17.04.2008 · Said Harez A. wird beschuldigt im September vergangenen Jahres in Frankfurt einen orthodoxen Rabbiner niedergestochen zu haben. Jetzt steht er vor Gericht. Die Entschuldigung, die er dort vortrug, lässt der Rabbiner nicht gelten.
Von Helmut SchwanVor Beginn der Verhandlung am Donnerstag morgen stellte sich Rabbiner Zalman Gurevich minutenlang vor die Bank, auf der der Angeklagte mit seinem Verteidiger schon Platz genommen hatte. Said Harez A. wich den Blicken aus.
Im Prozess gegen den Dreiundzwanzigjährigen, der den Rabbiner am 7. September vergangenen Jahres in Frankfurt gegen 20.30 Uhr auf der Straße nach kurzem Wortwechsel mit einem Messerstich schwer verletzt hatte, blieb zu Beginn nicht nur die Reaktion des Angeklagten auf das Opfer offen.
Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht
Auch an der Aufklärung der Hintergründe wird das Gericht, das am 19. Mai urteilen will, noch arbeiten müssen: War es ein Ausbruch von antisemitischem Hass? Banale Alltagsgewalt? Eskalation aus Zufall?
Said Harez A., Deutscher, Sohn eines aus der Heimat geflohenen afghanischen Ehepaars, bestritt vor der Schwurgerichtskammer, dass er sein Gegenüber, dem er zufällig begegnete, töten wollte.
Rabbiner bezeugt antisemitisches Schimpfwort
Er wies den Anwurf von sich, er habe den orthodoxen Rabbiner, der als solcher durch Bart- und Haartracht und sein schwarzes Gewand zu erkennen war, als „Scheißjuden“ beschimpft, den er „abstechen“ werde. Vielmehr habe er sich gegen eine körperliche Attacke des weitaus kräftigeren und größeren 43 Jahre alten Gegenübers gewehrt.
Ob diese Worte fielen, wie es der Rabbiner als Nebenkläger und Zeuge vor Gericht noch einmal beteuerte, könnte für eine Strafe von erheblicher Bedeutung sein. Das Gericht wies darauf hin, es komme statt des angeklagten versuchten Totschlags auch versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht – wenn die Tat eben rassistisch motiviert gewesen sei.
Der mögliche Hintergrund hatte damals schlagartig vor Augen geführt, dass ethnische und religiöse Konflikte in Deutschland zu Ausbrüchen brutaler Gewalt führen können. Die Befürchtung lautete, Juden in Deutschland müssten mit weiteren Übergriffen rechnen, und selbst in einer Stadt wie Frankfurt, die dem multikulturellen Miteinander verpflichtet ist, könne es „No-go-Areas“ für Juden geben.
Sinnlosigkeit und Agressionen
Anhaltspunkte, die eine solche dunkle Ahnung verstärken könnten, lieferte der Prozess am ersten Tag nicht. Vielmehr wurde erklärt, dass das Leben des jungen Täters von Sinnlosigkeit und anschwellenden Aggressionen geprägt und es sei aus einem Zufall zur Eskalation gekommen.
Eine Ausbildung zum Lackierer hatte A. laut eigener Schilderung nicht zu Ende bringen können, weil das Unternehmen in Konkurs ging. Eine neue Lehrstelle fand er nicht. Danach verfiel er in einen Alltag, in dem er regelmäßig Haschisch und Marihuana komsumierte, um seine Stimmung zu heben.
Ein Messer zum Selbstschutz
Das Geld dafür will er von seinen Eltern erhalten haben, bei denen er im Vorort Hattersheim lebte. Seine zunehmende Neigung zu Gewalt ist gerichtskundig, zweimal wurde er wegen Körperverletzung verurteilt, jeweils war er ohne eigentlichen Anlass aggressiv geworden.
Lange schlafen und dann mit Freunden etwas unternehmen – diesen Plan hatte er auch an jenem Freitag. Wie meistens sei er erst gegen 16 Uhr aufgestanden und habe als Erstes einen Joint geraucht. Vier bis fünf weitere sollen es an jenem Tag gewesen sein.
Wie immer vor dem Besuch in der Stadt steckte er nach seiner Darstellung zum Sebstschutz ein Messer ein. Vier Stunden später war er auf dem Weg zum Treffpunkt mit zwei Freunden. Der Rabbiner hatte sich mit zwei Besuchern der Synagoge im Frankfurter Westend auf den Heimweg gemacht, als es wenige hundert Meter vom Frankfurter Polizeipräsidium entfernt zu der Begegnung kam.
Gruß oder Beschimpfung?
Den arabischen Gruß „Salem aleikum“, den A. aus reiner Freundlichkeit im Vorübergehen entboten haben will, vernahm der Rabbiner seiner Erinnerung nach nicht, sondern deutete den Zuruf als Beschimpfung. Als er den Fremden habe fragen wollen, was er gesagt habe, verspürte er einen „Schlag“ in den Bauch.
Später stellte sich heraus, dass es sich dabei schon um den tiefen Stich gehandelt haben muss. Erst dann habe er das Messer wahrgenommen, die Drohung gehört und angefangen, in Panik laut zu schreien. Das Leben des Rabbiners, der bestritt, den Angeklagten angegriffen zu haben, wurde in einer Notoperation gerettet.
Said Harez A. floh, konnte aber nach Hinweisen in einem Internet-Chat wenige Tage später verhaftet werden. Der Angeklagte, der vor Gericht ankündigte, sein Leben zu ändern und von Aggressionen zu befreien, entschuldigte sich zu Beginn seiner Vernehmung bei dem Rabbiner. Der Rabbiner ließ später offen, ob er die Entschuldigung annehmen wird. Er zweifelt daran, dass sie ernst gemeint ist.
Helmut Schwan Jahrgang 1956, Redakteur in der Rhein-Main-Zeitung, verantwortlich für den Rhein-Main-Teil der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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