24.02.2006 · Frust und sexuelle Befriedigung nannte der 16 Jahre alte Angeklagte als sein Motiv für den Mord an dem siebenjährigen Christian aus Berlin. Für die schwer traumatisierten Eltern des Getöteten war der Prozeßauftakt eine Qual.
Mit einem weitgehenden Geständnis des 16 Jahre alten Angeklagten hat am Freitag vor dem Berliner Landgericht der Prozeß um den brutalen Mord an dem siebenjährigen Christian begonnen. Der Tatverdächtige soll den Jungen aus seiner Nachbarschaft am 27. August vergangenen Jahres im Berliner Bezirk Zehlendorf in ein Versteck gelockt und zu Tode gequält haben. Als Motiv nennt die Anklage nach Angaben eines Justizsprechers Frust und sexuelle Befriedigung.
Der Angeklagte habe über seinen Anwalt Einfluß von Drogen und Alkohol geltend gemacht. In einer Fensternische des Berliner Kriminalgerichts steht ein Foto von Christian, davor brennt eine weiße Kerze zum Gedenken. Im Saal gegenüber beginnt hinter verschlossenen Türen der Prozeß gegen den 16 Jahre alten Jungen, der nach Angaben seines Anwalts Matthias Zieger „den Mord im Grunde zugegeben“ hat. Fragen werde der Angeklagte nicht beantworten.
Durch Tritte und Schläge mit Ast getötet
Christians Eltern hatten sich am Morgen den qualvollen Weg in den Gerichtssaal 739 durch das Blitzlichtgewitter der Fotografen gekämpft. Der Angeklagte, der bei seinen Großeltern wohnte, soll Christian am Vormittag des 27. August 2005 auf einem Abenteuerspielplatz in der Nähe seines Elternhauses getroffen haben. Dann habe der Sohn eines Amerikaners und einer Deutschen das Kind in ein Versteck an einem früheren Baumschulengelände gelockt. Christian sei durch Tritte und Schläge mit einem Ast getötet worden. Christians Vater, ein Berliner Feuerwehrmann, hatte den jüngsten seiner drei Söhne tot gefunden.
Die Eltern wollten ursprünglich nicht selbst an dem Prozeß teilnehmen. „Sie wollten sich die grausamen Einzelheiten nicht anhören“, sagte ihr Anwalt Roland Weber. Die Eheleute wollten aber wissen, was passiert ist, deswegen habe er für sie teilnehmen wollen. Doch das Gericht lehnte den Antrag auf Anwesenheit des Anwalts als juristischen und psychologischen Beistand der Eheleute ab. Weber kommentierte die Entscheidung als traurig und kündigte Berufung an. Das Recht auf ein faires Verfahren sei verletzt. Eine Betreuerin der Familie vom Weißen Ring erklärte, die Familie sei massiv traumatisiert, hier gehe eindeutig Täterschutz vor Opferschutz.
Randale während der Untersuchungshaft
Dem jungen Angeklagten wird außerdem die schwere Mißhandlung eines 22 Jahre aten Soldaten am 17. Juni 2005 an einer Zehlendorfer Tankstelle, sexuelle Annäherung an ein zwölfjähriges Mädchen und Randale während der Untersuchungshaft vorgeworfen. Zunächst verhörte das Gericht Zeugen zum Tankstellenfall. Dem 16Jährigen droht nach Jugendrecht eine Strafe bis zu zehn Jahren. Verteidiger Zieger will erreichen, daß er eines Tages ein Leben in sozialer Verantwortung führen kann. Diesen Anspruch habe jeder, auch bei schwersten Straftaten, sagte der Verteidiger.