04.07.2012 · Ein randalierender Mann, der mit einem Stuhl auf zwei Frauen eingeschlagen hatte, ist im badischen Wiesloch von Polizisten erschossen worden.
Von Rüdiger Soldt, KarlsruheRichtlinien für Lesermeinungen
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Überstürze Handlung, ein Schuss ins Bein hätte vollkommen gereicht um den Randalierenden zur Strecke zu bringen...
Ich bin schockiert über die Aussagen mancher Foristen.
Als ob das menschliche Leben nun nichts mehr wert ist. Da wird
martialisch über einen getötenen Menschen hinweggesehen. Als
ob er ein Vieh wäre.
Ein Grundsatz heisst "Du sollst nicht töten". (10 Gebote)
Ein anderer heisst (Das Leben eines Menschen ist unantastbar. (Grundgesetz)
Gilt das für euch nicht mehr? Einer schreibt hier über Respekt
vor den Polizisten, der Andere dann "den würd ich auch
erschiessen". Ein anderer gar von "Ja, man soll Angst haben
erschossen zu werden" vonwegen Halt oder du bist tot.
Gehts noch? Wo ist der Respekt vor dem Menschenleben und das
grundsätzliche Differenzieren von Prioritäten?
Zuerst gilt: Du sollst nicht töten. Vor allem wenn du in
Erfüllung deiner Pflichten unterwegs bist. Dann kommt alles andere.
Hier geht es nicht um die Frage des Respekts vor dem Leben
sondern um die Frage der Notwehr. Ihrer Meinung nach darf man sich also nischt gegen einen Menschen, der einen mit einer potetiell tödlichen Waffe angreift, mit einer eben solchen verteidigen? Ich stelle mir gerade vor, wie ein zudröhnter Crack-Junkie mit einem Messer auf Sie zurennt, und sie ihm sagen "Hey, ich könnte mich ja gegen dich wehren, aber ich respektiere dein Leb.." - In dem Moment haben Sie ein Messer im Hals und können nicht mehr reden. Dieser weltfremde pazifistische Unfug, der hier von einigen propagiert wird, regt mich wirklich auf. Was passiert, wenn die Polizei wartet und erst versucht mit Verbrechern zu reden, statt Gegenangriffe zu starten, sehen wir in Karlsruhe: Es wurden 5 Menschen getötet, und die Polizei versucht erstmal den Täter anzurufen. Ich glaubs nicht mehr.
Ein unter Drogen/Alkohol stehender,
mit einem Messer bewaffneter Angreifer ist immer eine potentiell tödliche Gefahr und rechtfertigt in jedem Rechtsstaat den Einsatz von tödlicher Gewalt. Absolute Priorität hat der Schutz von Unbeteiligten und Opfern, gefolgt vom Eigenschutz der Polizeibeamten, weshalb sie auch nicht einfach umdrehen und weglaufen können. In einem aktenkundigen Fall (Videoaufzeichnung) attackierte ein mit Crack und Amphitaminen vollgepumpter Kleindealer einen mit einer 38er bewaffneten Polizisten. Obwohl er 6x getroffen wurde, sprang er auf den Rücken des Beamten, stach unvermindert auf ihn ein und verletzte ihn lebensgefährlich.
..soweit beurteilbar. Ein gezielter Messerstich eines Randalierers ist potentiell tödlich. Der Feld-Wald-Wiesen-Streifenpolizist hat keine regelmäßige Nahkampfausbildung und muss sich und andere schützen. So eine Situation ist massiver Stress und Todesangst...da kann man nicht hier schreiben, daß es unverhältnismäßig war. Außerdem flieht die Polizei nicht vor einem Straftäter, der ein Messer hat. Demnächst stellen sich dann beherzte Forenschreiber solchen Verbrechern ggü.
Der Artikel beschreibt in sehr kurzen und knappen Worten einen groben
Umriss des Hergangs. Anhand dieser natürlich unvollständigen
aber zum Glück neutralen Schilderung kann sich niemand, der nicht
selbst Augenzeuge war, ein Urteil erlauben. Und dennoch: wenige Minuten
nach Erscheinen des Artikels sich schon die ersten (Vor-) Urteile da:
"Grenzwertig" - "Unverhältnismäßig"
etc.
