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Sicherungsverwahrung im Mordfall Vanessa „Weitere Tötungsdelikte sind zu erwarten“

 ·  Der Mörder der zwölfjährigen Vanessa leidet unter einer starken Persönlichkeitsstörung und muss in nachträgliche Sicherungsverwahrung. Allerdings habe er Chancen, in einigen Jahren in Freiheit entlassen zu werden, so die Richter.

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Heiner Peters

Alle Achtung,

die Kammer hat offenbar sehr genau hingesehen. Und zwei Gutachter blamiert. Der eine schrieb ein "Gutachten" über gerade mal 25 Seiten (habe ich so in Erinnerung) und wurde deshalb als Gutachter entlassen und Kury scheint es noch schlimmer getrieben zu haben (Verharmlosungen, Unterschlagung belastender Aussagen usw.).

Ich hoffe mal, dass er in Zukunft keine Aufträge mehr als Gutachter bekommt. Denn das Wort Verantwortung und seine Bedeutung scheint er nicht zu kennen.

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Herbert Sax
Herbert Sax (H.Sax) - 16.11.2012 12:22 Uhr

Gutachter als Schlechtachter

Es ist zu hoffen das Herr Kury keine Gutachteraufträge mehr bekommt. Nicht nur seine "Patienten" sondern auch er selbst ist ein Sicherheitsrisiko.

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Helene Schmidt

Justizskandal

Bin immer wieder entsetzt über die ungerechte Justiz in Deutschland. Vor zwei Wochen hat am Alexanderplatz in Berlin ein mörderischer Mob einen Thai tot geprügelt und die Täter haben wahrscheinlich keine Strafe zu erwarten. Dieser junge Mann, der schon viel Schlimmes in seinem kurzen Leben erleiden musste, hat nach zehn Jahren Wegsperren eine Chance verdient, von mir aus auch in einer betreuten Wohngruppe. Die Mutter von Vanessa hat ihm ja auch verziehen, das hat Größe und Menschlichkeit!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.11.2012 14:02 Uhr
Volker Mueller
Volker Mueller (MrVo) - 16.11.2012 14:02 Uhr

So ist es, manche Täter müssen bei uns bedauerlichweise

auf den Spruch des Jüngsten Gerichts warten, desgleichen manche Gerichte für ihr (Nicht)Urteil....
Den "jungen Mann" mit seinem morbiden Tötungsdrang hat jedoch ein
irdisches Urteil getroffen, das seinem Opfer zwar gar nicht gerecht werden kann, aber in seiner Reichweite hoffentlich ausschließt(!),
dass nochmals ein unschuldiges Leben von dieser Hand geopfert wird.
Es geht doch nicht nur um das gerechte Bestrafen oder Verschonen von hochgradig Gestörten, sondern vor allem um das Schützen
der Öffentlichkeit. Richter sollten sich dieser Verantwortung stets bewusst sein.

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Thomas Kruse

Ergänzung: noch ein Experte

Ein weiterer Gutachter hat ein ähnlich skandalöses Verhalten an den Tag gelegt.
Er urteilte in einem 25 Seiten dünnen Gutachten über das Leben eines Menschen. Was darin steht, verschlug mir fast die Sprache. Der Gutachter musste zugeben, dass er keine Ahnung davon habe, was er als Gutachter dort geschrieben hatte.
Einfach bei Google nach "ein Gutachter blamiert sich vor Gericht" suchen. Unfassbar, wie verantwortungslos diese "Experten" agieren, wie sie sehenden Auges Menschen in den Untergang schicken.
Abermals ein Riesenlob an die Richter, dass sie die meiner Meinung nach richtigen Konsequenzen gezogen haben.

