12.12.2006 · Im Prozeß gegen Stephanies Entführer und Peiniger hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten für Mario M. gefordert. Als strafmildernd wertete sie lediglich das Geständnis des Angeklagten.
Im Stephanie-Prozeß hat die Verteidigung des Angeklagten Mario M. vor dem Dresdner Landgericht keinen konkreten Strafantrag gestellt. Verteidiger Andreas Boine bat das Gericht, das Geständnis zu Gunsten des 36 Jahre alten Angeklagten zu werten. Auch sollten die erheblichen psychischen Beeinträchtigungen des Mannes sowie seine Herabwürdigung in der Öffentlichkeit Eingang in das Urteil finden.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten und anschließende Sicherungsverwahrung für den Peiniger von Stephanie gefordert. Als strafmildernd wertete sie lediglich das Geständnis des Angeklagten, als strafverschärfend seine brutale Vorgehensweise und die schweren Folgen für das Opfer. Die Nebenklage sprach sich für die Höchststrafe von 15 Jahren und Sicherungsverwahrung aus.
Fünf Wochen lang mißbraucht
Der Gerichtsvorsitzende gab Stephanies Vater in der Verhandlung Gelegenheit für eine Erklärung. Der Mann bedankte sich für den „fairen Prozeß“, kritisierte aber die Staatsanwaltschaft, die eine aktive Mitgestaltung des Prozesses durch Stephanie abgelehnt habe. „So viel unschönes Verhalten ist nicht menschenwürdig“, sagte er, bevor er in Tränen ausbrach. Der Angeklagte Mario M. entschuldigte sich bei Stephanie und ihrer Familie. „Ich möchte sagen, daß das, was ich getan habe, mir Leid tut.“
Der vorbestrafte Sexualtäter hatte die damals 13jährige Stephanie am 11. Januar auf dem Schulweg entführt, sie mehr als fünf Wochen in seiner Wohnung gefangen gehalten und sexuell mißbraucht. Stephanie selbst hatte die Polizei auf ihre Spur gebracht. Ein Passant hatte einen ihrer bei nächtlichen Spaziergängen mit dem Täter fallen gelassenen Zettel mit einem Hilferuf gefunden und der Polizei übergeben. Seit dem 16. Februar sitzt der 36 Jahre alte M. in Untersuchungshaft.