Home
http://www.faz.net/-gus-15vjo
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Montag, 13. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Schweizer Schüler vor Gericht Sie wollten „ein bisschen Spaß“ in München haben

08.03.2010 ·  Wegen einer Serie brutaler Angriffe auf Passanten müssen sich drei Schweizer Schüler seit Montag vor dem Landgericht München verantworten. Sie sollen vor rund acht Monaten aus purer Lust fünf Menschen auf offener Straße brutal angegriffen haben.

Von Albert Schäffer
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (6)

In München hat am Montag der Prozess gegen drei Schweizer Schüler begonnen, denen die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Den jungen Männern, die zur Tatzeit 16 Jahre alt waren, wird zur Last gelegt, im Juli 2009 in der Münchner Innenstadt fünf Passanten angegriffen zu haben. Zwei der Opfer sollen sie mit Schlägen und Fußtritten gegen den Kopf so misshandelt haben, dass nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ihr Tod zu befürchten war.

Die Schüler gehörten zu einer Gruppe der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht, die eine Fahrt nach München unternommen hatte. Nach einem Abendessen brachen sie ohne Aufsicht zu einem Streifzug durch die Stadt auf und attackierten nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft alkoholisiert in einem Park drei Männer, von denen einer behindert war. Danach sollen sie einen Geschäftsmann zu Boden geschlagen und schwer verletzt haben.

Von ihrem letzten Opfer, einem Studenten, ließen sie nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst ab, als Zeugen laut nach der Polizei riefen. Zwei der Angeklagten sind Schweizer, einer slowenischer Staatsangehöriger. Der Prozess vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts München I, die nach einer Rüge der Verteidigung ihre örtliche Zuständigkeit bejahte, findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Angeklagten zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt waren. Ihnen droht im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe, die bis zu zehn Jahre betragen kann. Nach Angaben von Verfahrensbeteiligten wollte sich am Montag nur einer der Angeklagten zum Anklagevorwurf äußern. Nach seiner Festnahme hatte ein Angeklagter angegeben, er und seine Gefährten hätten „ein bisschen Spaß“ haben wollen.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen