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Sexualstraftäter online Hier wohnt ein Kinderschänder

13.02.2007 ·  Während man in Brandenburg über den Verbleib eines Sexualstraftäters streitet, stehen in Amerika die Adressen von einschlägig Verurteilten im Internet. Einige Bundesstaaten überwachen die Täter sogar mit Hilfe von GPS. Die Folgen dieser Maßnahmen sind fatal.

Von Katja Gelinsky
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Betty plagt das schlechte Gewissen. Sie hat die Gärtner, die ihr frisch erworbenes Anwesen in dem Washingtoner Nobelvorort Potomac in Ordnung halten, noch nicht auf mögliche polizeiliche Einträge wegen Sexualstraftaten überprüfen lassen. Bettys Freundin Kim, die ebenfalls in Potomac lebt, macht ein bedenkliches Gesicht. „Wir lassen alle Hausangestellten von einer Detektei überprüfen“, erzählt sie beim Frühstück mit ihren Freundinnen. Kims neue Kinderfrau Carmen, die auf die drei Jahre alte Olivia und die einjährige Zoe aufpasst, wurde zum Glück als ungefährlich bewertet. Aber da sind noch die Handwerker, die gegenwärtig in Kims Haus arbeiten. Über sie weiß die besorgte amerikanische Mutter nicht Bescheid. Deshalb hat sie ihre Kinderfrau angewiesen, Olivia und Zoe möglichst nicht in die Nähe der Arbeiter zu lassen. „Und wenn die Mädchen Mittagsschlaf halten, bleibt Carmen bei ihnen im Kinderzimmer“, beschreibt Kim die Vorsichtsmaßnahmen, die sie zum Schutz ihrer beiden Töchter gegen Sexualstraftäter ergriffen hat.

Natürlich hat Kim auch geprüft, ob in ihrer Nachbarschaft oder in der Nähe des Kindergartens Sexualstraftäter wohnen. Mit Hilfe der Internetdatei, die der Bundesstaat Maryland ebenso wie zahlreiche andere amerikanische Bundesstaaten zu polizeilich registrierten Sexualstraftätern eingerichtet hat, geht das ganz einfach: Man braucht nur seinen Wohnbezirk einzutippen, und schon erscheint auf dem Computerbildschirm eine Landkarte mit farbigen Kreuzen, Punkten und Quadraten, die die Wohnorte von Kinderschändern, Vergewaltigern und anderen Sexualstraftätern markieren. Tippt man die Postleitzahl ein, bekommt man eine Liste mit Namen, Alter, Adresse und Bild der Verurteilten. Einer der vier registrierten Täter in Kims Bezirk ist James Richard Kent. Der Vierzigjährige wurde wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Gemeldet ist er seit 2002 im Tildencrest Court, Hausnummer 11204, knapp zehn Kilometer von Kims Haus entfernt.

Durch Handzettel oder per Telefon alarmiert

Außer über das Internet wird die amerikanische Bevölkerung durch Anzeigen in der Lokalzeitung, durch Handzettel oder per Telefon alarmiert, wenn verurteilte Sexualstraftäter in die nähere Umgebung ziehen. Eher die Ausnahme sind dagegen Anordnungen, wie sie der texanische Richter Manuel Banales aus Corpus Christi zuweilen trifft. Er hat im Laufe der Jahre mehr als einem Dutzend Sexualstraftätern aufgegeben, Schilder mit der Aufschrift „Gefahr, hier lebt ein registrierter Sexualstraftäter“ vor ihrer Haustür aufzustellen und an ihre Autos zu kleben. Bürgerrechtsorganisationen haben die „Prangerwirkung“ solcher Maßnahmen beanstandet und in zahlreichen Gerichtsprozessen vorgetragen, dass öffentlichen Warnhinweise das Persönlichkeitsrecht verletzten und eine verfassungswidrige Strafe darstellten. Aber in den meisten Fällen hatten sie keinen Erfolg. Im Streit über die Warnschilder im Vorgarten wurde der Vorwurf, Banales habe seine richterlichen Befugnisse überschritten, in letzter Instanz zurückgewiesen.

Auch der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat sich mit Warnungen vor Sexualstraftätern befasst. 2003 entschieden die Obersten Richter, dass die Verbreitung wahrheitsgemäßer Informationen über Sexualstraftäter keine Strafe im Sinne des Gesetzes sei, sondern eine grundsätzlich zulässige Anordnung zum Schutz der Öffentlichkeit. Diese Grundsatzentscheidung war ein Sieg für Opferorganisationen, die Sexualstraftaten durch schärfere staatliche Maßnahmen und mehr Informationen für die Bevölkerung vorbeugen wollen.

Nationales Gesetz gefordert

Eine prominente Rolle im Kampf für die Erfassung von Sexualstraftätern und die Alarmierung der Öffentlichkeit haben amerikanische Eltern gespielt, deren Kinder ermordet wurden. Zum Beispiel die Eltern des elf Jahre alten Jacob Wetterling, der 1989 Opfer eines unbekannten Entführers wurde. Sie fochten für ein nationales Gesetz, mit dem 1994 polizeiliche Registrierpflichten für Sexualstraftäter eingeführt wurden. Der sogenannte „Jacob Wetterling Act“ wurde zwei Jahre später um „Megan's Law“ ergänzt, das die Einzelstaaten verpflichtet, die Bürger über Sexualstraftäter in der näheren Umgebung zu informieren.

Mit der Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung von Sexualstraftätern reagierte der Kongress auf den Mord an der sieben Jahre alten Megan Kanka. Das kleine Mädchen war 1994 Opfer eines verurteilten Sexualstraftäters geworden, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite lebte. „Wenn wir das gewusst hätten, wäre unsere Tochter noch am Leben“, klagte die Mutter, Maureen Kanka.

