06.09.2010 · Kaum eröffnet, wird der Prozess gegen Jörg Kachelmann in Mannheim schon auf die kommende Woche vertagt. Die Anwälte des Wettermoderators, dem Vergewaltigung vorgeworfen wird, stellten Befangenheitsanträge gegen zwei Richter.
Von Friedrich Schmidt, MannheimVor fünfeinhalb Monaten wurde aus einem Schweizer in der Mitte des Lebens, der als launig-jovialer Wettermoderator im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bekannt wurde, der „Fall Kachelmann“. Am 20. März wurde er unter dem Vorwurf, seine vormalige Freundin Anfang Februar in deren Schwetzinger Wohnung vergewaltigt und mit einem Küchenmesser verletzt zu haben, am Frankfurter Flughafen festgenommen. Berichtet wurde über vielfältige Beziehungen zu einem halben Dutzend Frauen, die er schon wegen der Praktikabilität angeblich allesamt „Lausemädchen“ nannte, gestritten über etliche Gutachten zum Tatgeschehen sowie eine mediale „Vorverurteilung“ Kachelmanns.
Besonders taten sich dabei zwei Frauen mittleren Alters mit raumgreifenden Frisuren hervor, die eine Gerichtsreporterin des „Spiegel“, die andere Herausgeberin der Zeitschrift „Emma“. Beide sind an diesem Montagmorgen dabei, als im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal 1 des Landgerichts Mannheim die Hauptverhandlung gegen Kachelmann eröffnet wird - und sogleich, noch vor Verlesung der Anklageschrift, auf den kommenden Montag vertagt wird. Die Verteidigung stellt Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter sowie eine weitere Richterin der 5. Großen Strafkammer.
„Wir kennen diese Taktik“
„Mir war schon klar, dass ein Befangenheitsantrag kommen würde, denn diese Manöver sind ja unerlässlich, um in Revision zu gehen“, sagt danach Alice Schwarzer. Die Feministin ist hier als Kolumnistin für ein Boulevardblatt, von dessen erster Seite an jenem Morgen unter Kachelmann-Foto und -Überschrift („Heute Prozess des Jahres!“) die 26 Jahre alte Marwa aus Emmendingen kundtut, sie möge an sich selbst „Brüste, Augen und Kurven“. Nicht dazu, sondern zu den Befangenheitsanträgen sagt Frau Schwarzer: „Wir kennen diese Taktik.“
Nach Paragraph 24 der Strafprozessordnung kann ein Richter wegen „Besorgnis der Befangenheit“ abgelehnt werden, wenn „ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen“. Das Recht dazu steht dem Staatsanwalt, dem Nebenkläger und dem Beschuldigten zu. Laut Medienberichten ist der Vorsitzende Richter Michael Seidling stellvertretender Präsident des Sportvereins TSV Oftersheim nahe Heidelberg; der Vater des mutmaßlichen Opfers habe jahrelang den benachbarten Sportverein TV Schwetzingen geleitet, gemeinsam betrieben die Vereine die Sparte Handball. Auch soll Seidling laut Medienberichten gesagt haben, er kenne weder den Vater noch „das Opfer“; dass er dabei angeblich nicht vom „mutmaßlichen Opfer“ sprach, könnte die Verteidigung anführen, um zu argumentieren, dass der Richter voreingenommen sei. Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock sagt am Montag, sein Mandant habe die Befangenheitsanträge gestellt, „weil die Sorge besteht, dass die beiden abgestellten Richter-Persönlichkeiten ihm nicht mit der nötigen Unvoreingenommenheit gegenüberstehen“. Das Gesuch, das den Richtern übergeben wurde, umfasse 67 Seiten. Man habe es „bewusst nicht öffentlich gemacht“, weil man „die Richter-Persönlichkeiten nicht öffentlich angreifen“ wolle. Über die Anträge entscheidet nun die Kammer ohne Mitwirkung der abgelehnten Richter.
Mehr als 20 Zeugen sollen vernommen werden
Auch das mutmaßliche Opfer, eine blonde Mittdreißigerin im schwarzen Blazer, nimmt am Montag neben seinem Vertreter im Gerichtssaal Platz. Sie soll nach bisherigen Planungen erst am neunten Verhandlungstag, dem 13. Oktober, aussagen. Der letzte Termin war bislang für den 27. Oktober vorgesehen. Insgesamt sollen mehr als 20 Zeugen vernommen werden, unter ihnen laut Staatsanwaltschaft auch „diverse weibliche Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten“ (die „Lausemädchen“). Auch fünf Sachverständige sind geladen. Entscheidend wird die Glaubwürdigkeit des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers sein, letztlich steht Aussage gegen Aussage. Kachelmann hat die Vorwürfe stets bestritten. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.