Natürlich wird insbesondere bei Todesfällen ermittelt, ob der
Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt war. Das gehört zur Kontrolle
der Staatsgewalt durch das Volk mit dazu. Bis ein Ergebnis vorliegt hat
sich aber jeder eines ungerechtfertigten (Vor-) Urteils zu enthalten.
Das gilt auch für die Staatsgewalt. Insofern ist zunächst
einmal davon auszugehen dass das Vorgehen
verhältnismäßig war und im Zweifel gar keine
Tötungsabsicht vorlag, sondern der Täter nur gestoppt werden
sollte.
Leider werden unsere "Vollzugsbeamten" immer wieder
völlig zu unrecht angegriffen. Hier würde ich mir doch etwas
mehr Respekt wünschen
Also ich habe in der Wachausbildung etwas anderes gelernt...
Ganz ehrlich? Sie haben wohl außer als Wehrpflichtiger nie eine
Waffe in der Hand gehabt.
Und auch bei der BW erschießt man ggf. einen Angreifer mit einem
Messer. Man hat als Wachsoldat seinen Auftrag zu erfüllen und dabei
sich und andere zu schützen. Und wenn dieser Schutz den Tod des
Angreifers bedeutet, dass ist das durch die Regelungen des Unmittelbaren
Zwangs in der Bundewehr bzw. den allgemeinen Notwehrparagraphen gedeckt.
Undabhängig davon, welche Waffe der Angreifer verwendet.
Natürlich. Wenn der Angreifer 30m weg ist kann man mal probieren
was anderes zu treffen als den Runpf. Aber spätestens bei 10m gibt
es Wirkungsfeuer ausschließlich auf den Oberkörper. Und zwar
so lange, bis er liegt oder das Magazin leer ist...
Denn ab 10m geht es bei einem Angreifer mit Messer in die
gefährliche Nahdistanz, da reden wir bei einem Angreifer in
Bewegung von einer Sekunde bis Sie das Messer abbekommen. Da bleibt
keine Zeit mehr für Mitleid, sondern da heißt es er oder ich...
Mir alles bekannt.
Ich habe einige Erfahrung mit dem Gebrauch der Schusswaffen und
weiß, dass man besser trifft, wenn man die Pistole ins Ziel Wirft
als dass man schießt.
Es ist ja auch alles verständlich. Nur ist es nicht
verständlich, dass solche Vorfälle bei offensichtlichem
Handlungsbedarf als etwas selbstverständliches abgetan werden. Das
ist ja nicht der erste Fall.
Vor allem, die Aussagen einiger Foristen bringen einen echt auf die Palme.
Nicht die Beamte sind tot, sondern ein nicht zurechnungsfähiger Mensch.
Wahrscheinlich, weil die Beamten den Schusswaffengebrauch nicht ausreichend geübt hatten. Wer oft genug auf dem Schießstand übt, der hätte aufs Bein gezielt und wahrscheinlich auch getroffen. Übung aber kostet Geld, nämlich b ezahlte Dienstzeit und Munition, da muß man halt mal untersuchen, ob Vater Staat hier den Beamten die ausreichende Übung überhaupt ermöglicht oder sie aus Kostengründen zusammenstreicht. Versuchen Sie mal selbst mit der Pistole zu schießen und auch zu treffen, sie glauben gar nicht, wie weit Sie anfangs daneben schießen.
Genau
Und besser der, als einer der Polizisten.
Wenn mich jemand mit einem Messer angreift und ich hätte die
Möglichkeit, mich mit einer Schusswaffe zu wehren, würde ich
dies auch tun.
Respekt
Wovon reden Sie?
Abgesehen davon, dass Sie mich verzerrt und aus dem Kontext
herausgerissen zitieren, ist nicht davon auszugehen, dass das Vorgehen
gerechtfertigt war.
Sogar jeder Soldat bei der Bundeswehr, der ein mal Wache geschobben hat
weiss, dass er nicht auf jemanden mit einem Messser Schiessen darf. Bei
den Polizeibeamten darf man auch vom entsprechenden Kenntnisstand
ausgehen.
Es geht hier nicht um Respekt vor den Polizeibeamten, sondern um Respekt
vor einem Menschenleben. Nicht die Beamte sind tot, sondern ein nicht
zurechnungsfähiger Mensch.
Es gilt meines Wissens der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ob es nun möglich war den Mann ohne Tötung zu stoppen, muss
eine Untersuchung klären. Auf den ersten Blick wirkt es mehr als unverhältnismäßig.
