11.11.2005 · Wegen sexuellen Mißbrauchs eines 13 Jahre alten Schülers ist in Regensburg eine Lehrerin zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 31 Jahre alte Klassenlehrerin hatte dem Schüler in ihrer Wohnung Alkohol zu trinken gegeben und ihn dann in ihrem Ehebett verführt.
Weil sie einen ihrer Schüler zum Sex verführte, muß eine Hauptschullehrerin aus dem bayerischen Schwandorf für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die 31 Jahre alte Pädagogin an diesem Freitag wegen schweren sexuellen Mißbrauchs in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen. Die Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts im Mai vergangenen Jahres einen damals dreizehn Jahre alten Schüler mißbraucht. Nachdem sie mit dem Jungen und einem weiteren Schüler im Partykeller ihres Hauses Bier und Alkopops getrunken sowie Zigaretten geraucht hatte, hatte sich die Lehrerin mit den beiden Minderjährigen ins Bett gelegt. Während der eine Schüler einschlief, verführte sie den anderen zum Geschlechtsverkehr.
Liebesbriefe nach der Tat
Das Amtsgericht blieb mit dem Strafmaß etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen eine Strafe von nur 20 Monaten Haft für die nach Bekanntwerden der Vorwürfe suspendierte Lehrerin gefordert.
Die 31 Jahre alte Frau hatte zwar den Mißbrauch eingeräumt, allerdings in dem Prozeß bestritten, daß es dabei zum Geschlechtsverkehr kam. Diese Version glaubte die Kammer jedoch nicht. Die Frau hatte dem Jungen sogar weiterhin Liebesbriefe geschrieben, nachdem sie sich an ihm vergangen hatte. „Ich muß mir jetzt die Pille danach besorgen, damit ich nicht schwanger werde“, schrieb sie ihm. Wegen dieser Beweise und der glaubwürdigen Zeugenaussage des Schülers ging das Gericht davon aus, dass es tatsächlich zum Sex kam. Erschwerend bewertete die Richterin zudem, daß die Frau als Vertrauenslehrerin an ihrer Schule eine besondere Verantwortung für ihre Schüler hatte.
Gerechtigkeit im Strafrecht??
Norbert Ost (grohfuda)
- 18.11.2005, 09:38 Uhr