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Freitag, 17. Februar 2012
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Prozeß Eine ganze Klasse steht vor Gericht

25.05.2004 ·  Weil sie einen Mitschüler monatelang gequält und gedemütigt haben, stehen elf Hildesheimer Berufsschüler vor Gericht. Am ersten Prozeßtag räumten sie ihre Schuld ein, und ersparen so dem Opfer eine umfassende Aussage.

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Eine ganze Klasse steht vor Gericht: Elf Hildesheimer Berufsschüler sollen einen 18jährigen Klassenkameraden monatelang immer wieder gequält und gedemütigt haben. Am Dienstag begann vor dem Landgericht Hildesheim unter Ausschluß der Öffentlichkeit der Prozeß gegen die Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren. Am ersten Verhandlungstag einigten sich Richter, Verteidiger und Staatsanwälte auf ein zügiges Verfahren. Bei dem Gespräch sei der Strafrahmen ausgelotet worden, sagte Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel nach Ende des Prozeßtages. Die Angeklagten hätten angekündigt, Geständnisse abzulegen, um dem Opfer eine umfangreiche Aussage zu ersparen.

Prügel, Tritte, sexuelle Erniedrigungen - auf 31 Seiten listet die Anklageschrift die brutalen Taten auf. Von November 2003 bis Januar 2004 mußte das Opfer demnach fast täglich Mißhandlungen erleiden. Die Beschuldigten zwangen den jungen Mann, Kreide zu essen, sich voll bekleidet zu duschen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Der 18jährige mußte einem Mitschüler die Füße küssen - und erhielt mit einem Stahlkappenschuh einen Tritt ins Gesicht. Die meisten Taten ereigneten sich im Materiallager, während im Nebenraum ein Lehrer saß. Gegen ihn wird noch wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Einige Folterszenen nahmen die Jugendlichen auf Video auf und stellten sie ins Internet. „Die elf Angeklagten waren in unterschiedlichem Ausmaß an den Taten beteiligt“, sagte Oberstaatsanwalt Albrecht Stange.

Unter Ausschluß der Öffentlichkeit

Durch die geplanten Aussagen der Angeklagten bleibe dem Opfer am nächsten Prozeßtag, dem 2. Juni, wahrscheinlich eine detaillierte Schilderung seiner Qualen erspart, sagte Oberstaatsanwalt Stange. „Wir wollen ein möglichst schonendes Verfahren für alle Beteiligten.“ Die Anwältin des 18jährigen hatte vor dem Prozeß gesagt, ihrem Mandanten gehe es sehr schlecht. Vor einer möglichen Zeugenaussage habe er „richtige Angst“.

Die Richter hoben zwei Haftbefehle auf. Nun sitzen noch drei der Angeklagten in Untersuchungshaft. Dem Vernehmen nach erwarten sie Jugendstrafen ohne Bewährung, während ihre Mitangeklagten geringere Sanktionen zu erwarten haben. „Die ganze Palette des Jugendstrafrechts kommt in Frage“, sagte Stange.

Zahlreiche Medienvertreter belagerten das Landgericht - doch bei der Verhandlung durften sie nicht dabei sein. Weil die Angeklagten nicht älter als 18 Jahre alt sind, war die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Auf einen der Verdächtigen mußten die Richter warten, bis er von der Polizei aufgegriffen wurde. Der junge Mann, der in einer betreuten Wohngemeinschaft lebt, war zunächst nicht zum Prozeßerschienen: Er hatte sich nach Angaben seines Verteidigers im Datum geirrt.

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