30.03.2006 · „Zu Hause habe ich Bilder von ihm aus der Lokalzeitung eingerahmt an der Wand hängen. Oft liege ich im Bett und heule, wenn ich an ihn denke. Ich bin keine Stalkerin. Das ist lächerlich. Ich liebe den Kerl - und das ist ja wohl mein Privatvergnügen...“ Die unendliche Geschichte hinter einem Stalking-Urteil, aufgezeichnet von Florentine Fritzen.
Von Florentine FritzenSie ist 52 und freiberufliche Lebensberaterin. Er ist 47, Psychologe und lebt in derselben Stadt wie sie. Er hat sie verklagt, weil er sie für eine Stalkerin hält. Ein Amtsgericht ordnete an, daß sie sich ihm bis auf zwanzig Meter nicht nähern darf. Als sie es trotzdem tat, wurde ein Ordnungsgeld verhängt. Nennen wir sie Papagena, denn sie liebt Mozart und spricht gern in kulturellen Metaphern. Hier erzählt sie, warum sie sich ihrem Papageno so gerne nähert.
Irgendwann habe ich ihm erzählt, daß ich ihn liebe
Zum ersten Mal habe ich ihn 1989 gesehen. Das war auf einer Tagung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie. Ich habe ihn da sehr wach wahrgenommen. 1992 habe ich ihn wiedergesehen. Da war ich bei ihm in der Trennungsberatung. Die ersten sieben Sitzungen war auch mein damaliger Ehemann dabei. Die Beratung war für mich ein einziges Happening. Ich ging nur hin, um ihn zu sehen, zehnmal, zwanzigmal.
Irgendwann habe ich ihm erzählt, daß ich ihn liebe. Er sagte mir, daß er nicht frei sei. Er wohnte zusammen mit einem weiblichen Wesen. Ich hatte aber den Eindruck, ihm gefiel es, daß ich ihm Geschenke gemacht habe: einen Labradorit aus Namibia, einen Irisquarz aus Mexiko, eine Papierrose. Wir haben viel gelacht. Ich habe mir das gegönnt, es kostete ja nichts. Aber ich bin ja selbst vom Fach, habe Pädagogik und Psychologie studiert und wußte, daß das so nichts werden konnte. Also habe ich 1998 mit der Beratung aufgehört.
Da habe ich an meinen Pulsadern so etwas gebastelt
Auf der Tagung für Gesprächspsychotherapie von 1998 war auch seine Damalige da, und ich dachte mir: Oh Gott, welch ein Elend, das paßt nicht. Am 2. Februar 1999 morgens um sechs Uhr habe ich an meinen Pulsadern so etwas gebastelt. Ich kam in die Klinik. Vier Tage nach meinem Suizidversuch ist sie bei ihm ausgezogen. Ob das ein Zufall war? Als ich draußen war, habe ich mich wieder bei ihm gemeldet. Im Sommer oder Herbst bin ich zu ihm in Therapie, weil ich sehen wollte, was mit diesem Gefühl passiert.
Ich habe ihm ohne Ende geschrieben. Der Arme, er konnte sich kaum retten. Ich habe ihm durch alle Fachdisziplinen - Kunstgeschichte, Theologie, Literatur, Musik -, alles Schöne geschickt, was ich gehört oder gelesen habe. Er hat hin und wieder mal was zurückgeschickt, aber die schönsten CDs und Bücher behalten. Ich hatte den Eindruck, daß ihm was fehlen würde, wenn ich ihm nichts mehr schicken würde. Von ihm kam auch immer mal Post. Er hat freundlich geschrieben, es waren wunderschöne Karten mit Seerosen. Die waren mit Bedacht ausgewählt, jedes Wort hat gesessen. Einmal hat meine Tochter ihn und mich gemalt und ein Gedicht über ihn geschrieben. Das habe ich ihm auch geschickt.
ich habe ihm den Anrufbeantworter dauernd vollgeplappert
Im Februar 2002 habe ich eine Überdosis Schilddrüsenhormone geschluckt. Danach hat mein Ex unsere Kinder zu sich geholt. Ihm habe ich eine Karte geschrieben, daß die Engel mich noch nicht wollten. Irgendwann hat er sich eine Geheimnummer eingerichtet. Ich habe die aber rausgekriegt und ihm den Anrufbeantworter dauernd vollgeplappert und Musik aufgenommen: Konstantin Wecker, Maria Callas. Auch heute habe ich es mal wieder nicht lassen können, ihm was aus der „Zauberflöte“ auf den Anrufbeantworter zu spielen. Einmal hat er mittags um zwei angerufen und gefragt, ob ich nicht mal vorbeikommen könnte in seiner Praxis, weil er die Liedtexte nicht verstand. Von da an bin ich immer donnerstags wieder hin, wir himmelten uns an. Ich bin immer fast fliegend da raus.
