05.02.2009 · Im neu aufgerollten Prozess um den Hungertod der kleinen Jacqueline hat sich die Mutter zu ihrer Verantwortung bekannt. „Ich selbst trage die Schuld, dass meine Tochter sterben musste“. Zuvor hatte eine Ärztin vor dem Landgericht Gießen ausgesagt, das Kleinkind sei bis auf die Knochen abgemagert gewesen.
Im neu aufgerollten Prozess um den Hungertod der kleinen Jacqueline hat sich die Mutter zu ihrer Verantwortung bekannt. „Ich selbst trage die Schuld, dass meine Tochter sterben musste“, ließ sie am Donnerstag vor dem Gießener Landgericht von ihrem Verteidiger erklären. Das 14 Monate alte Mädchen war im März 2007 im Haus seiner Eltern im nordwesthessischen Bromskirchen verhungert und verdurstet. Die 23-Jährige Mutter und ihr 35 Jahre alter Mann müssen sich wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener verantworten.
In dem Schreiben, das bereits beim ersten Prozess vor dem Marburger Landgericht verlesen wurde, schreibt die Angeklagte von „panischer Angst“ nach Jacquelines Geburt. „Ich hatte kein wirkliches Gefühl für meine Tochter.“ Sie habe nur eine innere Leere gefühlt, sei antriebslos, apathisch und von der Situation völlig überfordert gewesen. Unterstützung von ihrem Mann habe sie nicht bekommen. Schließlich hätte sie Selbstmordgedanken gehabt und zu Drogen gegriffen. Ab diesem Zeitpunkt habe sie ihre Tochter vernachlässigt, aber nicht realisiert, dass Jacqueline in einen lebensbedrohlichen Zustand geriet. Auch der Vater will nichts davon bemerkt haben, wie er zum Prozessauftakt am Montag mehrfach betont hatte.
Eine Allgemeinärztin berichtete vor Gericht von einem „völlig unterernährten Zustand“ des 14 Monate alten Mädchens. Das Kind habe wie ein Greis ausgesehen, sagte die Ärztin vor dem Gießener Landgericht. Jacqueline war bereits tot als sie am 24. März 2007 zu der Ärztin gebracht wurde. Das Mädchen war im Haus seiner Eltern im nordwesthessischen Bromskirchen verhungert und verdurstet.
Die 23 Jahre alte Mutter und der 35-jährige Vater müssen sich deshalb wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Die Verteidigung der Mutter kündigte am Donnerstag an, die 23-Jährige werde eine Erklärung abgeben.
Verschmutzte Wohnung der Eltern
Im ersten Prozess vor dem Marburger Landgericht waren die Eltern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall muss aber neu verhandelt werden, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im vergangenen September die Beweisführung der Marburger Richter gerügt und das Urteil vom Januar 2008 aufgehoben hatte.
Die Ärztin sagte, Jacquelines Anblick sei „total erschütternd“ gewesen. Das Kleinkind sei ausgetrocknet und bis auf die Knochen abgemagert gewesen. Der Trauzeuge des Paares, der häufig zu Besuch kam, sagte, er habe Jacqueline nur selten gesehen, dabei sei ihm nichts Ungewöhnliches aufgefallen. Bemerkt habe er aber die verschmutzte Wohnung der Eltern. Zudem berichtet er, dass die beiden Angeklagten mehrfach Drogen konsumiert hätten.