19.02.2004 · Nach zweieinhalb Jahren stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsarbeit im Fall des mißbrauchten Pascal aus Saarbrücken ein. Dreizehn Beschuldigte stehen nun vor Gericht.
Mit der Erhebung der Anklage gegenüber insgesamt dreizehn Personen vor dem Landgericht hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Mordfall Pascal abgeschlossen. Wie Oberstaatsanwalt Raimund Weyand am Donnerstag in der saarländischen Landeshauptstadt mitteilte, steht die aus vier Frauen und neun Männern bestehende Gruppe unter dem Verdacht des Mordes, des sexuellen Mißbrauches und der Vergewaltigung eines Kindes.
Der damals fünfjährige Pascal war Ende September 2001 verschwunden. Die Spur des zunächst als vermißt geltenden Kindes führte ein Jahr später die Ermittlungsbehörden zu der im Saarbrücker Stadtteil Burbach gelegenen "Tosa-Klause", einer Bierkneipe, in deren Hinterzimmer der kleine Junge vergewaltigt worden war und wo er aller Wahrscheinlichkeit auch zu Tode gekommen ist. Der Leichnam wurde nie gefunden.
Wirtin bekam 20 Mark
Die 145 Seiten umfassende Anklageschrift wirft der 51 Jahren Wirtin der Tosa-Klause sowie einer 39 Jahre alten Frau und vier Männern im Alter zwischen 41 und 61 Jahren vor, den Jungen in das Hinterzimmer der Bierkneipe gelockt zu haben. Dort sei das sich heftig wehrende Kind in Absprache mit den beiden Frauen von den männlichen Angeschuldigten mit Gewalt sexuell mißbraucht worden. Die Wirtin, die für den sexuellen Mißbrauch jeweils zwanzig Mark kassiert habe, habe das Geschehen sogar fotografiert oder auf Video aufgenommen. Entsprechende Aufnahmen sind aber bis heute nicht gefunden worden.
Ob Pascal am 30. September jenes Jahres schon in der Tosa-Klause starb oder ob er die Mißhandlungen zunächst noch überlebt hatte und erst später "absprachegemäß in arbeitsteiligem Verhalten getötet wurde, um die Verfolgung der begangenen Straftaten zu verhindern", läßt die Anklageschrift offen. In jedem Fall sei der Tote gemäß einer Absprache nach Frankreich gebracht und dort in einer Sandgrube verscharrt worden. Eine umfangreiche Suchaktion durch deutsche Polizisten auf dem Gelände bei der lothringischen Gemeinde Schöneck war seinerzeit ergebnislos beendet worden. Bei beiden Versionen des Tatherganges sieht die Staatsanwaltschaft aber bei den sechs Angeschuldigten die Mordmerkmale "Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebes", "Tötung aus niedrigen Beweggründen" oder das Mordmerkmal "Tötung zur Verdeckung einer Straftat" als gegeben an.
Beihilfe zum schweren Mißbrauch
Die übrigen sieben Angeschuldigten, zwei Frauen von 51 und 49 Jahren sowie fünf Männer zwischen 36 und 51 Jahren, sollen nach den Ermittlungen sich der Beihilfe zum schweren sexuellem Mißbrauch schuldig gemacht haben. Die beiden Frauen sowie ein fünfzigjähriger Mann aus dieser Gruppe stehen zusätzlich unter dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord. Dieser Personenkreis soll durch sein Verhalten in der Kneipe, so durch die Einrichtung eines "Wachdienstes" und durch andere Maßnahmen zur Verdeckung des verbrecherischen Geschehens im Hinterzimmer, den übrigen Tätern erst den ungestörten Mißbrauch des Kindes möglich gemacht haben. Zwei der angeschuldigten Frauen gelten nach einer Begutachtung durch die Homburger Psychiatrie als schwachsinnig und vermindert schuldfähig. Für die 51 Jahre alte Wirtin und für weitere vier Männer wird die Anklage wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung beantragen. Die zweite ebenfalls 51 Jahre alte Angeklagte hat als einzige aus der Gruppe der dreizehn Angeschuldigten ein Geständnis abgelegt.
Der voraussichtlich im Sommer beginnende Prozeß dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte eine herausragende Rolle einnehmen. Dies bezieht sich, wie Weyand sagte, auf den für Verbrechen dieser Art ungewöhnlich großen Täterkreis. Auch die Ermittlungen erforderten außergewöhnliche Anstrengungen. So wurden in einer Halle die Örtlichkeiten der Tosa-Klause nachgebaut, um das Tatgeschehen zu rekonstruieren. Die einzige als Geständnis zu wertende Aussage stammt von einer als schwachsinnig, aber nicht schuldunfähig beurteilten Frau. Der Leichnam des Mordopfers dürfte wohl nicht mehr zu finden sein, weil auf dem Gelände der Sandgrube in der Zwischenzeit große Erdmengen bewegt wurden.