Auf dem Bildschirm blinkte eine Meldung auf: „Einschlusszonenverletzung“. Ein Klick, und die Karte baute sich auf. Ein grüner Pfeil bewegte sich: Der Straftäter wanderte an der Stadtgrenze entlang. Plötzlich bog er ab. Er überquerte die Grenze, die er nicht überqueren durfte, und ging in die rote Zone hinein. Die Fußfessel an seinem Bein begann zu vibrieren wie ein Rasierapparat, im Drei-Sekunden-Takt. Eine LED-Lampe an der Fessel leuchtete. Darüber stand: „Zone“.
In der Überwachungszentrale erschienen auf einem anderen Bildschirm die Daten des Mannes. Name, Handynummer, die zuständige Polizeidienststelle. Außerdem seine „besondere Situation“. Hat er Alkoholprobleme? Ist er cholerisch? Wie muss man mit ihm umgehen? Ein Mitarbeiter in der Überwachungsstelle rief ihn sofort auf dem Handy an: „Sie bewegen sich außerhalb der Stadtgrenze. Was ist mit Ihnen los? Kommen Sie sofort zurück.“ Der Mann antwortete: „Ich kann nichts machen. Ich sitze in der S-Bahn, die fährt im Bogen um die Stadt herum.“
Auf dem Bildschirm verfolgten die Mitarbeiter seinen Weg, sahen, dass er sich mit hoher Geschwindigkeit fortbewegte. Wenige Minuten später war er wieder in der grünen Zone.
“Das Wichtigste ist: Sie wissen, dass wir wissen, wo sie sind, wenn sie dort sind, wo sie nicht sein sollten.“ Hans-Dieter Amthor leitet die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder. Sie liegt in einer ruhigen Straße in Bad Vilbel bei Frankfurt und ist nicht sehr groß: zwei Büroräume, Schreibtische, ein paar Bildschirme, ein Spinning Bike. Amthor ist Bewährungshelfer und gut trainiert, mit Glatze und Ohrring. Er sagt, dass die Fußfessel so funktioniert, wie sie funktionieren soll. Dass sie auch im Fall des Münchener Sexualstraftäters R. funktioniert hat. R., über den vergangene Woche bekannt wurde, dass er sich trotz Vorstrafe wieder an einem kleinen Mädchen vergangen hat. R., der erste Fußfesselträger, der rückfällig wurde.
Die Richter ließen ihn frei, legten ihm eine Fußfessel an
Er ist vierzig Jahre alt und war für mehrere Jahre im Gefängnis, weil er seine Stieftochter sexuell missbrauchte, viele Jahre lang. Er kam frei, verstieß aber gegen Bewährungsauflagen. Das Landgericht ordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Doch 2011 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, nach dem fast alle Fälle der nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen das Grundgesetz verstießen. Auch R. klagte gegen seine nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Die Richter ließen ihn frei. Ihm wurde eine Fußfessel angelegt. So eng, dass er sie nur mit Kraft einmal um den Knöchel drehen konnte. Aber locker genug, dass er einen Strumpf darunterziehen konnte. Die Strafvollstreckungskammer definierte eine Einschlusszone, die er nicht verlassen durfte, das war die Stadt München. Und sie legte, auf den Meter genau, eine Ausschlusszone fest, die er nicht betreten durfte. Das war das Haus, in dem seine Stieftochter wohnte, und ein Kreis von fünfhundert Metern um das Haus herum.
Die Fußfessel steckte an seinem Gelenk und schickte seine Daten per GPS nach Bad Vilbel. Die Bewegungsprofile wurden zwei Monate lang gespeichert. Allerdings ist eine Echtzeitbeobachtung rund um die Uhr verboten. Die Mitarbeiter in der Überwachungsstelle konnten die Karte also nicht einfach so abrufen, sondern nur, sobald R. einen Verstoß beging. Wenn er die rote Zone betrat. Er hielt sich aber fern von ihr.
Die Batterie hält 15 bis 18 Stunden
Aus der Fußfessel konnte er sich nicht unbemerkt befreien. Hätte er zum Beispiel das Plastikband zerschnitten, in dem ein millimeterdünnes Metallband steckte, wäre der Kontakt unterbrochen und sofort Alarm ausgelöst worden. Und weil die Batterie nur 15 bis 18 Stunden hält, musste R. mindestens einmal täglich an die Steckdose und zwei Stunden mit einem Ladekabel aufladen.
