Nach neun Verhandlungstagen ist der Moderator Andreas Türck am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt freigesprochen worden. Damit folgte die 27. Strafkammer den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Angeklagt war Andreas Türck der Vergewaltigung und Körperverletzung.
Nach zwei Glaubwürdigkeitsgutachten, die negativ für das mutmaßliche Opfer ausfielen, hatte Staatsanwalt Wilhelm Möllers in seinem Plädoyer am Dienstag einräumen müssen, daß aus seiner Sicht eine „Verurteilung nicht zu erreichen“ sei. Die Hauptbelastungszeugin, eine mittlerweile 29 Jahre alte Bankangestellte, will im August 2002 von Türck auf einer Mainbrücke in Frankfurt am Main mißhandelt und zum Oralsex gezwungen worden sein. Diese ihre Erinnerungen sind nach Meinung der Gutachter aber keine „echten“ Erinnerungen. Von einer bewußten Falschaussage wollte im Gerichtssaal zwar keiner der Prozeßbeteiligten sprechen. Aber daß für die Zeugin Dichtung und Wahrheit nicht immer zu unterscheiden sind, wurde im Laufe der Verhandlung offensichtlich.
Katharina B. wollte den Prozeß nicht
An die Öffentlichkeit kam der umstrittene Vorfall im März vergangenen Jahres. Damals wurde bekannt, daß der heute 36 Jahre alte Türck in der Nacht vom 24. auf den 25. August 2002 auf einer Frankfurter Mainbrücke Oralverkehr mit einer damals 26 Jahre alten Bankangestellten hatte, die er zuvor in einer Bar kennengelernt hatte. Während Katharina B. angab, von Türck gewaltsam zum Sex gezwungen worden zu sein, sprach Türck von einem freiwilligen Vorgang, bei dem die Initiative von der jungen Frau ausgegangen sei.
Diese hatte noch in der gleichen Nacht einem Bekannten am Telefon gesagt, Türck habe sie vergewaltigt. Da gegen den Mann wegen Drogenhandels ermittelt wurde, hörte die Polizei seine Telefongespräche ab. Die Beamten leiteten ein Verfahren gegen Türck ein - allerdings erst Monate später, um die Ermittlungen in dem Drogenverfahren nicht zu gefährden. Katharina B. wehrte sich zunächst vehement gegen eine Aussage, da sie nach eigenen Angaben den Rummel fürchtete und davon ausging, daß man ihr wegen Türcks Prominenz nicht glauben werde.
Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft
Die komplizierte Persönlichkeitsstruktur der jungen Frau wurde zum eigentlichen Prozeßthema. Seit Jahren leidet sie unter Eßstörungen, neigt zu Selbstverletzungen und abwechselnd aufgedrehtem und völlig zurückgezogenem Verhalten. Möglicherweise wurde sie in ihrer Kindheit mißbraucht. Deshalb der Vorwurf der Verteidigung in Richtung Staatsanwaltschaft: Sie habe sich nicht intensiv genug um Aufklärung des Vorlebens der Frau bemüht und „auf Teufel komm raus“ zu einer Anklage kommen wollen. Der Verteidiger lobte die Staatsanwälte aber auch, weil sie „auf den letzten 100 Metern noch die Kurve gekriegt“ hätten.
Die „relative Bekanntheit“ des Moderators Andreas Türck könnte bei der Entscheidung zur Anklageerhebung eine Rolle gespielt haben, meinen Türcks Anwälte. Allerdings sehen das die Parteien unterschiedlich. Staatsanwalt Möllers sagt: „Der Prominentenstatus hat überhaupt keine Rolle gespielt.“ Türcks Verteidiger meint: „Seine Prominenz hat ihn in diese Situation gebracht, andere wären nicht angeklagt worden. Die Prominenz hat ihn auch wieder rausgebracht.“ Trotzdem bleibe letztlich die Frage, „wem dieser Prozeß nutzte“: Zwei bürgerliche Existenzen seien möglicherweise dauerhaft zerstört worden, kritisiert Türcks Anwalt. Andreas Türck hatte seinen Arbeitsplatz als Moderator beim Fernsehsender Pro Sieben verloren. Zugleich mußte die junge Frau intime Details aus ihrem Leben preisgeben - und nicht nur sexuelle. Auch ihr Kontakt zu Drogen wurde ausführlich diskutiert.
Nach Ansicht von Beobachtern hat auch die Justiz schweren Schaden genommen. Türcks Verteidiger hatten bereits zu Beginn des Prozesses schwere Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft gerichtet, der sie einseitige Ermittlungen vorwarfen. In ihrem Plädoyer fragten sie erneut, warum das alles entscheidende Gutachten des renommierten Glaubwürdigkeitsgutachters Max Steller nicht vor einer Anklageerhebung eingeholt worden sei.
Berufliche Zukunft für Andreas Türck
(ullacan)
- 09.09.2005, 16:36 Uhr
Wahrheitsfindung
(anton1964)
- 09.09.2005, 16:45 Uhr
Wem nutzte dieser prozess?
(latifa)
- 10.09.2005, 02:34 Uhr