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Strafe verschärft Mutter des verhungerten Robin zu acht Jahren Haft verurteilt

12.08.2009 ·  Im Prozess um den qualvollen Hungertod des kleinen Robin aus dem sächsischen Kirchberg ist die Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

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Die Mutter des qualvoll verhungerten und verdursteten Robin aus dem sächsischen Kirchberg muss acht Jahre in Haft. Das Landgericht Chemnitz verurteilte die 25-Jährige in einem zweiten Prozess wegen Totschlags in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener. Das Urteil vom Mittwoch ist rechtskräftig.

Die Frau hatte ihren zweijährigen Sohn Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein zu Hause gelassen und war zu einer Internet-Bekanntschaft nach Mecklenburg-Vorpommern gereist. Kurz darauf war das Kind tot. Eine erste Verurteilung des Landgerichts Zwickau von fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe lediglich wegen Aussetzung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Die Verteidigung schloss sich dem Antrag der Anklage an. In beiden Plädoyers wurde eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung berücksichtigt.

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