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Stephanie-Prozeß Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt

21.11.2006 ·  Im Prozeß gegen den Peiniger von Stephanie haben die Richter den Befangenheitsantrag abgelehnt, den die Verteidigung von Mario M. zuvor gestellt hatte. Das Opfer wird nach Angaben der Nebenklage aus Angst vor Mario M. nicht mehr vor Gericht aussagen.

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Nach eineinhalb Wochen Pause ist am Dienstag der Prozeß gegen den geständigen Peiniger von Stephanie am Landgericht Dresden fortgesetzt worden. Zu Beginn des dritten Verhandlungstages erklärte der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, Tom Maciejewski, daß die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Kammer abgelehnt wurden.

Die Verteidigung hatte in der vergangenen Woche einen Befangenheitsantrag gestellt, weil der Angeklagte am zweiten Prozeßtag mit Hand- und Fußfesseln sowie einem Fesselsack über den Händen, bewacht von sieben Beamten eines Sondereinsatzkommandos, zur Anklagebank geführt worden war.

Nach Angaben der Nebenklage wird Stephanie aus Angst vor dem Angeklagten nicht als Zeugin im Prozeß aussagen. Dazu liege ein psychologisches Attest vor, erklärte Nebenklage-Anwalt Ulrich von Jeinsen. Das Mädchen sei „in höchstem Maße verängstigt“ und fürchte sich, Mario M. direkt gegenüberzutreten. Grund seien die Vorfälle mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Dresden.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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