16.07.2012 · Ein Praktikant wird verdächtigt, in einem Altenheim in Bayern einer hochbetagten Frau beim Sterben geholfen zu haben. Der junge Mann habe Freunden davon berichtet. Die Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelt.
Von Karin Truscheit, MünchenRichtlinien für Lesermeinungen
Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.
Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.
Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.
Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.
soweit kann es kommen, wenn aus lauter Sparwut, Pflege irgndwelchen Laien anvetraut wird. Hier ist nicht nur der Träger und seine Behörde in der Pflicht sonder der ganze Staat und die Gesellschaft dazu. Wegschauen ist sträflich! Jeder Aufzug verlangt behördlich überwachte Wartungsverträge! Pflege scheint man zu glauben irgendwelchen jugendlichen ohne Lebenserfahrung und fachliche Begleitung überlassen zu können - ein Irrtum der sich ier zu bestätigen scheint!
den Menschen, wie Altenpflegern, Ärzten vorher psychologisch zur
Seite zu stehen? Ich bin mir sicher, wenn der junge Mann jemanden gehabt
hätte, mit dem er über die Bitten der alten Frau hätte
reden können. Er hätte vielleicht/wahrscheinlich keine
Sterbehilfe geleistet. So klingt das aber danach, daß er
"eingeknickt" sei, er den Wunsch der alten Frau nicht mehr
abschlagen konnte.
Hier könnte doch Prävention helfen, davon bin ich fest überzeugt.