07.01.2010 · Vor dem Landgericht Magdeburg muss neu über den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor genau vier Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für den Dienstgruppenleiter aufgehoben.
Vor dem Landgericht Magdeburg muss neu über den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor genau vier Jahren in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, verhandelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag angeordnet.
Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 8. Dezember 2008 auf, das den Dienstgruppenleiter, der damals die Verantwortung für den Gewahrsamsbereich hatte, vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge freigesprochen hatte. In dem Dessauer Urteil werde „ein Sachverhalt beschrieben, der nur schwer nachvollziehbar ist“, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Ingeborg Tepperwien. Es gebe „wesentliche Lücken in der Beweislage“.
Alarm des Rauchmelders ignoriert?
Der aus Sierra Leone stammende, 21 Jahre alte Oury Jalloh war in Gewahrsam genommen worden, weil er in betrunkenem Zustand eine Frau belästigt haben soll. Die Polizisten fixierten ihn auf einer Matraze in der Zelle, nach ihren Angaben zu seiner „Eigensicherung“. Kurz darauf starb Jalloh nach Erkenntnis des Dessauer Gerichts an den Folgen eines durch den Brand der Matraze ausgelösten Inhalationshitzeschocks.
Die Staatanwaltschaft hatte dem Angeklagten Andreas S. vorgeworfen, er habe es unterlassen, sofort Rettungsmaßnahmen einzuleiten, nachdem der Rauchmelder Alarm ausgelöst habe. S. habe Verletzungen Jallohs in Kauf genommen. Das Landgericht hatte den Angeklagten freigesprochen: Es sei weder erwiesen, dass er Körperverletzungsvorsatz gehabt habe, noch sei nachweisbar, dass der Angeklagte durch ein sofortiges Eingreifen den Tod Jallohs hätte vermeiden können.
„Höchst schwierige Beweislage“
Nach Ansicht des BGH legte das Urteil nicht nachvollziehbar dar, wie sich der Brand der Matratze entwickelt habe. Zudem rügte der Senat die Annahme der Dessauer Richter, der S. habe sich pflichtgemäß verhalten, „obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die Fußfesselschlüssel mitzunehmen“.
Der Senat erkannte an, dass die Beweislage „höchst schwierig“ sei. Doch „die Angehörigen haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren“, sagte Frau Tepperwien. Die Eltern und der Halbbruder Jallohs als Nebenkläger hatten ebenso wie die Staatsanwaltschaft Revisionen angestrengt. Menschenrechtsorganisationen reagierten mit Freude und Erleichterung.
Bei der Urteilsverkündung des BGH brachen mehrere Anhänger einer Initiative zum Gedenken an Jalloh in lauten Jubel aus. Beim Freispruch des Landgerichts im Dezember 2008 hatte es Tumulte im Gerichtssaal gegeben.
Staatsräson
Kay Schmelzer (weitererfazleser)
- 07.01.2010, 12:21 Uhr
Logische Entscheidung
Hartmut Schliefkowitz (Kapau2007)
- 07.01.2010, 12:25 Uhr
"Wenn bekannt war, dass die Anlage nicht in Ordnung war, dann hätte sie"...
Ralf Becker (mfoe)
- 07.01.2010, 13:26 Uhr
Betroffenheitsgesellschaft
Tobias Steiner (reinforcer)
- 07.01.2010, 14:10 Uhr
Frust
Harald Möller (Velbert)
- 07.01.2010, 15:03 Uhr