Der Amoklauf von Winnenden kommt abermals vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Vater des Täters hat Revision gegen das Urteil im zweiten Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht eingelegt. Das Gericht hatte den 54 Jahre alten Mann am vergangenen Freitag zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe lag damit leicht unter der des ersten Verfahrens.
Die Stuttgarter Kammer hatte den Mann der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden. Der Vater des Amokläufers hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschoss.
Im ersten Verfahren hatte das Gericht den Vater zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der zweite Prozess war nötig, weil der BGH in Karlsruhe das erste Urteil wegen formaler Fehler kassiert hatte.
Bis das schriftliche Urteil im zweiten Verfahren vorliegt, kann es nach Angaben der Behörde noch bis zu acht Wochen dauern. Nach der Zustellung hat der Vater einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Auch die Staatsanwaltschaft kann sich äußern. Bis der BGH über den Fall entscheiden kann, werden mehrere Monate vergehen.
Mir scheint die Sache ganz einfach zu sein
Heiner Peters (Peters1961)
- 08.02.2013, 15:06 Uhr
Ich wundere mich eher über die Beweiswürdigung
Chris Frank (Chris_55)
- 08.02.2013, 10:04 Uhr
Keine Einsicht - Okay!
Dieter Kölbel (dkoelbel)
- 07.02.2013, 16:42 Uhr