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Thomas Kruse

Angemessen

Das Gericht hat meiner, rein auf dem vorliegenden Artikel begründeten, Meinung nach sehr gut abgewogen. Die anfängliche Zurückhaltung ist genau richtig. Man stelle sich nur vor, selbst unschuldig vor Gericht zu stehen und einer solchen Tat bezichtigt zu werden, während der Mob nach Rache schreit.
Andererseits gefallen mir die deutlichen Worte in Richtung von Gutachter Helmut Kury. Vorausgesetzt die Berichterstattung ist korrekt, ist dieser Mann aus meiner Sicht als zumindest befangen auch zukünftig abzulehnen. Ich weiß nicht, ob die Interviews allein gereicht hätten, um Kury Befangenheit zu unterstellen. Jedoch eine Aussage wissentlich nicht zu tätigen, die belegt, dass der Täter in jedem Fall gemordet hätte, das grenzt an Sabotage. Es entsteht für mich der Eindruck, dass Kury hier selbst Richter spielen wollte. Das zu entlarven traut sich längst nicht jeder, und für diese Geradlinigkeit und den dafür erforderlichen Sachverstand zolle ich dem Gericht sehr hohen Respekt. Danke.

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Holger Dorn
Holger Dorn (Holle_D) - 15.11.2012 22:10 Uhr

Erschreckend...

Erschreckend...

Kommentar:
...mit welcher Beharrlichkeit sich "Gutachter" wie dieser Herr Kury die Welt schön lügen, ohne Rücksicht auf Leib und Leben Unschuldiger. Ein solcher Mann darf in seinem Beruf kein Bein mehr auf den Boden bringen!
Und ein - leider nicht häufiger - Glücksfall, daß sich das Gericht nicht von diesem Fehlgutachten hat beirren lassen. Im Zweifelsfall für einen (nicht vorbelasteten) Angeklagten - für einen erwiesenermaßen Schuldigen darf dieser Grundsatz aber nicht uneingeschränkt gelten.

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Stefan Schaller

Leute wie der Kriminologe Helmut Kury sind mitverantwortlich!!!

Durch ihre Täterverliebtheit machen sie sich mitschuldig am Tod unserer Kinder!
Alle Achtung für den Richter und die Schöffen, die dem schwachsinnigen und gefährlichen Gutachten des Herrn Helmut Kury nicht aufgesessen sind!

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Florian Knäble

Aufmerksamkeit

Offengestanden bin ich gerade zu müde, mir den Artikel durchzulesen.

Ich stelle nur immer fest; wie gerne würde ich einmal die Aufmerksamkeit bekommen, das Verständnis für die kleinsten biographischen Verästelungen erhalten , wie ein geständiger Mörder.

Es bleibt dabei; wenn man in Deutschland einen guten Therapeuten bekommen möchte, ohne dass man nach dem ersten Anruf brüsk abgewiesen zu werden, muss man offensichtlich wohl oder übel vorher einen Menschen töten. Daran führt kein Weg vorbei.

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Sepp Hammer
Sepp Hammer (Shammer) - 15.11.2012 18:28 Uhr

Jugendstrafe gibt es gemäß dem Willen des Gesetzgebers

im Regelfall nur bis zur Volljährigkeit. Darüber hinaus nur in Ausnahmefällen.
Doch scheint das die Justiz meistens zu vergessen.
Also hätte der damals 19jährige Täter gleich zu lebenslänglich + Sicherheitsverwahrung verurteilt werden können.
Voll geschäftsfähig, wahlberechtigt und FS-berechigt - aber nur begrenzt strafmündig. Bei Dummejungenstreichen könnte ich das einsehen, nicht aber bei Kapitalverbrechen!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.11.2012 10:11 Uhr
Esser Oliver

Voraussetzungen für die Anwendung von Jugendstrafrecht

Auf einen 18-20jährigen ist nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn er "zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand", mit anderen Worten, wenn er erhebliche Reifedefizite aufweist. Bei einer Tat, die derart bescheuert (das mag verharmlosend klingen, ist aber nicht so gemeint!) ist wie diese - der Täter versucht erst, eine Studentin mit der Maske zu erschrecken und ersticht dann aus Frust ein ihm unbekanntes Kind, das er durch das Fenster gesehen hat -, fällt mir beim besten Willen keine Argumentation ein, mit der man erhebliche Reifedefizite ablehnen könnte. Die Anwendung von Jugendstrafrecht war hier zwingend!

Das mag man mit guten Gründen kritisieren. Aber "die Justiz" ist dafür nicht der richtige Adressat. Die Kritik muss an den Gesetzgeber gehen, der § 105 JGG so formuliert hat, wie er nun einmal Gesetz ist. Die Justiz ist daran gebunden, alles andere wäre ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung!

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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