Im Mai 2003 hatte er wieder ein zweites Namensschild an der Tür: eine Psychologin, Mitte 30. Ich dachte: Vielleicht orientiert er sich an was Jüngerem? Aber meine Liebe ist gewachsen. Ich habe ihm meine Träume erzählt. Wir haben den gleichen Humor und waren oft zufällig gleich gekleidet, wie Papageno und Papagena. Ich habe zeitweise einen Ehering getragen, der doppelt war, so ähnlich, wie wenn Witwen zwei Eheringe tragen. Heute habe ich ihn gerade nicht an. Es gibt so viele Koinzidenzen: Vornamen, die in beiden Familien wichtig sind, Farb- und Zahlenmystik - das paßt alles hundertprozentig. Ich hatte das Gefühl, daß er sich hofieren läßt. Er wurde immer schöner. Er hat sich nie negativ geäußert, aber auch kein Bekenntnis abgelegt. Einmal habe ich ihm schlauerweise Fotos gezeigt, da haben sich unsere Knie kurz berührt. Er hat seins schnell weggezogen. Ich habe rausgekriegt, wo sein Vater wohnt, und ihn angerufen. Das war ein schönes Telefonat! Ich dachte mir: Bevor ich auf einen Heiratsantrag warte, bis ich ins Altersheim komme, muß ich was tun, was ihn berührt. Also bin ich am 20. Januar 2004 zum Grab seiner Mutter gefahren und habe ein Efeukränzchen mit drei Rosen hingelegt. Ich habe dort lange geweint, ich wollte entschlüsseln, was für ein Mensch er ist. Ich habe ihn danach angerufen und ihm das mitgeteilt. Er hat sehr heftig reagiert.
Ich habe aus seinem Briefkasten gemopst
Einmal an Weihnachten habe ich eine kräftige Christrose bei einer Nachbarin für ihn abgegeben. Ich dachte, irgendwann wird er sich vielleicht doch offenbaren. Am 28. August 2004 radelte er in der Innenstadt vor mir her und ging in ein Kaufhaus. Ich habe mir einen Schabernack erlaubt und unsere Räder zusammengeschlossen. Als er sich aufregte und sagte, ich solle das Schloß öffnen, habe ich ihm einen Schlüssel mit Herzchen-Anhänger gegeben und gesagt: „Das können Sie besser.“ Dann habe ich gefragt, ob wir zusammen einen Kaffee trinken gehen, aber das hat er abgelehnt.
Ich habe ihm auch anvertraut, daß ich aus seinem Briefkasten was gemopst hatte. Schon im Frühling hatte ich mal Bewerbungsunterlagen von seiner Mitbewohnerin gemopst, die von einem Arbeitgeber zurückgekommen waren. Ich wollte einfach mal wissen, was die für einen Lebenslauf hat. Jetzt erzählte ich ihm, daß ich ihren Arbeitsvertrag hatte. Später habe ich ein flamingofarbenes Sommerkleid angezogen, die Haare offen, und bin zu ihm geradelt. Ich habe ihm ein Buch von Julian Nida-Rümelin gezeigt, einen Essay über die praktische Vernunft, und gefragt, ob ihn das interessieren würde. Er sagte: „Nein.“ Als ich ging, habe ich den Arbeitsvertrag wieder in den Briefkasten gelegt und eine Rose und den Nida-Rümelin dazu. Damit er mich besser versteht und begreift, daß das alles Struktur hat.
Wir sahen aus wie Zwillinge
Bald kam ein Anwaltsschreiben, mit Lügen drapiert. Ich habe Tränen gelacht und bin nicht darauf eingegangen. Ich dachte mir, er muß das tun wegen seiner beruflichen Position. Weihnachten 2004 habe ich ihm wie alle Jahre sehr schöne Geschenke geschickt. Zwischen den Jahren hat er mir zwei Päckchen zurückgeschickt, aber die schönsten Sachen behalten. Am 1. Juli 2005 war der Gerichtstermin. Ich habe der Richterin die Karten von ihm geschickt - geschenkt hat er mir ja nie was - und das, was meine Tochter gemalt hat.
Vor Gericht sahen wir wie Zwillinge aus, zum Verwechseln ähnlich. Wir hatten beide eine schwarze Hose an, er ein weißes Hemd, ich eine weiße Spitzenbluse. Er strahlte mich an. Ich fragte: „Wann hatten Sie Ihren letzten Gerichtstermin?“ Er sagte: „Darüber möchte ich jetzt nicht reden.“ Die Richterin zählte mir meinen ganzen Schabernack auf. Da stimmten noch nicht mal die Angaben, wann ich bei ihm in der Beratung und Therapie war. Sie sprach mich aus Versehen immer mit seinem Namen an, nannte mich „Frau F.“ Ich bekam so eine Bannmeile auferlegt, daß ich mich ihm bis auf zwanzig Meter nicht nähern darf.
