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Rhein-Neckar-Kreis Polizei erschießt bewaffneten Mann

 ·  Ein randalierender Mann, der mit einem Stuhl auf zwei Frauen eingeschlagen hatte, ist im badischen Wiesloch von Polizisten erschossen worden.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (25)

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Walter Maier

Nervenschwache Polizei

Überstürze Handlung, ein Schuss ins Bein hätte vollkommen gereicht um den Randalierenden zur Strecke zu bringen...

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Eduard Engelhardt

Menschliche Lebensgrundsätze.

Ich bin schockiert über die Aussagen mancher Foristen.

Als ob das menschliche Leben nun nichts mehr wert ist. Da wird martialisch über einen getötenen Menschen hinweggesehen. Als ob er ein Vieh wäre.

Ein Grundsatz heisst "Du sollst nicht töten". (10 Gebote)
Ein anderer heisst (Das Leben eines Menschen ist unantastbar. (Grundgesetz)

Gilt das für euch nicht mehr? Einer schreibt hier über Respekt vor den Polizisten, der Andere dann "den würd ich auch erschiessen". Ein anderer gar von "Ja, man soll Angst haben erschossen zu werden" vonwegen Halt oder du bist tot.

Gehts noch? Wo ist der Respekt vor dem Menschenleben und das grundsätzliche Differenzieren von Prioritäten?

Zuerst gilt: Du sollst nicht töten. Vor allem wenn du in Erfüllung deiner Pflichten unterwegs bist. Dann kommt alles andere.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.07.2012 13:05 Uhr
Richard Neumann

Hier geht es nicht um die Frage des Respekts vor dem Leben

sondern um die Frage der Notwehr. Ihrer Meinung nach darf man sich also nischt gegen einen Menschen, der einen mit einer potetiell tödlichen Waffe angreift, mit einer eben solchen verteidigen? Ich stelle mir gerade vor, wie ein zudröhnter Crack-Junkie mit einem Messer auf Sie zurennt, und sie ihm sagen "Hey, ich könnte mich ja gegen dich wehren, aber ich respektiere dein Leb.." - In dem Moment haben Sie ein Messer im Hals und können nicht mehr reden. Dieser weltfremde pazifistische Unfug, der hier von einigen propagiert wird, regt mich wirklich auf. Was passiert, wenn die Polizei wartet und erst versucht mit Verbrechern zu reden, statt Gegenangriffe zu starten, sehen wir in Karlsruhe: Es wurden 5 Menschen getötet, und die Polizei versucht erstmal den Täter anzurufen. Ich glaubs nicht mehr.

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thomas schulz

Ein unter Drogen/Alkohol stehender,

mit einem Messer bewaffneter Angreifer ist immer eine potentiell tödliche Gefahr und rechtfertigt in jedem Rechtsstaat den Einsatz von tödlicher Gewalt. Absolute Priorität hat der Schutz von Unbeteiligten und Opfern, gefolgt vom Eigenschutz der Polizeibeamten, weshalb sie auch nicht einfach umdrehen und weglaufen können. In einem aktenkundigen Fall (Videoaufzeichnung) attackierte ein mit Crack und Amphitaminen vollgepumpter Kleindealer einen mit einer 38er bewaffneten Polizisten. Obwohl er 6x getroffen wurde, sprang er auf den Rücken des Beamten, stach unvermindert auf ihn ein und verletzte ihn lebensgefährlich.

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Michael Meier
Michael Meier (never1) - 04.07.2012 19:04 Uhr

Richtig gehandelt....

..soweit beurteilbar. Ein gezielter Messerstich eines Randalierers ist potentiell tödlich. Der Feld-Wald-Wiesen-Streifenpolizist hat keine regelmäßige Nahkampfausbildung und muss sich und andere schützen. So eine Situation ist massiver Stress und Todesangst...da kann man nicht hier schreiben, daß es unverhältnismäßig war. Außerdem flieht die Polizei nicht vor einem Straftäter, der ein Messer hat. Demnächst stellen sich dann beherzte Forenschreiber solchen Verbrechern ggü.