In seiner Hoch-Zeit als Wettermoderator trug Kachelmann, der am Montag im Gerichtssaal in einem dunklen zugeknöpften Anzug mit silberfarbener Krawatte auftritt, einen Bart. Schon bei seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft Ende Juli - das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte befunden, dass ein „dringender Tatverdacht“ nicht bestehe - überraschte er durch Bartlosigkeit. Dieser Wandel mochte Oliver Pocher, der seinerseits als launig-jovialer Fernsehkomödiant bekannt wurde, entgangen sein, als er am Montagmorgen als Kachelmann verkleidet in einem schwarzen Kleinbus und in Begleitung diverser Frauen in Hemden mit dem Aufdruck „Lausemädchen“ vor dem Landgericht vorfährt und verkündet: „Ich bin unschuldig!“ Denn ihn ziert ein - wenn auch dünnes - Bärtchen. Der echte Kachelmann kam mit einer neu bestellten, weiteren Strafverteidigerin durch die Tiefgarage ins Landgericht.
Der Fall Kachelmann
Der Fernsehmoderator und Wetterkundler Jörg Kachelmann (52) saß mehr als vier Monate in Untersuchungshaft. Ein Rückblick.
20. März: Der Moderator und Schweizer Staatsbürger wird nach seiner Rückkehr aus Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Er gehörte zum Team der ARD bei den Olympischen Spielen in Vancouver.
22. März: Kachelmanns Anwalt weist die Vergewaltigungsvorwürfe als „frei erfunden“ zurück. Der Moderator kündigt an, „wegen falscher Anschuldigung“ Klage zu erheben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft besteht jedoch dringender Tatverdacht.
23. März: Kachelmann beteuert seine Unschuld: „Er hat die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen“, teilen seine Kölner Anwälte auf ihrer Website mit.
24. März: Bei einem Haftprüfungstermin in Mannheim bestreitet der TV-Wetterexperte die Vergewaltigung erneut. Der Haftrichter entscheidet jedoch, dass er vorerst in U-Haft bleiben muss.
4./5. Mai: Kachelmanns Anwalt beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Eine Entscheidung darüber vertagt der Haftrichter jedoch. Zunächst müssten weitere Ermittlungsergebnisse vorliegen.
15. Mai: Die Ex-Freundin des Schweizers hat „zwei Punkte ihrer Aussage“ laut „Spiegel“ zurückgenommen. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.
19. Mai: Wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhebt die Mannheimer Staatsanwaltschaft Anklage.
5. Juni: Der „Spiegel“ berichtet von einer möglichen Wende. Ein Gutachten nähre Zweifel an der Aussage von Kachelmanns Ex-Freundin. Es gebe keinen Anlass, den Fall neu zu bewerten, teilt dagegen die Staatsanwaltschaft mit. Die Aussage sei glaubhaft.
1. Juli: Das Landgericht Mannheim will den Haftbefehl nicht aufheben. Kachelmann sei weiter dringend tatverdächtig. Sein Anwalt hatte Haftbeschwerde eingelegt, die das Gericht zurückweist.
9. Juli: Das Landgericht Mannheim eröffnet das Hauptverfahren gegen den Moderator. Kachelmann soll sich vom 6. September an vor Gericht verantworten. 15. Juli: Kachelmann verbringt seinen Geburtstag hinter Gittern.
17. Juli: Im Gefängnis will Kachelmann die Generalversammlung einer seiner Firmen abhalten, berichtet der „Focus“. Zwei Tage später wird das Aktionärstreffen kurzfristig abgesagt.
29. Juli: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hebt den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann auf. Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr.
30. Juli: Der 52-Jährige äußert sich erstmals öffentlich: Unschuldig im Gefängnis zu sitzen, sei die schlimmste Erfahrung seines Lebens gewesen, sagt er in einem TV-Interview.
31. Juli: Es wird bekannt, dass ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann läuft. Er soll vor Jahren eine Frau geschlagen haben.
6. September: Der Prozess vor dem Landgericht Mannheim wird unmittelbar nach Beginn vertagt. Kachelmanns Anwälte hatten zuvor Befangenheitsanträge gegen zwei Richter gestellt. Die Verhandlung soll am 13. September fortgesetzt werden.