Ich könnte ihn verklagen, aber...
Am 7. September, mittwochs um 14 Uhr, bin ich zum See geradelt und habe den Julian Nida-Rümelin mitgenommen. Ich ging in den FKK-Bereich, weil es da weniger voll war, aber ich entblättere mich nie. Ich trug ein olivfarbenes Kleidchen und die Spitzenbluse, die ich auch vor Gericht anhatte. Plötzlich sah ich drei Schritte neben mir eine Unterflosse, die ich als seine identifizierte. Ich kannte ja seine Beine von heißen Sommertagen. Ich legte mir die Bluse übers Gesicht. Dann ist er ins Wasser gegangen, hat sich ganz langsam umgedreht und ist abgetaucht. Bald kam wieder Anwaltspost: Ich hätte mich neben ihm niedergelassen und sollte deshalb ein Ordnungsgeld zahlen.
Im Herbst hat er auf einer Tagung ein Forum moderiert. Das Thema interessierte mich: Es ging um psychosomatische Erkrankungen. Ich setzte mich ganz hinten hin, aber in dem Raum war es einfach unmöglich, zwanzig Meter Abstand zu halten. Ich bin dann mit anderen Leuten zurückgefahren. Auf der Autobahn überholte er uns, ich kenne ja seinen Wagen und erkannte das Kennzeichen. Bald kam wieder Post von seinem Anwalt, die die Geschehnisse auf den Kopf stellte und das Ordnungsgeld einforderte. Ich könnte ihn verklagen, denn er hat nachweislich mit Lügen operiert. Ich zahle aber die 1200 Euro, denn jeder weitere Gerichtstermin wäre eine neue Begegnung der dritten Art. Ich habe immer geschwankt, ob er ein Märchenprinz oder ein Gelegenheitsdackel sei. Zeitweise war ich mir sicher: Dieser Mensch liebt mich. Jetzt mutiert er zur Kanalratte. Aber die haben ja auch was Niedliches. Zu Hause habe ich Bilder von ihm aus der Lokalzeitung eingerahmt an der Wand hängen. Eins steht im Silberrahmen auf meinem Schreibtisch. Ich habe ihm auch Bilder von mir geschickt. Oft liege ich im Bett und heule, wenn ich an ihn denke. Ich bin keine Stalkerin. Das ist lächerlich. Ich liebe den Kerl - und das ist ja wohl mein Privatvergnügen.
Stalking
Das Wort „Stalking“ kommt vom englischen „sich anpirschen“. Es meint das systematische und zielgerichtete Nachstellen durch Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person. Stalking kommt oft vor, wenn Partnerschaften auseinanderbrechen oder eine Liebe nicht erwidert wird. Oft werden Prominente zu Opfern, aber auch immerhin zwölf Prozent der Bundesbürger bekommen laut Umfragen regelmäßig aufdringliche Briefe, E-Mails oder SMS, werden beobachtet oder müssen mit Telefonterror, Drohungen oder täglichen Rosensträußen vor der Haustür leben.
Strafrechtlich können bisher nur einzelne Phänomene des Stalkings wie Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung verfolgt werden. Es gibt im Strafgesetzbuch aber noch keinen Tatbestand, der diese - oft über lange Zeit hinweg fortgesetzten - Handlungen in ihrer Gesamtheit unter Strafe stellte. Die Formulierung eines entsprechend flexiblen, aber dennoch rechtsstaatlich ausreichend bestimmten Tatbestands gilt als schwierig. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dennoch das Ziel gesetzt, ein Gesetz zur Strafbarkeit des Stalkings auf den Weg zu bringen. Schon in der vorigen Legislaturperiode hatten sowohl das Bundesjustizministerium als auch der Bundesrat entsprechende Entwürfe vorgelegt, doch es kam zu keiner Einigung im parlamentarischen Verfahren. Beide Seiten sahen „Defizite“ im jeweils anderen Entwurf. Inzwischen liegt dem Bundestag abermals ein Entwurf der Regierung für ein „Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen“ vor. Auch der Bundesrat brachte im Februar wieder einen Entwurf für ein „Stalking-Bekämpfungsgesetz“ ein.
Zivilrechtlich können Stalking-Opfer schon jetzt besonders auf Unterlassung der Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte durch den Stalker klagen und damit beispielsweise Telefonanrufe abwehren. Hat der Stalker schon einmal Gewalt angewendet, kann dem Opfer außerdem das Gewaltschutzgesetz helfen. Bei „Gefahr im Verzug“, also in akuten Fällen, kann zudem die Polizei mit einer Gefahrenabwehrverfügung eingreifen, etwa mit einem Platzverweis.
Stalking
Peter Arbogast (petarbo)
- 30.03.2006, 13:59 Uhr
Florentine Fritzen Jahrgang 1976, Redakteurin in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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