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Lars Köhler
Lars Köhler (LK670) - 04.07.2012 17:01 Uhr

Vorschnelle Urteile

Der Artikel beschreibt in sehr kurzen und knappen Worten einen groben Umriss des Hergangs. Anhand dieser natürlich unvollständigen aber zum Glück neutralen Schilderung kann sich niemand, der nicht selbst Augenzeuge war, ein Urteil erlauben. Und dennoch: wenige Minuten nach Erscheinen des Artikels sich schon die ersten (Vor-) Urteile da: "Grenzwertig" - "Unverhältnismäßig" etc.
Natürlich wird insbesondere bei Todesfällen ermittelt, ob der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt war. Das gehört zur Kontrolle der Staatsgewalt durch das Volk mit dazu. Bis ein Ergebnis vorliegt hat sich aber jeder eines ungerechtfertigten (Vor-) Urteils zu enthalten. Das gilt auch für die Staatsgewalt. Insofern ist zunächst einmal davon auszugehen dass das Vorgehen verhältnismäßig war und im Zweifel gar keine Tötungsabsicht vorlag, sondern der Täter nur gestoppt werden sollte.
Leider werden unsere "Vollzugsbeamten" immer wieder völlig zu unrecht angegriffen. Hier würde ich mir doch etwas mehr Respekt wünschen

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 19:43 Uhr
Chris Frank
Chris Frank (Chris_55) - 04.07.2012 19:43 Uhr

Also ich habe in der Wachausbildung etwas anderes gelernt...

Ganz ehrlich? Sie haben wohl außer als Wehrpflichtiger nie eine Waffe in der Hand gehabt.

Und auch bei der BW erschießt man ggf. einen Angreifer mit einem Messer. Man hat als Wachsoldat seinen Auftrag zu erfüllen und dabei sich und andere zu schützen. Und wenn dieser Schutz den Tod des Angreifers bedeutet, dass ist das durch die Regelungen des Unmittelbaren Zwangs in der Bundewehr bzw. den allgemeinen Notwehrparagraphen gedeckt. Undabhängig davon, welche Waffe der Angreifer verwendet.

Natürlich. Wenn der Angreifer 30m weg ist kann man mal probieren was anderes zu treffen als den Runpf. Aber spätestens bei 10m gibt es Wirkungsfeuer ausschließlich auf den Oberkörper. Und zwar so lange, bis er liegt oder das Magazin leer ist...

Denn ab 10m geht es bei einem Angreifer mit Messer in die gefährliche Nahdistanz, da reden wir bei einem Angreifer in Bewegung von einer Sekunde bis Sie das Messer abbekommen. Da bleibt keine Zeit mehr für Mitleid, sondern da heißt es er oder ich...

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Eduard Engelhardt

Mir alles bekannt.

Ich habe einige Erfahrung mit dem Gebrauch der Schusswaffen und weiß, dass man besser trifft, wenn man die Pistole ins Ziel Wirft als dass man schießt.

Es ist ja auch alles verständlich. Nur ist es nicht verständlich, dass solche Vorfälle bei offensichtlichem Handlungsbedarf als etwas selbstverständliches abgetan werden. Das ist ja nicht der erste Fall.
Vor allem, die Aussagen einiger Foristen bringen einen echt auf die Palme.

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Uwe Bussenius
Uwe Bussenius (uwebus) - 04.07.2012 19:15 Uhr

Nicht die Beamte sind tot, sondern ein nicht zurechnungsfähiger Mensch.

Wahrscheinlich, weil die Beamten den Schusswaffengebrauch nicht ausreichend geübt hatten. Wer oft genug auf dem Schießstand übt, der hätte aufs Bein gezielt und wahrscheinlich auch getroffen. Übung aber kostet Geld, nämlich b ezahlte Dienstzeit und Munition, da muß man halt mal untersuchen, ob Vater Staat hier den Beamten die ausreichende Übung überhaupt ermöglicht oder sie aus Kostengründen zusammenstreicht. Versuchen Sie mal selbst mit der Pistole zu schießen und auch zu treffen, sie glauben gar nicht, wie weit Sie anfangs daneben schießen.

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Richard Neumann

Genau

Und besser der, als einer der Polizisten.
Wenn mich jemand mit einem Messer angreift und ich hätte die Möglichkeit, mich mit einer Schusswaffe zu wehren, würde ich dies auch tun.

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Eduard Engelhardt

Respekt

Wovon reden Sie?

Abgesehen davon, dass Sie mich verzerrt und aus dem Kontext herausgerissen zitieren, ist nicht davon auszugehen, dass das Vorgehen gerechtfertigt war.
Sogar jeder Soldat bei der Bundeswehr, der ein mal Wache geschobben hat weiss, dass er nicht auf jemanden mit einem Messser Schiessen darf. Bei den Polizeibeamten darf man auch vom entsprechenden Kenntnisstand ausgehen.

Es geht hier nicht um Respekt vor den Polizeibeamten, sondern um Respekt vor einem Menschenleben. Nicht die Beamte sind tot, sondern ein nicht zurechnungsfähiger Mensch.

