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Roman Polanski Amerika ersucht Schweiz offiziell um Auslieferung

23.10.2009 ·  Die Vereinigten Staaten haben die Schweiz nun auch formell um die Auslieferung Roman Polanskis ersucht. Nach Angaben des Justizministeriums wurde das Ersuchen mit einer 40-tägigen Frist übermittelt. Als nächstes wird der Regisseur angehört, danach entscheidet die Schweizer Justiz.

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Jetzt ist es amtlich: Die Vereinigten haben die Schweizer Behörden offiziell um Auslieferung des inhaftierten Regisseurs Roman Polanski ersucht. Das Auslieferungsersuchen traf am Donnerstagabend beim Justizministerium ein. Es wurde von der amerikanischen Botschaft in Bern damit innerhalb der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen 40-tägigen Frist übermittelt, wie das Ministerium am Freitag mitteilte. Es werde nun an den Kanton Zürich weitergeleitet, damit Polanski angehört werden könne.

Gestützt auf diese Anhörung und auf die Stellungnahme von Polanskis Anwalt wird das Ministerium über die Auslieferung entscheiden. Das Ersuchen aus Washington stützt sich auf einen Haftbefehl vom 1. Februar 1978, der erlassen wurde, nachdem Polanski im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer 13-Jährigen entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter in Los Angeles erschienen war.

Dem Oscar-Preisträger wird sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen. Der Sechsundsiebzigjährige war Ende September bei seiner Einreise in die Schweiz festgenommen worden, wo er mit einem Filmpreis ausgezeichnet werden sollte. Er hatte sich 1977, im Alter von 43 Jahren, in den USA an einem 13 Jahre alten Mädchen vergangen. Er bekannte sich schuldig und saß dafür zunächst 47 Tage im Gefängnis, floh aber vor der Urteilsverkündung nach Europa und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. Ihm drohen bis zu fünfzig Jahre Haft.

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