, wie Garri R., ein Facharzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapie, während einer sogenannten Intensivsitzung das Amphetamin Neocor sowie MDMA, besser bekannt als Ecstasy, an Patienten verabreicht habe. Ein 59 Jahre alter Frührentner starb noch in der Praxis des Arztes, ein 28 Jahre alter Mann später im Krankenhaus.
Der Zeuge sagte aus, die Patienten seien darüber aufgeklärt worden, dass die Substanzen Übelkeit, Erbrechen und Unruhe verursachen könnten. Eine detaillierte, auf den einzelnen Patienten bezogene Aufklärung darüber, wie die Substanzen in welcher Menge und in welcher Zusammensetzung wirken, scheint in der tödlichen Sitzung vom 19. September 2009 nach den Schilderungen des Zeugen aber nicht stattgefunden zu haben. Ziel der Rauschgifttherapie, so H., der während der Sitzung zweimal Neocor einnahm, sei es gewesen, zu einer „besonderen Wahrheit und Klarheit“ zu gelangen.
Wirkung „herzöffnend“
Die angestrebte Wirkung des verabreichten Ecstasy beschrieb H. als „herzöffnend“. Der Zeuge sagte mehrfach, es sei kein Druck auf die Patienten ausgeübt worden, die Substanzen zu nehmen. „Jeder konnte frei entscheiden.“ Das galt offenbar auch für die Menge des Rauschgifts, das R. in Form von Kapseln und Pulver verabreichte. Von den etwa ein Dutzend Anwesenden entschieden sich nach Erinnerung des Zeugen drei Teilnehmer, kein Rauschgift einzunehmen.
Zum Befinden der beiden Patienten, die später starben, sagte H., der Frührentner sei nach Einnahme des Rauschgifts „sehr, sehr unruhig“ geworden. Wenn er sich recht entsinne, habe R. ihm dann eine Spritze gegeben. Daraufhin sei der Patient „ganz still“ geworden. Zu dem anderen Todesopfer sagte der Zeuge, er meine, der Mann habe nach Einnahme der Substanzen „gebrabbelt“ und „gekrampft“. R. habe daraufhin zwei Sitzungsteilnehmer, die kein Rauschgift genommen hatten, gebeten, den krampfenden Patienten ins Krankenhaus zu bringen.
Die beiden Angesprochenen hätten sich jedoch geweigert. H. machte das Gericht darauf aufmerksam, dass seine Wahrnehmung und Erinnerung getrübt seien. „Ich bin mir nicht sicher, ob ich das wirklich erlebt habe oder ob das meiner Phantasie entsprang.“