16.09.2009 · Bislang hat die Polizei 15 Tatzeugen ausgemacht, die offenbar untätig blieben, als zwei Jugendliche Dominik Brunner zu Tode prügelten. Dem 50-Jährigen, der andere hatte schützen wollen, soll posthum der Bayerische Verdienstorden verliehen werden.
Am Mittwoch unterbrach das bayerische Staatskabinett seine Sitzung zu einer großen Pressekonferenz in der Staatskanzlei. Ministerpräsident Seehofer betrat den Raum mit seinen Stellvertretern Martin Zeil (FDP) und Joachim Herrmann (CSU) und verkündete mit gesenkter Stimme, er werde Dominik Brunner, der sich am Sonntag in der Münchner S-Bahn-Station Solln schützend vor vier bedrohte Jugendliche gestellt hatte und von den beiden Angreifern zu Tode getreten wurde, posthum den Bayerischen Verdienstorden verleihen: „Das gesamte bayerische Kabinett verneigt sich mit Respekt und Hochachtung vor dem Opfer von Solln.“
Der entsetzliche Tod des 50 Jahre alten Dominik Brunner, der sterben musste, weil er anderen half, ist in Bayern zur Staatssache geworden. In München bestimmt der Todesfall seit Tagen die öffentliche Diskussion, am Mittwochabend fand in Solln ein ökumenischer Gottesdienst für Dominik Brunner statt. Zeitgleich gab es im öffentlichen Nahverkehr eine Schweigeminute. Der Bayerische Verdienstorden, der höchste Orden des Freistaates, wird „für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ verliehen, jedoch nur selten an Verstorbene. Damit verbunden sein wird ein Trauerakt in der Staatskanzlei – wenn dies die Eltern des Toten wünschen, die bislang die Öffentlichkeit, in der Dominik Brunner immer mehr zum Märtyrer des couragierten Bürgertums wird, meiden.
15 Menschen sahen nur zu
Am Mittwoch befragte die Polizei weiter Zeugen der Tat sowie die vier bedrohten Jugendlichen. 15 Tatzeugen sollen laut Polizei am Samstagnachmittag auf dem S-Bahnhof Solln zugesehen haben, wie der 17 Jahre alte Sebastian L. und der 18 Jahre alte Markus S. – vermutlich angestiftet von einem dritten 17-Jährigen – den Vorstand eines mittelständischen Unternehmens mit 22 Schlägen und Tritten töteten. Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge sollen die vier Kinder dabei laut um Hilfe gerufen haben, und auch gezielt Passanten gebeten haben einzugreifen. Doch mehrere Personen seien einfach weitergegangen. Die Staatsanwaltschaft will gegen mutmaßliche „Gaffer“ jedoch vorerst nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermitteln.
Mit einer derartigen Aussage würde die Ermittler freilich auch weitere mögliche Zeugen abschrecken, über die Tat auszusagen. Auch Ministerpräsident Seehofer warnte vor einer „Vorverurteilung“ derjenigen, die Dominik Brunner nicht zu Hilfe kamen. Derweil sagte er, das Kabinett habe sich geeinigt, Gespräche mit Kommunen und der Deutschen Bahn über eine kostenlose Bereitstellung von Polizeibeamten und mehr Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr zu führen. Die von der Deutschen Bahn betriebenen Münchner S-Bahn-Stationen sind, anders als die von der kommunalen Münchner Verkehrsgesellschaft betriebenen U-Bahnhöfe, noch kaum mit Videokameras ausgestattet. Daher können die Ermittler im Fall Brunner auf keine Videoaufnahmen zurückgreifen. 105 S-Bahnzüge im Raum München sind hingegen bereits mit Videokameras ausgestattet, in 70 Prozent der Bahnen reisten nachts und spät abends Sicherheitkräfte mit. Aber auch in der Bahn, aus der Brunner und seine mutmaßlichen Mörder stiegen, waren keine Videokameras installiert.
CSU will Jugendstrafrecht ändern
In „kleiner Gruppe“ will das Kabinett nach Seehofers Worten in den kommenden vier Wochen – also bis nach der Bundestagswahl – „besprechen“, ob sich die CSU und FDP auf eine gemeinsame Position zum Jugendstrafrecht einigen können, um diese dann als Gesetzgebungsinitiative in den Bundesrat einbringen zu können. Die FDP will Wege finden, wie die im geltenden Jugendstrafrecht bestehende Vorgabe, dass für Heranwachsende im Regelfall Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung komme, umgesetzt werden könne, lehnt aber eine Gesetzesverschärfung ab. Die CSU will den Paragraphen 105 des Jugendgerichtsgesetz dahingehend ändern, dass „massive Taten“ wie Mord und Totschlag nicht mehr als „Jugendverfehlung“ gedeutet werden dürfen und somit grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht geahndet würden.
Justizministerin Beate Merk widersprach teilweise einem Bericht der „Bild“-Zeitung, demzufolge ein Täter nur sechs Tage vor dem tödlichen Angriff brutal auf einen Rentner losgegangen sein und versucht haben soll, ihn auszurauben. Vielmehr sei der Jugendliche freiwillig zurückgetreten vom Versuch, den Mann räuberisch zu erpressen, und sei deshalb strafrechtlich nicht zu belangen gewesen. „Mit Samthandschuhen ist hier überhaupt niemand angefasst worden“, sagte Merk.
Na klar, Videokameras
Jacob Palczynski (palle_czynski)
- 16.09.2009, 20:00 Uhr
Tod von D.Brunner
Kurt Braendle (braendle43)
- 16.09.2009, 20:13 Uhr
Fängt diese vorwurfsvolle Betroffenheit schon wieder an?
Michael Meier (never1)
- 16.09.2009, 21:01 Uhr
Zivilcourage ?
Stefan Uhlig (printul)
- 16.09.2009, 21:28 Uhr
Nein, Herr Brunner
Kurt Michler (Kurt.Michler)
- 16.09.2009, 21:31 Uhr