AUf jeden Fall möchte ich keine amerikanischen Verhältnisse,
wo man Angst haben muss von den Gesetzeshütern erschossen zu werden
wenn ich mal aus der Reihe tanze.
Schöne Lücke
Notwehr greift nur bedingt bei Polizeieinsätzen.
Sie zitieren das StGb. Das ist in dem Fall nur ein Nebenschauplatz.
Nein, einen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gibt es im Falle der Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 StGB nicht. Nur in sehr extremen Fällen, wozu dieser nicht gehört, wird ausnahmsweise das Notwehrrecht aberkannt.
Ausserdem...
ist ihre Ansicht höchst subjektiv.
Das leben ist vielfältig und auch unbescholtene Menschen
können ein mal in die Situation kommen, wo sie Ihrer Ansicht nach
erschossen werden dürfen.
Ich wünsche Ihnen niemals in eine solche Situation zu kommen, aber
denken Sie mal darüber nach, dass sie der Mann sein könnten.
Verhalten der Polizei
Ich stimme Ihnen ja in einigen Punkten zu. Jedoch sehe ich die Polizei
auf keinen Fall als Opfer und dass die Executive sehr genau kontrolliert
und beobachtet werden muss, kann niemand abstreiten.
Die Polizei hat nun mal extreme Machtbefugnisse, welche sehr leicht
misbraucht und leichtsinnig genutzt werden können.
Wissen sie eigentlich, dass man für eine Anzeige gegen einen
Polizeibeamten 6 Zeugen braucht?
Ich kann mich noch an das Polizeirevier in Hamburg erinnern
"Fressen, Ficken, Saufen". Wo die Nutten vergewaltigt und
Schutzgelder erpresst wurden. Das war meines wissens nicht der einzige
Vorfall. Was noch unter den Teppich gekehrt wurde, weiss niemand.
Eine Institution, welche eine solche Macht und Verantwortung trägt,
muss sich Kontrolle gefallen lassen.
Ich habe persönlich auch einige Polizeibeamte von einer negativen
Seite kennengelernt. Wo Amtsmisbrauch, Kompetenzüberschreitung und
Willkür offensichtlich waren.
Doch, Sie sollen Angst haben
Natürlich sollen Sie Angst haben, von einem Polizeibeamten
erschossen zu werden. Und zwar immer wenn sie diesen angreifen oder auf
andere Weise eine Gefahr für Leib und Leben eines anderen Menschan darstellen.
Das ist ja unser Problem in D. Der Polizist ist der Depp der Nation.
Muß sich von jedem Dahergelaufenen dumm anmachen lassen, soll aber
dennoch für Recht und Ordnung sorgen und uns alle schützen.
m.E. wird in D viel zu selten die Schusswaffe eingesetzt. Wenn ein
Polizeibeamter angegriffen wird, dann sollte der scharfe Schuß
aber der Normalfall sein. Dann ist auch wieder Respekt vor der Exekutive
da. Denn jedermann weiß dann: Greifst Du den an, kann es sein dass
Du tot bist.
heute landet im Zweifel der Polizist im Krankenhaus und muß danach
noch Ermittlungen über sich ergehen lassen. Und wenn jemand
"Halt, polizei oder ich schieße" ignoriert, nun, dann
scheider der eben aus dem Genpool der Menschheit aus. Und zwar egal ob
nüchtern, auf Alk, Drogen oder psychisch gestört..
Im Bericht steht ja das trotz Ermahnung und Warnschuss der Mann die
Polizisten angegriffen hat!
Mehr Warnung geht nicht.
Oder sollen die Beamten in Zukunft solche Typen mit Wattebällchen zuschmeissen?
Die Beamten haben richtig und vernünftig gehandelt.
In anderen Ländern hätte es weder Warnschuss noch Ermahnung gegeben.
Und ein Schuß ins Knie oder das Messer aus der Hand schießen
ist bei einem bewegten Ziel und vor allem in der Öffentlichkeit
verantwortungslos, da die Gefahr von unschuldigen Opfern hier
unabschätzbar wird.
