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Prozess gegen Josef F. Anklageschrift legt neue Details dar

 ·  In der Anklageschrift gegen den Inzesttäter von Amstetten wird dem 75jährigen eine höhergradige seelisch-geistige Abartigkeit bescheinigt. Auch werden darin neue Details aus dem Martyrium der Eingeschlossenen genannt.

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Der Prozess in St. Pölten gegen Josef F., der am 16. März beginnt, wird größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller in Amstetten eingesperrt und sexuell missbraucht zu haben. Die Tatbestände, derer der Dreiundsiebzigjährige in der 27 Seiten umfassenden Anklageschrift beschuldigt ist, lauten auf Freiheitsentzug, Versklavung, Vergewaltigung, schwere Nötigung, Blutschande und Mord. Der Familienvater soll mit seiner eigenen Tochter während ihrer Gefangenschaft vom 29. August 1984 bis zum 26. April 2008 sieben Kinder gezeugt haben. Zwei Buben und ein Mädchen wuchsen im Keller auf. Drei andere Kinder nahm er in den eigenen Haushalt auf und adoptierte sie.

Laut Anklage wurde die zu Beginn ihres Martyriums 18 Jahre alte Tochter im ersten dreiviertel Jahr ihrer Gefangenschaft mit einer Eisenkette bewegungsunfähig gemacht. Josef F. hatte sie ihr um den Bauch geschlungen und mittels eines Vorhängeschlosses an einem Eisenpfosten fixiert. Das Mädchen musste in dem 18,64 Quadratmeter großen fensterlosen Kellerraum kaum fassbare Qualen erdulden. Laut Anklage versetzte ihm der Vater „fortwährend Schläge und Fußtritte“, hielt ihm den Mund zu und verlangte ihm – bisweilen mehrmals täglich – sexuelle Dienste ab. Die Tochter habe „aufgrund der Aussichtslosigkeit ihrer Situation resigniert“ und den Widerstand aufgegeben, heißt es in der Anklage. Sie und die drei Kinder hatten Ratten als Mitbewohner. Oft soll Josef F. zur Bestrafung die Stromzufuhr unterbrochen haben, so dass völlige Dunkelheit herrschte. Im Kellergefängnis gab es keine Frischluft, kein Warmwasser, keine Heizung.

„So wie's kommt, so kommt's!“

Im Detail legt die Anklageschrift dar, wie die Tochter ihre Kinder zur Welt brachte. Als sie ihre Schwangerschaft bemerkte, soll Josef F. ihr erst auf ihr Drängen hin ein Buch über Geburtsvorbereitung überlassen haben. Sie „gebar ohne jegliche medizinische Versorgung, unter widrigsten Umständen, lediglich mit einer Schere, einer Decke zum Einwickeln des Neugeborenen und Windeln ausgestattet“. Als sie am 28. April 1996 Zwillinge zur Welt brachte, kam es zu Komplikationen. Josef F. war bei der Geburt dabei und gewahrte laut Anklage, dass eines der Neugeborenen Atemprobleme hatte. Doch der Angeklagte unterließ lebensrettende Maßnahmen und sagte: „So wie’s kommt, so kommt’s!“

Der Säugling starb am 1. Mai 1996; die Anklage stellt fest, dass das Kind hätte gerettet werden können. Josef F. verbrannte laut Anklage die Leiche in einem Heizofen und verbrachte die Asche in den Garten. Die Staatsanwaltschaft sieht daher den Tatbestand des Mordes wegen unterlassener Hilfeleistung als erfüllt an. Zusätzlich zur Verhängung einer Haftstrafe hat die Staatsanwaltschaft auch seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Nach dem Gutachten sei er für den Tatzeitraum als zurechnungsfähig anzusehen. Er weise jedoch eine „höhergradige seelisch-geistige Abartigkeit“ auf.

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