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Prozeß „Jessica bis zum Schluß gefüttert“

12.09.2005 ·  Im Prozeß gegen die Mutter der verhungerten Jessica treibt die Angeklagte Richter und Verteidiger mit ihrer Aussage, das Kind bis zu dessen Tod regelmäßig gefüttert zu haben, zur Verzweiflung: „Doch, ich bleibe dabei“.

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Die in Hamburg angeklagte Mutter der verhungerten Jessica will das Kind bis zu dessen Tod regelmäßig gefüttert haben. Im Mordprozeß vor dem Hamburger Landgericht gegen Jessicas Eltern sagte die 36 Jahre alte Frau am Montag, drei Mal am Tag habe sie der Siebenjährigen mit einer Babyflasche zu trinken gegeben. Das Kind sei außerdem mit Grießbrei und Banane gefüttert worden - „bis es passiert ist“.

Die Anklage wirft Jessicas Mutter und ihrem 49 Jahre alten Lebensgefährten vor, die Tochter durch böswillige Verletzung der Fürsorgepflicht umgebracht zu haben. Zuletzt wurde das Mädchen ohne ausreichend Nahrung und Wasser in einem verdunkelten Zimmer wie in einem Gefängnis gehalten. Vor etwa einem halben Jahr verhungerte Jessica.

„Alles falsch gemacht“

In einer früheren Aussage hatte die Mutter ihre Schuld am Tod des Mädchens eingeräumt und erklärt, bei dem Kind „alles falsch gemacht“ zu haben. Der Vorsitzende Richter Gerhard Schaberg sagte zur neuen Aussage der Mutter, diese stehe auch im Widerspruch zum Gutachten eines Rechtsmediziners. Demnach habe das Kind lange Zeit nicht richtig zu essen bekommen und sei lange nicht aus der Wohnung gekommen. Bei ihrem Tod sei die Siebenjährige auf dem Stand einer Dreijährigen gewesen.

Der Richter erinnerte die Angeklagte an deren Aussage bei der Polizei, wonach Jessica bereits „drei Monate vor ihrem Tod nicht mehr vorzeigbar“ gewesen sei. Das Kind sei „ziemlich dünn“ gewesen“, meinte dazu an diesem Montag die Mutter. „Sie wollen sie bis zum Schluß drei Mal gefüttert haben? Dabei wollen sie auch bleiben?“, fragte Schaberg. Die Angeklagte antwortete mit „Ja.“ Ihr Verteidiger entgegnete der 36 Jahre alten Frau, es sei jedem im Gerichtssaal klar, daß Jessica verhungert sein muß. Es könne nicht sein, daß die Mutter das Kind gefüttert hat. „Warum lassen sie daß nicht an sich ran, daß es so nicht gewesen sein kann“, betonte der Anwalt. „Doch, ich bleibe dabei“, sagte seine Mandantin.

„Schwer traumatisierte Persönlichkeit“

An einem späteren Verhandlungstag soll laut Verteidigung eine Zeugin mit ihrer Aussage verdeutlichen, daß es sich bei der Angeklagten um eine „schwer traumatisierte Persönlichkeit“ handelt. Die Frau habe sich am 31. August bei der Polizei gemeldet und ausgesagt, Jessicas Mutter sei als Kind das Opfer von Mißbrauch und Mißhandlungen geworden.

Der Onkel der Angeklagten und Lebensgefährte der Mutter habe die damals Sechsjährige dazu gezwungen, in der gemeinsamen Wohnung ständig unter der Bettdecke zu liegen. Habe das Kind nur den Kopf hervorgesteckt, „dann wurde sie vom Onkel an den Beinen hervorgezogen und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen“. Der Onkel wird mit dem Satz zitiert: „Kinder sind wie Unkraut, die finden selbst was zu essen“. Die Angeklagte berichtete, vom Onkel „betatscht“ worden zu sein, könne sich an die geschilderten Mißhandlungen aber nicht erinnern. Andere Zeugen sollen aussagen, wie auch Jessicas Mutter in ihrer Kindheit vernachlässigt und nur unzureichend ernährt wurde. Die Angeklagte habe als Schulkind „gezittert, gesabbert und gestottert“ und sei immer mehr isoliert gewesen, zitierte der Verteidiger eine frühere Mitschülerin, die noch vor Gericht aussagen soll. Der Prozeß wird am Dienstag mit der Aussage eines Rechtsmediziners fortgesetzt.

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