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Eduard Engelhardt

Grenzwertig

Es gilt meines Wissens der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ob es nun möglich war den Mann ohne Tötung zu stoppen, muss eine Untersuchung klären. Auf den ersten Blick wirkt es mehr als unverhältnismäßig.

AUf jeden Fall möchte ich keine amerikanischen Verhältnisse, wo man Angst haben muss von den Gesetzeshütern erschossen zu werden wenn ich mal aus der Reihe tanze.

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Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 18:21 Uhr
Eduard Engelhardt

Schöne Lücke

Notwehr greift nur bedingt bei Polizeieinsätzen.
Sie zitieren das StGb. Das ist in dem Fall nur ein Nebenschauplatz.

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Rockn Nocker

Nein, einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

gibt es im Falle der Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 StGB nicht. Nur in sehr extremen Fällen, wozu dieser nicht gehört, wird ausnahmsweise das Notwehrrecht aberkannt.

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Eduard Engelhardt

Ausserdem...

ist ihre Ansicht höchst subjektiv.
Das leben ist vielfältig und auch unbescholtene Menschen können ein mal in die Situation kommen, wo sie Ihrer Ansicht nach erschossen werden dürfen.

Ich wünsche Ihnen niemals in eine solche Situation zu kommen, aber denken Sie mal darüber nach, dass sie der Mann sein könnten.

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Eduard Engelhardt

Verhalten der Polizei

Ich stimme Ihnen ja in einigen Punkten zu. Jedoch sehe ich die Polizei auf keinen Fall als Opfer und dass die Executive sehr genau kontrolliert und beobachtet werden muss, kann niemand abstreiten.

Die Polizei hat nun mal extreme Machtbefugnisse, welche sehr leicht misbraucht und leichtsinnig genutzt werden können.
Wissen sie eigentlich, dass man für eine Anzeige gegen einen Polizeibeamten 6 Zeugen braucht?

Ich kann mich noch an das Polizeirevier in Hamburg erinnern "Fressen, Ficken, Saufen". Wo die Nutten vergewaltigt und Schutzgelder erpresst wurden. Das war meines wissens nicht der einzige Vorfall. Was noch unter den Teppich gekehrt wurde, weiss niemand.

Eine Institution, welche eine solche Macht und Verantwortung trägt, muss sich Kontrolle gefallen lassen.
Ich habe persönlich auch einige Polizeibeamte von einer negativen Seite kennengelernt. Wo Amtsmisbrauch, Kompetenzüberschreitung und Willkür offensichtlich waren.

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Chris Frank
Chris Frank (Chris_55) - 04.07.2012 16:03 Uhr

Doch, Sie sollen Angst haben

Natürlich sollen Sie Angst haben, von einem Polizeibeamten erschossen zu werden. Und zwar immer wenn sie diesen angreifen oder auf andere Weise eine Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschan darstellen.

Das ist ja unser Problem in D. Der Polizist ist der Depp der Nation. Muß sich von jedem Dahergelaufenen dumm anmachen lassen, soll aber dennoch für Recht und Ordnung sorgen und uns alle schützen.

m.E. wird in D viel zu selten die Schusswaffe eingesetzt. Wenn ein Polizeibeamter angegriffen wird, dann sollte der scharfe Schuß aber der Normalfall sein. Dann ist auch wieder Respekt vor der Exekutive da. Denn jedermann weiß dann: Greifst Du den an, kann es sein dass Du tot bist.

heute landet im Zweifel der Polizist im Krankenhaus und muß danach noch Ermittlungen über sich ergehen lassen. Und wenn jemand "Halt, polizei oder ich schieße" ignoriert, nun, dann scheider der eben aus dem Genpool der Menschheit aus. Und zwar egal ob nüchtern, auf Alk, Drogen oder psychisch gestört..

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Georg Haslwimmer

Lesen!

Im Bericht steht ja das trotz Ermahnung und Warnschuss der Mann die Polizisten angegriffen hat!
Mehr Warnung geht nicht.
Oder sollen die Beamten in Zukunft solche Typen mit Wattebällchen zuschmeissen?
Die Beamten haben richtig und vernünftig gehandelt.
In anderen Ländern hätte es weder Warnschuss noch Ermahnung gegeben.
Und ein Schuß ins Knie oder das Messer aus der Hand schießen ist bei einem bewegten Ziel und vor allem in der Öffentlichkeit verantwortungslos, da die Gefahr von unschuldigen Opfern hier unabschätzbar wird.

