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Donnerstag, 16. Februar 2012
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Prozesse Kein Sorgerecht für Vater nach „Ehrenmord“

08.01.2008 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat in einem so genannten „Ehrenmord“-Fall einem verdächtigen Vater das Sorgerecht für seinen Sohn endgültig verweigert. Er könne das Kind nicht richtig erziehen. Es lebt heute in einem Heim.

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem so genannten „Ehrenmord“-Fall einem weiterhin verdächtigen Vater das Sorgerecht für seinen Sohn endgültig verweigert. Nach dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hatte das damals zweijährige Kind den Mord an seiner Mutter in Iserlohn indirekt miterlebt und wurde durch den Anblick der erschossenen Frau traumatisiert. Weil dem Beschwerdeführer laut Gericht jegliches Gespür und Verständnis für diese Traumatisierung fehle, könne er dem Kind auch nicht das nötige einfühlsame Erziehungsverhalten bieten. Das Kind lebt heute in einem Heim.

Die Mutter des Kindes hatte sich von ihrem türkischstämmigen Partner im Sommer 2005 getrennt und sich einem anderen Mann zugewandt. Die Frau und ihr neuer Partner waren dann in der Silvesternacht 2005/2006 gemeinsam auf offener Straße erschossen worden. Die Ermittler gingen von Morden zur Wiederherstellung der Familienehre des früheren Partners aus. Angeklagt wurde jedoch nur sein Bruder. An dessen Händen waren Schmauchspuren gefunden worden, die identisch mit Spuren bei den Opfern waren. Mangels ausreichender Beweise wurde er freigesprochen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP
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