Zwei Monate lang klappte das. R. hielt sich an die Zonen, lud täglich auf. Dann ging plötzlich die Meldung in Bad Vilbel ein: „Trackerbatterie schwach“. In der Überwachungsstelle rief man die Karte auf, sah, wo sich R. befand. Versuchte, mit ihm zu telefonieren, ohne Erfolg. Er konnte oder wollte nicht aufladen, obwohl das Gerät an seinem Bein unaufhörlich vibrierte. Die Überwachungsstelle hatte nur noch eine halbe Stunde Zeit, bevor die Batterie ganz leer war und R. nicht mehr geortet werden konnte. Sie informierte die Polizei in München. Die nahm ihn fest, R. kam in Untersuchungshaft.
Es stellte sich heraus, dass R. starke psychische Probleme hatte und suizidgefährdet war, er war in Behandlung deswegen. Wenige Tage später wusste man auch, warum: Er hatte kurz vor seiner Festnahme ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht. Im Bahnhofsviertel lernte er die Mutter kennen, besuchte sie einige Male in ihrer Wohnung. Während sie schlief, schlich er in das Zimmer der Tochter. Das Mädchen vertraute sich dem Vater an, der von der Mutter getrennt lebte. Er zeigte den Fall an.
In Bad Vilbel legten sie ein Bewegungsmuster von R. an. Sahen, dass die Angaben des Mädchens damit übereinstimmten. R., festgenommen wegen einer leeren Batterie, war nun überführt wegen Kindesmissbrauchs. Die Polizeigewerkschaften kritisierten die Fußfessel scharf, der Chef der bayrischen Polizeigewerkschaft nannte sie ein „besseres Babyphon“. Hans-Dieter Amthor verteidigt das Gerät. „Wir sichern zumindest den Beweis.“ Die Fußfessel sei auch nur ein Baustein von vielen in einem Sicherheitssystem. „Wir verabreichen ihnen ja keine Spritze, die sie zu besseren Menschen macht.“
„Was bringt es, einen Spielplatz zu überwachen?“
R. hat sich in keiner verbotenen Zone aufgehalten. Deswegen waren die Kontrolleure in Bad Vilbel zum Tatzeitpunkt nicht alarmiert. Auch von dem Gedanken, alle Spielplätze in Deutschland zu überwachen, könne man sich verabschieden, meint Amthor. Das seien zu viele, sie seien auch nicht erfasst. „Und was bringt es, einen Spielplatz zu überwachen? Dann geht der Täter in den Süßwarenladen oder in das Handygeschäft.“Die Fußfessel könne keine neuen Straftaten verhindern. „Aber sie kann abschrecken. Wir erklären denen: Wenn Sie ein Verbrechen begehen, können wir im Nachhinein ganz genau feststellen, wo Sie gewesen sind und wann Sie dort gewesen sind.“
Amthor ruft an seinem Bildschirm die neuste Statistik auf. Seit Januar, als die Überwachungsstelle eingerichtet wurde, trugen 22 Männer die Fessel, fast alle waren wegen Sexualdelikten verurteilt worden. 442 Meldungen gingen in der Zentrale ein, die meisten davon wegen niedrigem Batteriestand. Oft konnte das Problem sofort gelöst werden, die Männer luden einfach den Akku auf. In 29 Fällen aber musste die Polizei ausrücken. Weil einer nicht erreichbar war, sich weigerte aufzuladen oder eine verbotene Zone betrat. „Aber wir haben die Jungs immer gekriegt“, sagt Amthor.
Dann blinkt wieder eine Alarmmeldung auf: „Einschlusszonenverletzung“. Diesmal in einer Stadt in Thüringen. Amthor macht eine Plausibilitätsprüfung, das GPS hat ausgesetzt, das Signal wird nun per Funkmast übertragen. „Das ist nicht so exakt, möglicherweise wurde er einfach falsch geortet.“ Es dauert ein paar Sekunden, dann baut sich das GPS-Signal wieder auf. Der Pfeil wandert wieder in der grünen Zone.