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Winfried Weihrauch

Ja, Schusswaffengebrauch unvermeidlich

Bei einem bewaffneten, rechtswidrigen Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit ist der Schusswaffengebrauch erforderlich und geboten. Einen Schuss ins Knie oder gar das Messer aus der Hand schießen gibt es nur im Fernsehen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 17:54 Uhr
Wolfgang Packi

Ich stimme 100% zu,

allerdings könnte man auch z.B. eine halb-automatische Schrotflinte mit einem Schuss nicht letaler Munition laden. So genannten Bean Bags. Hohe Stoppwirkung, nicht tödlich. Wirkt das nicht ausreichend ist die zweite Patrone mit echtem Schrot geladen.
Leider führt unsere Polizei diese nicht, also muss es tödlich enden.

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Klaus-Dieter Berger

Tod unvermeidlich?

"„Durch den darauf folgenden Schusswaffengebrauch wurde der Angreifer so schwer verletzt, dass er noch vor Ort verstarb“"

Ich frage mich da immer als völlig Unwissender bezüglich Schußverletzungen, ob es nicht auch unblutig hätte enden können, bzw. ob man nicht den Täter außer Gefecht setzen kann, ohne ihn gleich zu töten. Beispiel: Schuss ins Knie, in die messertragende Hand?!

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 19:48 Uhr
Chris Frank
Chris Frank (Chris_55) - 04.07.2012 19:48 Uhr

Effizienz ist das Schlüsselwort

a) Die Beamten waren nicht überfordert. Sie wurden angegriffen, ahben sich verteidigt. Sie sind unverletzt. Es kam nach ihrem Eingrreifen niemand außer dem Täter zu Schaden --> Job gut erledigt, Glückwunsch.

b) Ich kenne niemanden, nicht mal in Nahkampftechniken sehr gut trainierte Personen, die sich freiwillig auf einen Nahdistanzkampf mit einem Messerträger einlassen würden. Das gibt es nur in Hollywood. Ein Messer ist auch in der Hand eines damit vollkommen ungeübten Angreifers eine äußerst gefährliche Waffe...

c) Schlagstock ist gegen Messer sinnlos da Sie zu nah ran müssen = Arm- und damit Messerdistanz.

d) Pfefferspräy ebenfalls. Da haben Sie den Angreifer auf unter 5m bei sich,d as ist zu nah wenns nicht wirkt. Und gerade bei einer erregten Person oder Drogeneinfluß wirkt das Zeug oft nicht.

e) Taser: Gibt es in D für die Polizei nicht, da viiiiel zu gefährlich. Könnte ja eingesetzt werden. Also hat der dt. Polizist nur die Möglichkeit die Schußwaffe zu verwenden...

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Eduardo Preuß
Eduardo Preuß (windei) - 04.07.2012 14:55 Uhr

@Monte

"...ass eine entsprechende Ausbildung der beiden Polizisten den Angreifer entwaffnen müsste..."

...aha. Also sie haben natürlich recht. Der Angreifer der schon mit dem Messer auf einen Polizisten losgeht wird sicherlich durch Pfefferspray oder Schlagstock das Messer fallen lassen. (Ironie off)

Es ist davon auzugehen das so jemand schon mit sich abgeschlossen hat und/oder unter Drogen steht. Als Beamter mit seiner eigenen Gesundheit zu spielen und erstmal in Ruhe rumzuprobieren bringt einen schneller unter die Erde, bzw. in die Berufsunfähigkeit als man denken kann. Ob die paar Euro das wert sind kann sich jeder selbst beantworten.

Also alles Richtig gemacht. Auch unter der in dem Artikel vorliegenden Sachlage.

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Daniel Grün

Unsinn!

Auch zu zweit würde ich nie gegen einen Angreifer der ein Messer hat vorgehen. Das Messer ist in der Nahdistanz gefährlicher als eine Pistole. Ein Schuss ins Knie oder in die Hand ist in einer derartigen Situation nur von Mitgliedern von Spezialeinheiten machbar da dies ein Intensives Training vorrausetzt, die ein normaler Polizist nicht bekommt. Der Polizist hat vollkommen richtig gehandelt.

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Vince Monte

@Unterrainer

Unblutig eher nicht, jedoch sicherlich ohne eine tödliche Schussabgabe. Leider können viele Schutzpolizisten nicht besonders gut schießen und sind in dieser Art Stresssituationen hoffnungslos überfordert. Man bedenke auch, dass zwei Polizisten vor Ort waren und es sich nur um einen Angreifer mit Messer handelt. Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Ausbildung der beiden Polizisten den Angreifer entwaffnen müsste. Warum erfolgte kein Einsatz von Schlagstock, Teasergerät oder Pferrerspray? Aufgrund der in dem Artikel vorliegenden Sachlage, kann ich nur verwundert mit dem Kopf schütteln.

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Jahrgang 1966, politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

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