Erforschung von Sexualstraftaten

Die „Association for the Treatment of Sexual Abusers“ (Atsa), eine Vereinigung internationaler Wissenschaftler, die an der Erforschung von Sexualstraftaten arbeiten, weist allerdings darauf hin, es gebe bislang keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass öffentliche Bekanntmachungen zu Sexualstraftätern tatsächlich Straftaten verhindern. Die Fachleute heben hervor, dass achtzig bis neunzig Prozent aller sexuell missbrauchten Kinder Opfer von Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten würden. Auch werde die Gefahr durch rückfällige Sexualstraftäter häufig überschätzt. Die Rückfallquote liege für alle Sexualstraftäter zusammengenommen bei 14 bis 20 Prozent. Vergewaltiger erwachsener Frauen und Pädophile, die Jungen missbrauchen, werden allerdings nach Angaben der Atsa zu fünfzig Prozent rückfällig. Die Vereinigung ist aber auch nicht kategorisch gegen Warnhinweise. Sie empfiehlt vielmehr ein abgestuftes Mitteilungssystem, je nach Gefährlichkeit des Täters.

Dazu muss man wissen, dass manche amerikanischen Bundesstaaten auch Namen und Adressen von Verurteilten veröffentlichen, die als Sexualstraftäter gelten, nur weil sie als Jugendliche einverständlich Sex hatten. Auch William Elliot aus Maine wurde nach Angaben seiner Mutter wegen einer Jugendliebe im Internet als Sexualstraftäter registriert. Mit fatalen Folgen: Im April vergangenen Jahres wurde Elliot erschossen. In der gleichen Nacht ermordete der zwanzig Jahre alte Täter namens Stephen Marshall noch einen zweiten Mann, dessen Adresse er aus der Sexualstraftäterkartei hatte. Marshall, der sich das Leben nahm, als die Polizei ihn stellte, trug eine Liste von insgesamt 29 Sexualstraftätern bei sich, deren Namen und Adressen aus dem Internet stammten.

Selten Angriffe auf registrierte Sexualstraftäter

Körperliche Angriffe auf registrierte Sexualstraftäter passieren zwar sehr selten. Doch weist Atsa auf Studien über Racheakte hin, die nahelegen, dass mindestens ein Drittel der Verurteilten, wenn nicht gar die Hälfte, die Erfahrung machen, bedroht oder beschimpft zu werden. Manchen von ihnen wurde auch der Job oder die Wohnung gekündigt.

An vielen Orten in den Vereinigten Staaten werden Sexualstraftäter aber auch schon von Gesetzes wegen nicht mehr geduldet: Rund zwanzig Bundesstaaten und Hunderte amerikanische Städte haben die nähere Umgebung von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Parks, Büchereien, Kirchen und anderen Einrichtungen, in denen Kinder anzutreffen sind, zu sogenannten Kinderschutzzonen erklärt. Sexualstraftäter dürfen dort nicht mehr wohnen und zum Teil auch nicht mehr arbeiten oder „herumlungern“, wie es in den entsprechenden Gesetzen heißt. In manchen Städten, zum Beispiel in New Jersey City, sind die Verbotszonen derart flächendeckend, dass Sexualstraftäter praktisch aus dem Ort verbannt werden.

„Lieber in einen anderen Bundesstaat ziehen“

Besonders drastische Regelungen gelten auch im Südstaat Georgia - mit dem erklärten Ziel, dass Sexualstraftäter „lieber in einen anderen Bundesstaat ziehen“, wie der republikanische Mehrheitsführer Jerry Keen erklärte. So dürfen verurteilte Sexualstraftäter in Georgia auch nicht im Umkreis von Haltestellen für Schulbusse wohnen. „Tausende“ seien deshalb gezwungen, „ihre Wohnung, ihre Arbeit und ihr soziales Umfeld aufzugeben“, kritisieren die Bürgerrechtsorganisationen „Southern Center for Human Rights“ und „American Civil Liberties Union of Georgia“, die eine Sammelklage gegen das Gesetz eingereicht haben. Zu den Klägern gehören Sexualstraftäter, die mittlerweile, alt oder schwer krank, in Pflegeheimen leben. Gering scheint auch die Bedrohung durch eine Klägerin mittleren Alters, die deshalb als Sexualstraftäterin registriert wurde, weil sie im Alter von 17 Jahren Oralverkehr mit einem 15 Jahre alten Jungen hatte.

Selbst Ordnungshüter in Georgia sind der Ansicht, das Gesetz stifte mehr Schaden als Nutzen. Die Kritiker befürchten unter anderem, die verbannten Sexualstraftäter würden sich dann in abgelegenen Winkeln in eigenen Kommunen zusammenschließen; dem Schutz der Allgemeinheit sei damit gewiss nicht gedient. Gefährlich werde es auch, wenn die Registrierpflichtigen einfach untertauchten. In Iowa, wo schon vor fünf Jahren Verbotszonen eingerichtet wurden, seien seitdem doppelt so viele Sexualstraftäter wie vor der Reform abgetaucht. Aber gegen derartige Gefahren hat sich Georgia schon gewappnet: Dort sollen Kinderschänder und andere Sexualstraftäter, die als besonders gefährlich gelten, für den Rest des Lebens ein satellitengestütztes Ortungsgerät tragen. Georgia folgt damit der Praxis anderer Bundesstaaten, zum Beispiel Florida, wo Sexualstraftäter schon lange mit Hilfe von GPS überwacht werden. „Eine großartige Idee“, findet Kim. „So etwas sollte es bei uns in Maryland auch geben.“

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 11.02.2007, Nr. 6 / Seite 53
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