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Strafrecht Kachelmanns Prozess

25.08.2010 ·  An diesem Montag beginnt der Prozess gegen Jörg Kachelmann wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung. Wie glaubwürdig ist die einzige Zeugin? Und wie glaubhaft ist das, was der Beschuldigte sagt? Acht Fragen zum Strafrecht, beantwortet von Reinhard Müller.

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Vor dem Landgericht Mannheim beginnt am Montag der Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Der Vorwurf: schwere Vergewaltigung. Aussage steht gegen Aussage. Die Frage ist: Wie glaubwürdig ist die einzige Zeugin? Und wie glaubhaft ist das, was der Beschuldigte sagt? Acht Fragen zum Strafrecht.

Warum steht Kachelmann überhaupt vor Gericht? Hier steht doch Aussage gegen Aussage!

Ein einziger Zeuge - das ist gar nicht so selten. Man denke nur an die Intelligenzhinweise im Straßenverkehr wie Vogelzeigen oder „Scheibenwischer“, die in Deutschland strafbar sind. Auch hier steht in der Regel Aussage gegen Aussage, manch einer besorgt sich dann noch nachträglich Zeugen. Doch das ist eine andere Liga. Bei kleinen Delikten werden in der Praxis nicht so hohe Anforderungen an die Beweise erhoben. Im Fall Kachelmann geht es aber um den Vorwurf einer schweren Vergewaltigung. Die Frage ist: Wie glaubwürdig ist die einzige Zeugin? Und wie glaubhaft ist das, was der Beschuldigte sagt? Mehr als 90 Prozent aller Vergewaltigungen sind im weiteren Sinn Beziehungstaten. Täter und Opfer kennen sich. Nicht selten werden Anschuldigungen erfunden. Zugleich gilt aber auch: Allein wegen des verbalen Vorwurfs der Vergewaltigung wird niemand in Haft genommen, wenn Aussage gegen Aussage steht. Hier muss mehr hinzukommen: gynäkologische Untersuchungen, Spuren an der möglichen Tatwaffe.

Aber Gutachter haben doch die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin erschüttert?

Das mag sein. Aber Gutachter entscheiden nicht. Zudem wurden meist nur Auszüge zitiert. Der Staatsanwalt muss sich ein Bild machen, auch Entlastendes berücksichtigen und entscheiden, ob er einen Anfangsverdacht, im Fall einer Verhaftung einen dringenden Tatverdacht für gegeben hält. In Untersuchungshaft kommt man nur, wenn ein Gericht das auch so sieht und es Haftgründe bejaht, also etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Warum saß Kachelmann so lange in Untersuchungshaft?

Gute Frage. Er wurde am 20. März festgenommen. Ein Haftprüfungsantrag der Verteidigung wurde aber nicht sogleich gestellt, weil man weitere Beweise beibringen wollte. Am 17. Mai erhob die Staatsanwaltschaft Anklage zum Landgericht Mannheim. Im Juni stellte die Verteidigung einen Haftprüfungsantrag, zog ihn jedoch zurück, da das Landgericht es abgelehnt habe, Sachverständige und das mutmaßliche Opfer zu laden. Am 1. Juli wies das Landgericht den Antrag Kachelmanns auf Aufhebung des Haftbefehls zurück. Auch eine sogleich eingelegte Haftbeschwerde hatte keinen Erfolg. Erst das dann angerufene Oberlandesgericht Karlsruhe sah die Sache anders: In seinen Augen lag kein dringender Tatverdacht mehr vor. Kachelmann musste aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Doch besteht weiterhin ein hinreichender Tatverdacht einer schweren Vergewaltigung gegen Kachelmann.

Wie passt das zusammen?

Dringender Tatverdacht ist eine Ad-hoc-Entscheidung. Wer mit dem blutigen Messer neben der Leiche erwischt wird, kann dringend verdächtig sein und in Untersuchungshaft genommen werden. Das kann sich schon bald ändern, weil neue Tatsachen hinzutreten. Das Oberlandesgericht hatte nur über die Untersuchungshaft zu entscheiden: Hier gehe es um „Aussage gegen Aussage“. Bei der einzigen Zeugin könnten „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden“. Sie habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens „zunächst unzutreffende Angaben gemacht“. Eine „Fremdbeibringung“, aber auch eine „Selbstbeibringung“ ihrer Verletzungen könne nicht ausgeschlossen werden. Auf eine Fluchtgefahr kam es somit gar nicht mehr an – Kachelmann ist Schweizer ohne Wohnsitz in Deutschland. Er hat Geld und Verbindungen nach Kanada. Wenn er gewollt hätte, wäre er offenbar nach Überzeugung der Justiz unerreichbar gewesen.

Wenn Kachelmann nicht mehr dringend verdächtig ist, warum findet dann noch die Hauptverhandlung statt?

Weil weiterhin die Entscheidung des Landgerichts Bestand hat, das Hauptverfahren zu eröffnen. Und das bedeutet immerhin, dass das Gericht eine Verurteilung Kachelmanns wegen schwerer Vergewaltigung für wahrscheinlich hält. Diese Tat wird mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft. Drei Viertel aller Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Nur ein Viertel endet mit einem Strafbefehl oder einer Anklage. Kommt es aber dazu, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, verurteilt zu werden.

Was heißt das alles für die am Montag beginnende Hauptverhandlung?

Eigentlich nichts. Entscheidend sind jetzt nur noch die in der Verhandlung unmittelbar und mündlich gewonnenen Erkenntnisse. Dabei werden natürlich die Ergebnisse der Ermittlungen genutzt, um etwa Zeugen und Sachverständigen etwas vorzuhalten. Das Gericht ist aber weder an Gutachten noch an sonstige Erkenntnisse oder Veröffentlichungen gebunden. Gleichwohl wird nun eine „Schlammschlacht“ befürchtet. Schon das Ermittlungsverfahren war ein „öffentliches Verfahren“, bis in das Intimleben hinein. Schon jetzt werden Aussagetermine und mutmaßliche Aussagen von Zeuginnen verbreitet, die Belastungszeugin als „Lügnerin“ bezeichnet. Das Kölner Landgericht entschied gerade, dass bei der Veröffentlichung von Details aus der Ermittlungsakte die fortdauernde „Gefahr einer Stigmatisierung“ des Beschuldigten bestehe.

Was ist, wenn es Kachelmann nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen?

Das muss niemand in einem deutschen Strafprozess. Ihm muss der Tatvorwurf zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen werden. Geschieht das nicht, ist der Angeklagte freizusprechen.

Hat Kachelmann Nachteile, weil er prominent ist?

Schwer zu sagen: Über ihn wird berichtet, und es darf berichtet werden - das gilt auch im Strafprozess. Er darf nicht vorverurteilt werden, muss aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung generell mehr hinnehmen als der Normalbürger. Es gibt tatsächlich Strafverfahren, die mit Otto-Normalbeschuldigten ganz anders abgelaufen wären. So wurde der todkranke Künstler Jörg Immendorff wegen eines geringfügigen Rauschgiftdelikts vor dem Landgericht angeklagt, weil er zudem noch einige Damen gegen Bezahlung dazugeladen hatte - und der Vorsitzende Richter stellte genüsslich Frage nach dem Intimleben. Anderseits kann ein Prominenter Medien für sich arbeiten lassen, sich die Verteidiger aussuchen. Kachelmann bezahlt sogar einen Medienanwalt. Man weiß freilich nie, wie die Pressearbeit auf Justitia wirkt.

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