Leise und ohne Unterlass flüstert die Dolmetscherin der blonden Frau ins Ohr, die kerzengerade an ihrem Tisch sitzt. Was der Vorsitzende Richter den Angeklagten fragt, übersetzt die Dolmetscherin simultan ins Englische für die junge Amerikanerin. Einen Satz muss sie immer und immer wieder übersetzen, weil der Vorsitzende Richter ihn mehrmals wiederholt: „Das rechtfertigt nicht, einen Menschen umzubringen.“
Die junge Amerikanerin sitzt unbewegt auf ihrem Stuhl bei diesem Satz, nur ab und zu nimmt sie ein Taschentuch zur Hand. So verfolgt sie den Angeklagten auf seinem Krankenbett, wie er mit heiserer Stimme 19 verlorene Prozesse beklagt und dabei mit dem linken Arm aus seinem Bett heraus herumfuchtelt. „Was machen Sie, wenn es nur zwei Instanzen gibt, dann müssen Sie zahlen.“ - „Das ist doch kein Grund, jemanden umzubringen.“ - „Zweimal wurde ich verurteilt wegen Zollvergehen. Ich hab nichts gemacht!“ - „Rechtfertigt das, jemanden umzubringen?“ - „Was machen Sie, wenn Sie 150000 verlieren?“ - „Das rechtfertigt nicht, einen Menschen, den Sie noch nie gesehen haben, einfach über den Haufen zu schießen.“ Der Mann, der erschossen wurde, war der 31 Jahre alte Staatsanwalt Tilmann T., der Ehemann der jungen Amerikanerin.
Seine Witwe Gretchen L.-T. ist Nebenklägerin in dem Verfahren vor dem Landgericht München, sie sitzt in einer Reihe mit seinen Eltern, die ebenso Nebenkläger sind. Haben sie am Montag zu Prozessbeginn noch in Abwesenheit des Angeklagten viel über dessen schlechten Gesundheitszustand erfahren, über amputierte Beine und seinen Wunsch zu sterben, so können sie sich am Dienstag in Anwesenheit des Angeklagten ein Bild von seinen Moralvorstellungen machen. Ja, er habe den Staatsanwalt getötet, sagt er ohne Umschweife nach Verlesung der Anklageschrift. Ja, er habe auch den Richter töten wollen. Nur die Mordversuche an der Rechtsanwältin und der Justizangestellten streitet er ab. Und er werde auch nicht sagen, woher er die Waffe hatte.
Staatsanwalt Tilmann T. war 31 Jahre alt und jung verheiratet, als er am 11. Januar 2012 zufällig als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft München mit einem Verfahren vor dem Amtsgericht Dachau betraut wurde, mit dem er vorher noch nie zuvor zu tun hatte. Es ging um den Vorwurf, dass der Transportunternehmer Rudolf U. in 55 Fällen die Sozialversicherungsabgaben für seine Mitarbeiter nicht gezahlt habe. Um 14.53 Uhr begann die Verhandlung mit der Aussage einiger Zeugen. Sofort begann Rudolf U. mit lauten Zwischenrufen und musste, wie schon zuvor in dem Verfahren, vom Richter zur Ordnung gerufen werden. Schon vor der Verhandlung soll er in einem Café unangenehm aufgefallen sein, als er sich während einer Besprechung mit seiner Anwältin lautstark über den Richter beschwerte.
Als Tilmann T. mit seinem Plädoyer begann, wurde er abermals von Rudolf U. mit Zwischenrufen unterbrochen. Der Staatsanwalt bat ihn daraufhin, ihn doch ausreden zu lassen. Er beantragte, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Zudem solle er 1000 Euro an eine gemeinnützige Stiftung zahlen. Auch die Verteidigerin beantragte eine angemessene Freiheitsstrafe.
In seinem letzten Wort wiederum beharrte Rudolf U. nach Anklage der Staatsanwaltschaft auf seiner Unschuld und legte dar, warum seine Geschäftspraxis als normal anzusehen sei. Um 16 Uhr erhoben sich die Anwesenden für die Urteilsverkündung. Der Richter sprach Rudolf U. „wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 55 Fällen“ schuldig. Vielleicht - so heißt es in der Anklageschrift - habe er auch noch die Sätze „Der Angeklagte wird zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt“ vorgelesen.
Dann zog Rudolf U., der nach einem Schlaganfall rechtsseitig gelähmt ist, nach den Angaben plötzlich mit der linken Hand aus der linken Jackentasche eine Waffe. Mit ausgestrecktem Arm schoss er zuerst zweimal hintereinander auf Tilmann T. Der Richter, eine Justizangestellte und die Rechtsanwältin des Angeklagten warfen sich sofort unter den Richtertisch, der vorn durch eine Verkleidung verschlossen ist. Zwei Zeugen versuchten zur Tür zu kommen, eine Zeugin warf sich ebenfalls auf den Boden. Rudolf U. drehte sich nach rechts und feuerte auf den Richtertisch, traf aber nur den Heizkörper, der dahinter befestigt ist. Wieder drehte er sich um, offenbar alarmiert durch die Geräusche der fliehenden Zeugen. Dann rückte er in die Mitte des Raumes und schoss abermals in Richtung Richtertisch. Er sei ihm vor allem darum gegangen, auch den Richter zu töten, heißt es in der Anklage. Dabei habe er auch billigend in Kauf genommen, die Justizangestellte und seine Rechtsanwältin zu töten.
Rudolf U. wurde schließlich von den zwei Zeugen überwältigt, als er mit dem Rücken zu ihnen stand. Noch während sie mit ihm kämpften, schoss U. nach Ansicht der Staatsanwaltschaft weiter auf den Richtertisch. Projektile durchschlugen das Telefon des Protokollführers, die Computermaus und eine Stuhllehne. Die drei Menschen hinter dem Tisch traf er nicht. Dann endlich konnte ihm die Waffe entwunden werden. Für Tilmann T. hingegen, den zwei Geschosse trafen, kam die Notoperation im Krankenhaus zu spät. Er verblutete innerlich.
Rudolf U. habe „aus Hass auf die Justiz“ gehandelt, sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Gesetze habe er nur akzeptiert, wenn sie ihm nutzten. So habe er „in jedem Fall die aus seiner Sicht für eine Verurteilung verantwortlichen Personen“ töten wollen.
“Ich hab nichts gemacht, ich hab nichts gemacht“, sagt Rudolf U. an diesem Dienstag immer wieder, wenn der Vorsitzende Richter ihn auf seine vielen verlorenen Gerichtsverfahren anspricht, die er als Motiv für seine Tat angibt. Doch alle Appelle an Selbstkritik und alle Hinweise (“Rechtsstreitigkeiten fallen nicht vom Himmel“) ignoriert der Angeklagte. 150000 habe man ihm abgeknöpft. „Einfach abgenommen hat man mir die 150000! Und warum? Ich hab nichts gemacht.“
Folter!
Marvin Parsons (mapar)
- 07.11.2012, 09:38 Uhr
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joachim tarasenko (truthful)
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Thorsten Krach (sanctum.praeputium)
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Es gibt in der Sache was fundamental unlogisches.
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