15.11.2012 · Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa leidet unter einer starken Persönlichkeitsstörung und muss in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Allerdings habe er Chancen, in einigen Jahren in Freiheit entlassen zu werden, so die Richter.
Von Karin Truscheit, AugsburgRichtlinien für Lesermeinungen
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die Kammer hat offenbar sehr genau hingesehen. Und zwei Gutachter
blamiert. Der eine schrieb ein "Gutachten" über gerade
mal 25 Seiten (habe ich so in Erinnerung) und wurde deshalb als
Gutachter entlassen und Kury scheint es noch schlimmer getrieben zu
haben (Verharmlosungen, Unterschlagung belastender Aussagen usw.).
Ich hoffe mal, dass er in Zukunft keine Aufträge mehr als Gutachter
bekommt. Denn das Wort Verantwortung und seine Bedeutung scheint er
nicht zu kennen.
Es ist zu hoffen das Herr Kury keine Gutachteraufträge mehr bekommt. Nicht nur seine "Patienten" sondern auch er selbst ist ein Sicherheitsrisiko.
Bin immer wieder entsetzt über die ungerechte Justiz in Deutschland. Vor zwei Wochen hat am Alexanderplatz in Berlin ein mörderischer Mob einen Thai tot geprügelt und die Täter haben wahrscheinlich keine Strafe zu erwarten. Dieser junge Mann, der schon viel Schlimmes in seinem kurzen Leben erleiden musste, hat nach zehn Jahren Wegsperren eine Chance verdient, von mir aus auch in einer betreuten Wohngruppe. Die Mutter von Vanessa hat ihm ja auch verziehen, das hat Größe und Menschlichkeit!
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.11.2012 14:02 UhrSo ist es, manche Täter müssen bei uns bedauerlichweise
auf den Spruch des Jüngsten Gerichts warten, desgleichen manche
Gerichte für ihr (Nicht)Urteil....
Den "jungen Mann" mit seinem morbiden Tötungsdrang hat
jedoch ein
irdisches Urteil getroffen, das seinem Opfer zwar gar nicht gerecht
werden kann, aber in seiner Reichweite hoffentlich ausschließt(!),
dass nochmals ein unschuldiges Leben von dieser Hand geopfert wird.
Es geht doch nicht nur um das gerechte Bestrafen oder Verschonen von
hochgradig Gestörten, sondern vor allem um das Schützen
der Öffentlichkeit. Richter sollten sich dieser Verantwortung
stets bewusst sein.
Ein weiterer Gutachter hat ein ähnlich skandalöses Verhalten
an den Tag gelegt.
Er urteilte in einem 25 Seiten dünnen Gutachten über das Leben
eines Menschen. Was darin steht, verschlug mir fast die Sprache. Der
Gutachter musste zugeben, dass er keine Ahnung davon habe, was er als
Gutachter dort geschrieben hatte.
Einfach bei Google nach "ein Gutachter blamiert sich vor
Gericht" suchen. Unfassbar, wie verantwortungslos diese
"Experten" agieren, wie sie sehenden Auges Menschen in den
Untergang schicken.
Abermals ein Riesenlob an die Richter, dass sie die meiner Meinung nach
richtigen Konsequenzen gezogen haben.
Das Gericht hat meiner, rein auf dem vorliegenden Artikel
begründeten, Meinung nach sehr gut abgewogen. Die anfängliche
Zurückhaltung ist genau richtig. Man stelle sich nur vor, selbst
unschuldig vor Gericht zu stehen und einer solchen Tat bezichtigt zu
werden, während der Mob nach Rache schreit.
Andererseits gefallen mir die deutlichen Worte in Richtung von Gutachter
Helmut Kury. Vorausgesetzt die Berichterstattung ist korrekt, ist dieser
Mann aus meiner Sicht als zumindest befangen auch zukünftig
abzulehnen. Ich weiß nicht, ob die Interviews allein gereicht
hätten, um Kury Befangenheit zu unterstellen. Jedoch eine Aussage
wissentlich nicht zu tätigen, die belegt, dass der Täter in
jedem Fall gemordet hätte, das grenzt an Sabotage. Es entsteht
für mich der Eindruck, dass Kury hier selbst Richter spielen
wollte. Das zu entlarven traut sich längst nicht jeder, und
für diese Geradlinigkeit und den dafür erforderlichen
Sachverstand zolle ich dem Gericht sehr hohen Respekt. Danke.
Erschreckend...
Kommentar:
...mit welcher Beharrlichkeit sich "Gutachter" wie dieser Herr
Kury die Welt schön lügen, ohne Rücksicht auf Leib und
Leben Unschuldiger. Ein solcher Mann darf in seinem Beruf kein Bein mehr
auf den Boden bringen!
Und ein - leider nicht häufiger - Glücksfall, daß sich
das Gericht nicht von diesem Fehlgutachten hat beirren lassen. Im
Zweifelsfall für einen (nicht vorbelasteten) Angeklagten - für
einen erwiesenermaßen Schuldigen darf dieser Grundsatz aber nicht
uneingeschränkt gelten.
Leute wie der Kriminologe Helmut Kury sind mitverantwortlich!!!
Durch ihre Täterverliebtheit machen sie sich mitschuldig am Tod
unserer Kinder!
Alle Achtung für den Richter und die Schöffen, die dem
schwachsinnigen und gefährlichen Gutachten des Herrn Helmut Kury
nicht aufgesessen sind!
Offengestanden bin ich gerade zu müde, mir den Artikel
durchzulesen.
Ich stelle nur immer fest; wie gerne würde ich einmal die
Aufmerksamkeit bekommen, das Verständnis für die kleinsten
biographischen Verästelungen erhalten , wie ein geständiger
Mörder.
Es bleibt dabei; wenn man in Deutschland einen guten Therapeuten
bekommen möchte, ohne dass man nach dem ersten Anruf brüsk
abgewiesen zu werden, muss man offensichtlich wohl oder übel vorher
einen Menschen töten. Daran führt kein Weg vorbei.
Jugendstrafe gibt es gemäß dem Willen des Gesetzgebers
im Regelfall nur bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus nur in Ausnahmefällen.
Doch scheint das die Justiz meistens zu vergessen.
Also hätte der damals 19jährige Täter gleich zu
lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung verurteilt werden können.
Voll geschäftsfähig, wahlberechtigt und FS-berechigt - aber
nur begrenzt strafmündig. Bei Dummejungenstreichen könnte ich
das einsehen, nicht aber bei Kapitalverbrechen!
Voraussetzungen für die Anwendung von Jugendstrafrecht
Auf einen 18-20jährigen ist nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG
Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn er "zur Zeit der Tat nach seiner
sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen
gleichstand", mit anderen Worten, wenn er erhebliche Reifedefizite
aufweist. Bei einer Tat, die derart bescheuert (das mag verharmlosend
klingen, ist aber nicht so gemeint!) ist wie diese - der Täter
versucht erst, eine Studentin mit der Maske zu erschrecken und ersticht
dann aus Frust ein ihm unbekanntes Kind, das er durch das Fenster
gesehen hat -, fällt mir beim besten Willen keine Argumentation
ein, mit der man erhebliche Reifedefizite ablehnen könnte. Die
Anwendung von Jugendstrafrecht war hier zwingend!
Das mag man mit guten Gründen kritisieren. Aber "die
Justiz" ist dafür nicht der richtige Adressat. Die Kritik muss
an den Gesetzgeber gehen, der § 105 JGG so formuliert hat, wie er
nun einmal Gesetz ist. Die Justiz ist daran gebunden, alles andere
wäre ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung!