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Prozess gegen Berliner U-Bahn-Schläger „Ich bin schockiert über mich selbst“

23.08.2011 ·  Im Prozess um den brutalen Übergriff auf einen 29 Jahre alten Mann in einem Berliner U-Bahnhof haben Täter und Mittäter Geständnisse abgelegt. Ihre Tat sei durch nichts zu entschuldigen. Doch das Opfer will von all dem nichts hören.

Von Mechthild Küpper, Berlin
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Torben P. setzte mit einer schrecklichen Tat substantielle Verbesserungen in Berlins öffentlicher Sicherheit durch. In der Nacht von Karfreitag auf Ostersamstag schlug der 18 Jahre alte Schüler aus „äußerlich geordneten bürgerlichen Verhältnissen“ einem Mann eine Flasche ins Gesicht und trat ihn vier Mal an den Kopf, als dieser schon am Boden lag - und endlich bewegte sich etwas im öffentlichen Nahverkehr.

Für mehr Sicherheitsvorkehrungen wurden 30 Millionen Euro mobilisiert. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) merkten, dass sie nicht auf der Höhe der von ihr installierten Technik operierten und überarbeiteten ihr Sicherheitskonzept. 200 neue Polizeistellen werden eingerichtet, die Verkehrsbetriebe stellen 200 Wachmänner mehr ein. In der BVG-Leitstelle soll nun immer ein Polizist anwesend sein, 20 U-Bahnhöfe werden mehr Videokameras bekommen. Die Technik soll besser genutzt werden: So sollen Täter, die man von der Leitstelle aus bei gewalttätigen Übergriffen beobachtet, direkt über Lautsprecher angesprochen werden, um sie von weiteren Taten abzuhalten. Die BVG wirbt in diesen Wochen auf Plakaten dafür, die Notrufsäulen auf den Bahnhöfen zu nutzen: „Deine Waffe gegen Gewalt. Notruf drücken, helfen, Courage zeigen.“

Täter waren zuvor nie auffällig

Nicht einmal drei Wochen lagen zwischen dem, was Torben P. und sein Freund Nico A. auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße in Berlin-Mitte angerichtet haben, und der Entscheidung von BVG und Polizei, trotz zurückgehender Delikte wie Körperverletzung oder Raub im Nahverkehr aufzurüsten. Dass Torben P. und Nico A. solch durchschlagenden Erfolg hatten, liegt daran, dass sie aus ordentlichen Elternhäusern in gediegenen Wohngegenden stammen, dass sie zur Schule gehen und nie zuvor auffällig geworden sind. Und es liegt daran, dass sie zwei Monate nach einer anderen aufsehenerregenden Tat gewalttätig wurden. Vier Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren hatten im U-Bahnhof Lichtenberg grundlos zwei Handwerker niedergeschlagen; sie werden sich wegen Mordes zu verantworten haben.

Prozess gegen Berliner U-Bahn-Schläger: „Ich bin schockiert über mich selbst“

„Die Vorwürfe treffen zu.“

Der Prozess gegen Torben P. und Nico A. begann am Dienstag vor einer Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts mit Geständnissen der beiden Jungen. Torben P. las einen Text vor, langsam und deutlich wie ein Diktat, den er „in Absprache mit meinen Anwälten zusammen erstellt“ habe, wie er auf Nachfrage sagte. „Hohes Gericht, meine Damen und Herren“, fing er an, dann kam er zur Sache: „Die Staatsanwaltschaft wirft mir vor, Herrn P. mit einer Flasche niedergeschlagen und vier Mal gegen seinen Kopf getreten zu haben. Die Vorwürfe treffen zu“. Nico A. sprach ohne Manuskript. Er hatte den Retter des Opfers, Markus P., einen jungen Bayern, der zufällig auf dem Bahnhof war und Torben in den Schwitzkasten nahm, als dieser noch einmal zum Tritt gegen den am Boden Liegenden ausholte, attackiert, so dass auch der Retter zu Boden ging. Es tue ihm „sehr leid, was an besagtem Tag vorgefallen ist“, sagte Nico A., der auch wegen unterlassener Hilfe angeklagt ist.

Keine Veranlassung zum Entgegenkommen

Das Opfer, Markus P., ein 29 Jahre alter Handwerker, der um kurz nach halb vier Uhr am Morgen des Ostersamstag in einen Wortwechsel mit dem schwer betrunkenen Schüler Torben P. aus Heiligensee geriet und am Ende bewusstlos am Boden lag, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, seine Nase war gebrochen, er bedarf bis heute der psychologischen Betreuung. Markus P. - er kann sich an den Vorfall nicht erinnern - tritt als Nebenkläger im Prozess gegen die beiden Schüler auf.

Kurz vor Beginn des Verfahrens, am 8. August, wurden ihm von den Verteidigern von Torben P. 7000 Euro Schmerzensgeld angeboten; die lehnt er ebenso ab wie die Entschuldigung des Schlägers. Er sehe, sagen seine Anwälte, „keinerlei Veranlassung, einem der beiden Angeklagten auch nur minimal entgegenzukommen und diesen die Möglichkeit für eine gemilderte Strafe zu eröffnen“.

Täter fühlte sich nicht aggressiv

Er wolle seine Taten weder rechtfertigen noch entschuldigen, er könne sie nicht einmal erklären, sagte Torben P. Schnaps trinke er erst seit seinem 18. Geburtstag. Am Karfreitag aber habe er schon am Spätnachmittag mit dem Trinken angefangen, sei mit seinem Freund Nico zu einer Geburtstagsparty nach Kreuzberg gefahren und habe unterwegs und bei der Feier sehr viel getrunken. Er sei heute nicht imstande, zwischen seiner Erinnerung an die Ereignisse dieser Nacht und dem Video aus der U-Bahn zu unterscheiden, das zur Fahndung eingesetzt wurde.

Seine Stimmung sei gut gewesen, er habe sich durchaus nicht aggressiv gefühlt, als er schließlich mit Nico auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße gelandet sei. Doch als das spätere Opfer ihn am Kragen gefasst habe, sei er von einem Gefühl der Angst beherrscht gewesen, sein Herz habe gerast, sein Körper sei schwer geworden.

Täter soll Verantwortung übernehmen

Es habe keinen Anlass gegeben, sich zu verteidigen und einen hilflosen Menschen zu treten, sagte Torben P. Er müsse sogar gesehen haben, dass der andere schon am Boden lag. Doch selbst als er schon mit Nico zusammen weglief, habe er geglaubt, „wir liefen um unser Leben“. Beim Wegrennen habe Nico ihm erzählt, dass er Markus P. gegen den Kopf getreten habe. Seine Tat sei „eine Schweinerei, die mit Alkohol nicht zu entschuldigen“ sei. Er sei „entsetzt und erschrocken“, er schäme sich sehr. Er verstehe, dass Markus P. seine Entschuldigung nicht annehmen wolle: „Worte sind billig.“ Er werde „Verantwortung übernehmen“.

Die Anwälte von Markus P. bezweifeln, dass es Torben P. ernst damit ist. Sein Schmerzensgeldangebot halten sie für ein „taktisches Manöver“, für einen Versuch, dem Opfer einen „Täter-Opfer-Ausgleich“ und damit eine Annäherung aufzuzwingen, die sich strafmindernd für den Täter auswirken solle. Das sei eine „weitere Respektlosigkeit“. Sie kündigten an, nach dem Prozess, der bis zum 8. September gehen soll, in einem zivilrechtlichen Verfahren Schadenersatzansprüche gegen Torben P. geltend zu machen.

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Jahrgang 1954, politische Korrespondentin in Berlin.

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