Ja, Schusswaffengebrauch unvermeidlich
Bei einem bewaffneten, rechtswidrigen Angriff auf Leib, Leben oder Freiheit ist der Schusswaffengebrauch erforderlich und geboten. Einen Schuss ins Knie oder gar das Messer aus der Hand schießen gibt es nur im Fernsehen.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.07.2012 17:54 UhrIch stimme 100% zu,
allerdings könnte man auch z.B. eine halb-automatische Schrotflinte
mit einem Schuss nicht letaler Munition laden. So genannten Bean Bags.
Hohe Stoppwirkung, nicht tödlich. Wirkt das nicht ausreichend ist
die zweite Patrone mit echtem Schrot geladen.
Leider führt unsere Polizei diese nicht, also muss es tödlich enden.
"„Durch den darauf folgenden Schusswaffengebrauch wurde der
Angreifer so schwer verletzt, dass er noch vor Ort verstarb“"
Ich frage mich da immer als völlig Unwissender bezüglich
Schußverletzungen, ob es nicht auch unblutig hätte enden
können, bzw. ob man nicht den Täter außer Gefecht setzen
kann, ohne ihn gleich zu töten. Beispiel: Schuss ins Knie, in die
messertragende Hand?!
Effizienz ist das Schlüsselwort
a) Die Beamten waren nicht überfordert. Sie wurden angegriffen,
ahben sich verteidigt. Sie sind unverletzt. Es kam nach ihrem
Eingrreifen niemand außer dem Täter zu Schaden --> Job gut
erledigt, Glückwunsch.
b) Ich kenne niemanden, nicht mal in Nahkampftechniken sehr gut
trainierte Personen, die sich freiwillig auf einen Nahdistanzkampf mit
einem Messerträger einlassen würden. Das gibt es nur in
Hollywood. Ein Messer ist auch in der Hand eines damit vollkommen
ungeübten Angreifers eine äußerst gefährliche Waffe...
c) Schlagstock ist gegen Messer sinnlos da Sie zu nah ran müssen =
Arm- und damit Messerdistanz.
d) Pfefferspräy ebenfalls. Da haben Sie den Angreifer auf unter 5m
bei sich,d as ist zu nah wenns nicht wirkt. Und gerade bei einer
erregten Person oder Drogeneinfluß wirkt das Zeug oft nicht.
e) Taser: Gibt es in D für die Polizei nicht, da viiiiel zu
gefährlich. Könnte ja eingesetzt werden. Also hat der dt.
Polizist nur die Möglichkeit die Schußwaffe zu verwenden...
@Monte
"...ass eine entsprechende Ausbildung der beiden Polizisten den
Angreifer entwaffnen müsste..."
...aha. Also sie haben natürlich recht. Der Angreifer der schon mit
dem Messer auf einen Polizisten losgeht wird sicherlich durch
Pfefferspray oder Schlagstock das Messer fallen lassen. (Ironie off)
Es ist davon auzugehen das so jemand schon mit sich abgeschlossen hat
und/oder unter Drogen steht. Als Beamter mit seiner eigenen Gesundheit
zu spielen und erstmal in Ruhe rumzuprobieren bringt einen schneller
unter die Erde, bzw. in die Berufsunfähigkeit als man denken kann.
Ob die paar Euro das wert sind kann sich jeder selbst beantworten.
Also alles Richtig gemacht. Auch unter der in dem Artikel vorliegenden Sachlage.
Unsinn!
Auch zu zweit würde ich nie gegen einen Angreifer der ein Messer hat vorgehen. Das Messer ist in der Nahdistanz gefährlicher als eine Pistole. Ein Schuss ins Knie oder in die Hand ist in einer derartigen Situation nur von Mitgliedern von Spezialeinheiten machbar da dies ein Intensives Training vorrausetzt, die ein normaler Polizist nicht bekommt. Der Polizist hat vollkommen richtig gehandelt.
@Unterrainer
Unblutig eher nicht, jedoch sicherlich ohne eine tödliche Schussabgabe. Leider können viele Schutzpolizisten nicht besonders gut schießen und sind in dieser Art Stresssituationen hoffnungslos überfordert. Man bedenke auch, dass zwei Polizisten vor Ort waren und es sich nur um einen Angreifer mit Messer handelt. Ich gehe davon aus, dass eine entsprechende Ausbildung der beiden Polizisten den Angreifer entwaffnen müsste. Warum erfolgte kein Einsatz von Schlagstock, Teasergerät oder Pferrerspray? Aufgrund der in dem Artikel vorliegenden Sachlage, kann ich nur verwundert mit dem Kopf schütteln.